U-Haft und dann Schmerzensgeld?

Hallo!

Folgender fiktiver Fall:

Xaver Dächtig hat seit langer Zeit Pflegestufe II.

Dann wird Xaver einer Tat bezichtigt, die dazu führt, dass ein Haftbefehl gegen ihn erwirkt hat. Er kommt in U-Haft, aufgrund der Pflegestufe in eine Krankenstation. Das selbstverständlich fachlich hochqualifizierte Personal in dieser JVA ist aber leider mit der Pflege von Xaver überfordert, so dass nach vier Monaten Xaver in eine Spezialklinik verlegt werden muss. Der Aufenthalt in dieser Spezialklinik (den die JVA bezahlen muss) zieht sich aber durch die gravierenden Pflegefehler in die Länge, so dass der Haftbefehl nach drei Monaten in dieser Spezialklinik aufgehoben wird. Xaver muss aber weitere drei Monate in dieser Spezialklinik bleiben und sein Gesundheitszustand ist danach leider irreperabel geschädigt. Diese Schädigung führt dazu, dass amtsärztlich eine Verhandlungsunfähigkeit festgestellt wird. Daher wird das Verfahren eingestellt, allerdings legt die Nebenklage Beschwerde dagegen ein. Es passiert vier Monate nichts und dann stirbt Xaver plötzlich, allerdings nicht direkt an den Folgen der U-Haft.

Haben nun die Erben von Xaver die Möglichkeit, nachträglich auf Schmerzensgeld zu klagen?

Vielen Dank und viele Grüße
Sahne

Hallo

was für Schmerzen können denn die Eltern geltend machen??? Im übrigen wurde das Verfahren nur eingestellt und nicht mit Freispruch beendet,selbst dann dürfte es nicht möglich sein, dass solche Ansprüche irgendwie vererbar sein sollten…

Wallflower

Hallo

aber grundsätzlich können doch Angehörige bei Tötung eines nahen Verwandten Schmerzensgeld wegen ihrer seelischen Schmerzen verlangen?
In diesem Fall wird ein ausreichender Zusammenhang allerdings wirklich kaum herstellbar sein.

Gruß,
Markus

Hallo Wallflower,

die Eltern wollen ja gar keine eigenen Schmerzen geltend machen. Sie wollen nur, dass solche Fälle nicht mehr passieren.

Nehmen wir einmal an, Xaver würde noch leben. Sein Anspruch auf Schmerzensgeld wäre doch unabhängig von einer möglichen Verurteilung, denn selbst wenn er schuldig gesprochen worden wäre, ist es doch Unrecht, dass er durch die U-Haft solche körperlichen Schäden erlitten hat, oder?

Viele Grüße
Sahne

Hallo

Hallo

aber grundsätzlich können doch Angehörige bei Tötung eines
nahen Verwandten Schmerzensgeld wegen ihrer seelischen
Schmerzen verlangen?

verlangen können die alles, ob sie etwas bekommen ist eine andere Geschichte.

Gruß,
Markus

Wallflower

Hallo Sahne

Hallo Wallflower,

die Eltern wollen ja gar keine eigenen Schmerzen geltend
machen. Sie wollen nur, dass solche Fälle nicht mehr
passieren.

wie wollen sie das denn verhindern?? Wo gehobelt wird fallen Späne und wo Menschen am Werk sind passieren Fehler, das ist nun mal die Realität

Nehmen wir einmal an, Xaver würde noch leben. Sein Anspruch
auf Schmerzensgeld wäre doch unabhängig von einer möglichen
Verurteilung, denn selbst wenn er schuldig gesprochen worden
wäre, ist es doch Unrecht, dass er durch die U-Haft solche
körperlichen Schäden erlitten hat, oder?

Was Recht und Unrecht ist bestimmt letztendlich ein Richter und auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand… subjektive Wahrnehmungen zählen da in der Regel nicht so sehr viel

Viele Grüße
Sahne

LG
Wallflower