U.St.erklärung, EÜR

Hallo Anne,

kannst Du mir bitte bei folgenden Fragen weiterhelfen?

Frage 1: Manche Berufsgruppen können ja ihre Vorsteuer pauschalieren. Wenn man das nun in den USt.voranmeldungen und der USt.-Erklärung so gemacht hat und einem 6 Monate später auffällt, dass es besser gewesen wäre, die Vorsteuer GENAU abzurechnen, wie geht man dann vor?

Frage 2: Kann man als nebenberuflicher Freiberufler Kosten für die Reparatur seines privaten PKWs, der auf dem Rückweg vom Kunden beschädigt wurde, als Betriebsausgabe absetzen?

Herzlichen Dank und schöne Grüße!
Claudia

Hallo Claudia,

zu Deiner 1. Frage kann ich nicht viel sagen, „pauschal versteuerte“ Mandanten habe ich noch nicht gehabt. Ich denke aber Du solltest mal auf den USt Bescheid gucken, wenn der noch unter dem Vorbehalt steht, kannst Du eine Berichtigung abgeben. Aber wie Du das buchungstechnisch hinbekommst, steht auf einem anderen Blatt.

zu Deiner 2. Frage: Wenn Du nebenberuflicher Freiberufler bist, nutzt Du das Auto weiger als 50% für diese Tätigkeit. Ich hab immer Fahrtenbuch geschrieben und mit den 0,30 Euro ist dann alles abgegolten. Ich hoffe dass der Unfallgegner eine Versicherung hat, die übernimmt doch dann den Schaden.

LG Anne

danke für die schnelle Antwort, Anne!