Hab mal ne frage!
Was währe wenn z.b. Person A von jetzt auf gleich in U-Haft kommt und nicht mal weiß warum, das wird ihm erst gesagt wenn er seine Aussage machen muss! Weil Person B etwas über ihn gesagt hat was nicht stimmt und es gibt auch keine Beweise dafür das Person A das gemacht haben soll was Person B behauptet! Wie lange darf man Person A dann in U-haft lassen? wohl gemerkt ohne Beweise!
Hoi.
Ich zitiere mal was:
„Untersuchungshaft bedeutet, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens in Haft genommen wird, bevor er durch ein Gericht wegen der ihm vorgeworfenen Tat verurteilt wurde. Deshalb darf Untersuchungshaft auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in ganz bestimmten Fällen angeordnet werden. Der Hauptgrund der Anordnung von Untersuchungshaft ist die Annahme von Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft geht in der Regel von Fluchtgefahr aus, wenn – bei einer Verurteilung des Beschuldigten – eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten ist.“
Ansonsten findet man weitere Infos hier: www.rechtsanwalt-strafrecht.de/untersuchungshaft
Oder auch hier:
"Der in der Praxis wichtigste Haftbefehl ist der Untersuchungshaftbefehl, dessen Voraussetzungen in den § 112 ff. der Strafprozessordnung geregelt sind.
Danach kann schon vor Abschluss des Hauptverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen die Verhaftung des Beschuldigten angeordnet werden. Der Beschuldigte muss einer Straftat dringend verdächtig sein, außerdem muss ein Haftgrund vorliegen.
Haftgründe sind Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder wenn keiner der zuerst genannten Haftgründe besteht, Wiederholungsgefahr (vgl. § 112a Abs.2 StPO).
Die Untersuchungshaft darf grundsätzlich nicht länger als 6 Monate bis zur Hauptverhandlung andauern. Länger darf sie nur unter ganz bestimmten (engen) Voraussetzungen fortdauern (§ 121 StPO)"(wikipedia)
Und dann noch so als Hinweis: eine Zeugenaussage ist ein Beweis - und solange der Beschuldigte bzw. sein Anwalt oder auch die Polizei die Zeugenaussage nicht widerlegen (kann), bleibt es dabei. Und normalerweise läuft die Polizei nicht einfach so rum und nimmt Leute mit, weils so schön ist…
Ciao
Garrett
wenn jetzt aber Person B wirklich das blaue vom Himmel gelogen hat nur damit Person A weg ist und das alles gar nicht stimmt was dann? Muss Person A dann für eine Straftat ins Gefängnis die er nie begangen hat?
Es gibt ja auch diese Gutachten die erstellt werden um eventuell die Wahrheit raus zufinden, wenn Person B jetzt das Gutachten verweigert weil es darum geht die Wahrheit raus zufinden ist das fair, weil Person B ihre Glaubwürdigkeit verlieren könnte und Person A trotzdem nur wegen der Aussage weiter in Haft bleiben muss!
Hallo,
in die U-Haft kommt man nur auf richterlichen Beschluss. Der Verhaftete muss unverzüglich - auch bei schon bestehendem HB - dem Richter vorgeführt werden, der den HB verkündet und den Verhafteten vernimmt. Er bekommt eine Abschrift des HB ausgehändigt.
Er müsste also wissen, weswegen er in U-Haft geht.
Der Verhaftete kann jederzeit die Prüfung der Haft beantragen.
Haftgründe gehen aus dem § 112 StPO und fortfolgenden hervor.
Die Dauer der U-Haft hängt von vielen Faktoren ab, u.a vom Weiterbestehen der Haftgründe, vom Fortgang der Ermittlungen und auch vom Verhältnis der Länge der U-Haft zur Schwere der Tat.
so sollte es sein…allerdings kann ich mir bei unserer Jusitz auch vorstellen, dass genau so wie in deiner Anfrage verfahren wird.
Gruss
Iru
Hallo,
so sollte es sein…allerdings kann ich mir bei unserer Jusitz
auch vorstellen, dass genau so wie in deiner Anfrage verfahren
wird.
ich nicht.
S.J.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn du mal schreibst weshalb diese Person in U-Haft sitzt. Also was der Person vorgeworfen wird.
