U.Schrift des urspr. VN bei Prozentüberschreibung?

hallo,
habe einen etwas untypischen Fall.
Schwiegervater Versicherungsvertreter

Mein Mann Kfz-Versicherungsnehmer auf 50% übergab seine Prozente vor 3,5 Jahren an seinen Bruder.

Damit das mit der Versicherungspost nicht ein hin und hergereiche gab, hat der Schwiegervater veranlasst, das die V-Post, direkt an den Bruder geschickt wird.

Zwischenzeitlich gab es einen ganz bösen Familienkonflikt zwischen meinem Mann und seiner Familie.

Jetzt braucht mein Mann wieder ein Auto und hat mit seinem Bruder abgesprochen, das er seine Versicherung wieder übernehmen will. Dieser meinte, kein Problem, er hätte das ganze auch schon umgemeldet. Die Prozente hätte er sich überschreiben lassen, da er einen Vollkasko schaden gehabt hätte und die Versicherung wäre auf 150% hochgegangen und mein Mann stünde sich besser, wenn er einen neuen Vertrag machen würde.

Jetzt meine Fragen:
-geht das so einfach?
-hätte mein Mann nicht irgendwas unterschreiben müssen???
-wo kann man sich erkundigen, ob das alles so rechtens ist?

Im Vorraus danke ich allen die auf meinen Artikel antworten

Ich bedaure sehr dass ich Dir nicht behilflich sein kann. Ich wohne in Chile, die
PKW-Versicherungsbedingungen sind hier so ziemlich verschiedenartig.
Beste grüsse aus dem fernen Süden,
Rolf

Hallo,

gerne würde ich weiterhelfen, aber in Kfz-Versicherungen kenn ich mich nicht aus. Da wäre es besser einen unabhängigen Sachbearbeiter dieser Versicherung zu fragen.

lg

hallo,
1,also es geht nicht so einfach!
2.eine unterschrift hätte erfolgen müssen, wie bei der erstübertragung, so auch bei der rückübertragung.
3.detaillierte auskünfte würde der versicherer ihnen geben. das tun die, einfach anrufen und sachverhalt schildern. viel erfolg!
das team von bgp24
www.tariftacho.com