U-Haft wegen wiederholungsgefahr?

Hallo ich habe mal ne frage und zwar sind gegen mich mehrere anzeigen am laufen wegen angeblichen betrug!!! ich habe im februar ein autoradio und sportauspuff und ein handy bei ebay reingesetzt die ware wurde auch versteigert und ich habe das geld erhalten ich wollte die ware auch verschicken aber das auto wo alles noch eingebaut war wurde vom verkäufer einfach in ne nacht abgeholt ich will aber das geld für die leute wieder zurück überweisen!die polizei sagt aber wenn ich nicht zu vernehmung komme dann wird der kommissar haftbefehl beantragen wegen wiederholungsgefahr ich hab echt schiss!! ich kann die leute auch nicht kontakiteren weil ebay mir auch das konto gesperrt hat sonst würde ich ihnen das auch mitteilen das sie ihr geld zurück bekommen werden.

LEider bist Du bei mir falsch . Ich bin da kein EXperte !!!

sorry, diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Sie gehört nicht in mein Fachgebiet

Hallo chichi212,
das Problem, das Du hier schilderst, kann so von mir nicht abschließend beantwortet werden, zumal ich zur Rechtsberatung i.e.S. nicht berufen bin.
Aber, was Dir da von der Polizei angedroht wurde, ist m.E. etwas überzogen.
Wenn Du Dich sachkundig machen willst, so lies doch mal die §§ 112 ff in der StPO (Strafprozeßordnung) nach.
Hinsichtlich der Dir vorgeworfenen Straftat(en?) könnte zwar tatsächlich der § 112a I 2 StPO wegen § 263 StGB (Strafgesetzbuch)-Betrug- Anwendung finden, sofern die Gefahr „weiterer, erheblicher Straftaten gleicher Art“ zu befürchten steht. Dabei ist natürlich nicht nur die Möglichkeit der Fortsetzung einer einmaligen Verfehlung, sondern die (u.U. hohe) Wahrscheinlichkeit weiterer gleichgelagerter Straftaten in Erwägung zu ziehen. Schlechte Karten hast Du vor allem, wenn Vorstrafen anliegen oder sogar Bewährungsfristen laufen. Auch ist der Zeitraum und die Intensivität zurückliegender Betrügereien in Erwägung zu ziehen.
ABER: Als Beschuldigter brauchst Du vor der Polizei überhaupt keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen -würde Dir wahrscheinlich auch jeder Anwalt raten- Aussagen kann nur der Staatsanwalt oder der Richter verlangen. Und selbst nur insoweit, als Du Dich nicht selber beschuldigen würdest.
Dann stellt sich zudem die FRage nach Deinem Alter (Jugendlicher, Heranwachsender, Volljähriger?) Auch das wäre ein Kriterium für die Anwendung der U-Haft.
In einem Punkt komme ich aber nicht ganz klar: Wieso war das Handy im Auto eingebaut? Da scheint was nicht zu stimmen.
Vergiß das mal lieber und laß Dir dafür eine andere Ausrede einfallen (von mir bekommst Du die aber nicht!).
Wie weit das Verfahren aber schon ist, kann Dir letztlich nur ein Anwalt (möglichst Strafverteidiger) sagen, da nur dieser Akteneinsicht erhält.
Mach Die aber trotzdem nicht allzugroße Angst,
rät Dir
Schiebedach

Tut mir leid aber damit habe ich absolut keine Erfahrung und kann dir daher keine konkrete Antwort geben.
Viel Glück

hallo schiebedach ich bin 25 jahre alt vorbestraft auch aber nur zu geldstrafe und ich war in keinster weise beabsichtigt nochmal straftaten zu begehen im ernst!!! habe feste arbeit und regelmäßig lohn und familie freunde alles normal ich habe mein auto abends abgestellt und alles drin gehabt also handy habe ich drin liegen gelassen wie gesagt ich werde ja auch die gelder zurückzahlen!!! nur weil der kommissar gesagt hat wenn er mich nicht sieht dann wird er haftbefehl beantragen wegen u-haft davor habe ich angst

Na, dann mach Dir auf keinen Fall „in’s Hemde“.
Um in U-Haft zu kommen, muß man sich schon Mühe geben.
In meinen nahezu 20 Jahren als SozArbeiter in Moabit (Straf- und U-Haft) habe ich bei dem von Dir geschilderten Fall noch in keinem auf Wiederholungsgefahr begründeten „Roten Mietvertrag“ -U-Haftbefehle sind auf rotem Papier- gesehen.
Den Vorsatz „nie wieder straffällig“ haben nahezu alle Übeltäter, doch in nahezu 65% gelingt das nicht.
Hoffe aber für Dich, daß es Dir gelingen wird, schließlich haben das auch andere vor Dir geschafft.
Also: Ich gehe fest davon aus, daß der Sheriff nur geblufft hat; er will unbedingt, daß Du auf die Wache kommst und dort alles zugibst; auch das, was er (noch) nicht weis, also noch nicht hat ermitteln können.
Erst beim Richter oder Staatsanwalt mußt Du -als Beschuldigter- erscheinen. Das hat er vermutlich auch so gemeint -anderes ist ihm nicht zu unterstellen!
Aufgrund der geschilderten Sachlage käme also höchstens ein Vorführungsbefehl (von StA oder Ge) infrage. Ich bin als Zeuge (!) auch schon mal so ähnlich angemacht worden; die Frau Kommisarin hatte sich in meinem Fall „leider“ in mir geirrt (haha), bekam fürchterlichen Ärger.
Solange Du aber keinen Fluchtversuch unternimmst, oder neuen Mist zu bauen versuchst, wird sich kaum ein Richter finden lassen, der Dich (ohne Anhörung) einbuchtet; schließlich hat der Haftrichter Dir den Haftbefehl „zu verkünden“.
Ein Vorschlag: die Beträge, die Dir von den Versteigerungskäufern zugeflossen sind, werden ja auf Dein Privatkonto geflossen sein: Also hin zur Bank, rücküberweisen und die Belege sauber aufbewahren -ggf. Kopien fertigen-, fall die „Beweimittel im Original“ einbehalten werden sollten.
Und Deinerseits Anzeige erstatten gegen denjenigen, der Dir das Auto vom Hof geholt hat, denn zumindest das Handy hat dem ja wohl nicht gehört.
O.K.; und nun schlaf mal schön, denk nach und warte ab.
Aber an einen Anwalt solltest Du doch denken; gehe mal auf Dein Gericht, wo Strafsachen verhandelt werden und schau mal auf den Terminlisten, welche Anwälte dort häufig auftauchen; solltest Du in Düsseldorf oder Berlin wohnen, kannst Du Dich ja auch nochmal melden.
Gruß + „Ohren Steif!“
Schiebedach

Das ist durchaus rechtens! Ist eine oftmals übertriebene Vorsichtsmaßnahme der StA, aber Bürger Otto Normal ist dagegen machtlos!

Fluchtgefahr ist genauso ein Grund für eine UHaft oder die zu erwartende Strafe…