In unserer Gesellschaft kann die Polizei nicht einfach jemanden festnehmen, weil ein anderer irdgendwas behauptet.
Allerdings kann die Polizei jemanden mit zur Wache bzw. ins Polizeigewahrsam nehmen um die Beweise bzw. die Hintergründe zu erkunden.
Desweiteren muss sie nach einer gewissen Zeit den Staatsanwalt bzw. den Richter über die Festnahme und die „Beweise“ informieren. Die Justiz legt dann fest was, weiter geschieht.
Ja, wenn das Gericht B glaubt natürlich.
Allerdings frage ich mich um wasfüreine Straftat es sich handeln
soll.
Auf die schnelle würde mir einfallen: „A hat mich vergewaltigt.“
Bei Youtube hab ich mal einen Fernsehmitschnitt gesehen, in dem
es genau darum ging. Ein Mädchen hat mit jemandem geschlafen, ihr
Freund hat es irgendwie mitbekommen und sie hat gesagt sie wurde
vergewaltigt. Der Typ kam in U-Haft, würde dort verprügelt usw bis sie
nach ner Weile zugegeben hat dass sie es nur aus Angst vor ihrem
Freund erfunden hat. Wieso der Allerdings überhaupt in U-Haft kam
ist mir schleierhaft. Er hat seinen Job verloren und ihr ist nix
passiert (halt, doch, Sozialstunden …) .
Gruss
Hoi.
- Ja! Aber eben nur, wenn Person B glaubwürdig ist, Person A kein Alibi hat, Person A schon Vorstrafen hat etc.
Im Ernst: Solche Fälle sind extrem selten - eigentlich finden sich immer weitere Beweise für oder gegen den Beschuldigten.
Denken wir doch mal an den Fall aus der Türkei, wo die beiden Jugendlichen (englisches Mädchen, deutscher Junge) Sex hatten. Offenbar keine anderen Zeugen - was ist also wirklich die Wahrheit?
- Du meinst den „Lügendetektor“? Oder ob Person B immer die Unwahrheit sagt? Ganz klar, es geht hier um die Freiheit von Person A, da muß sich ein Zeuge schon einiges gefallen lassen. Den auch die Verweigerung eines Gutachtens wird durch das Gericht bei der Glaubwürdigkeit bewertet. Auch der Zeuge macht sich Strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt(„Meineid“).
Ciao
Garrett
Hallo,
Bei Youtube hab ich mal einen Fernsehmitschnitt gesehen,…
da sollte dann in einem Expertenforum auch schon das Ende des Postings sein. Sonst werden hier als Gesetzesquelle als nächstes Ausschnitte aus Us-Gerichts-Shows angeführt.
Gruß
loderunner
Ich find ihn jetzt leider nicht, war aber von ARD, ging um Justizirrtümer. Und ich kanns mir auch gut vorstellen 
Gruss
wenn jetzt aber Person B wirklich das blaue vom Himmel gelogen
hat nur damit Person A weg ist und das alles gar nicht stimmt
was dann? Muss Person A dann für eine Straftat ins Gefängnis
die er nie begangen hat?
Nein. Die Justiz ist nicht so leicht an der Nase herum zu führen. Die Angst ist völlig unbegründet, denn wer ins Gefängnis geht, dem wurde eine Straftat nachgewiesen, das heisst, dass genügend BEWEISE (was irgendwelche Aussagen vom Erzfeind des A nicht sind) vorliegen. Jede Person gilt bis dahin als unschuldig.
Es gibt ja auch diese Gutachten die erstellt werden um
eventuell die Wahrheit raus zufinden, wenn Person B jetzt das
Gutachten verweigert weil es darum geht die Wahrheit raus
zufinden ist das fair, weil Person B ihre Glaubwürdigkeit
verlieren könnte und Person A trotzdem nur wegen der Aussage
weiter in Haft bleiben muss!
Gutachten von Experten werden vom Untersuchungsrichter oder vom Gericht angeordnet. Die Parteien können Stellung dazu nehmen, aber kein Gutachten oder Untersuchung verhindern.
Cheers,
Tomate
Nein. Die Justiz ist nicht so leicht an der Nase herum zu
führen. Die Angst ist völlig unbegründet, denn wer ins
Gefängnis geht, dem wurde eine Straftat nachgewiesen, das
heisst, dass genügend BEWEISE (was irgendwelche Aussagen vom
Erzfeind des A nicht sind) vorliegen. Jede Person gilt bis
dahin als unschuldig.
Das sollte die Regel sein, ist in den meisten Fällen auch so, stimmt aber nicht immer. Ich kenne die Strafjusitz gut genug, um das zu beurteilen. Du brauchst lediglich einen Ansatzpunkt - egal ob beweisbar oder nicht - einen Staatsanwalt, der das bereit ist durchzuziehen und einen Richter der aus Angst vor einer Beschwerde alles beschließt, was beantragt wird.
Übrigens, kennst du den Spruch: „U-Haft schafft Rechtskraft“?
Gruss
Iru
ja genau Person A soll Person B vergewaltigt haben und Person B wurde in der Kindheit wirklich vergewaltigt also blöd gesagt aber sie weiß wie so etwas abläuft mit Gericht und Polizei! währe es da nicht denkbar das Person B in diesem Falle die frühere Vergewaltigung nicht verarbeitet hat und sie mit Person A nicht klar kommt und versucht ihn auf diese Art und Weise los zu werden! Weil Person B noch nie Probleme mit dem Lügen Hatte ist das doch ein leichtes für sie oder? Das Gericht hat aber bisher auch keine Beweise gegen ihn und er muss auch weiter in U-Haft bleiben er ist aber weder vorbestraft noch sonstiges! Warum macht die Justiz so etwas das darf doch eigentlich nicht sein? Er wird so zusagen momentan ohne zwingende Beweise festgehalten und er hat die Abschrift vom Haftbefehl nie in der Hand gehabt weil er von zuhause geholt wurde und die Abschrift auf den Tisch gelegt wurde ohne das er sie lesen durfte!
So , nochmal ich 
Ist diese Quelle hier besser?
http://www.spormann.de/immo.htm ?
Ist immerhin die HP eines Rechtsanwalts. Und
er schreibt so ziemlich genau von demselben Sachverhalt.
Gruss
Tja, da bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt um eventuelle
Ungereimtheiten in der Aussage des „Opfers“.
Google liefert unter dem Stichwort „Vergewaltigung Aussage gegen
Aussage“ viele Infos.
Es ist ja schon eine Meisterleistung, sich eine glaubwürdige und
widerspruchsfreie Geschichte auszudenken, sogar Hollywoodregisseure
haben da oft Probleme. Ich denke dass es einem erfahrenen Menschen
Menschen leichtfallen soll Widersprüche, sofern vorhanden, aufzudecken.
Ansonsten kann es aber, wie unten geschrieben, einem wirklich so
ergehen, wie in dem Link weiter unten geschildert. Wenn es aber
garnicht zum GV kam (wovon ich bei der Schilderung des „Verhältnisses“ mal ausgehe, so könnte man eventuell die (auf diesem Gebiet ja deiner Aussage nach erfahrene Person B) damit aus der
Reserve locken: Wo gehobelt wird da fallen Späne, will heißen
Schuppen, Haare und sonstnochwas. Die sollte die Polizei ja finden.
Nur so als Idee.
Gruss
Hallo,
Und er schreibt so ziemlich genau von demselben Sachverhalt.
Äh - nö.
Gruß
loderunner
Ein Aspekt fehlt mir in den zahlreichen Antworten noch:
U-Haft setzt keine Beweise in dem Sinn voraus, dass die Schuld des Inhaftierten bewiesen ist. Entscheidend ist gem. § 112 StPO vielmehr der dringende Tatverdacht. Der wiederum muss sich natürlich auch Beweismitteln stützen, aber eine Zeugenaussage ist ja ein solches.
Levay
Ich kann da aber auch nur sagen, selbst wenn er die Abschrift nicht gelesen hat, sollte zumindest sein Anwalt so pfiffig sein und das schnellstens nachholen. Oder bekommt er davon auch keinen gestellt?
Ich sage es nochmal man kann niemanden ohne Beweise nicht einfach so festhalten. Wahrscheinlich sagt Person B (dir) nicht alles.