U2 Erstattungsantrag

Vielleicht hat jemand Erfahrung…eine Mitarbeiterin wurde während der Elternzeit erneut schwanger und verlängert also ihre Elternzeit und hat nicht gearbeitet zwischendurch. Muss oder kann man trotzdem bei der Krankenkasse den Antrag auf Erstattung für die U2 ausfüllen? Beziehungsweise bekommt man was erstattet, da sie ja so gesehen nichts gekostet hat in der Zeit. Ich bin irritiert da mir jemand vom Gewerbeaufsichtsamt sagte, ich sollte den Antrag stellen.
Danke für die Antworten.

Hallo,
AAG - Aufwendungsausgleichgesetz - das ist die gesetzliche Grundlage
wonach U1 und U2 -Anträge bei der Kasse gestellt werden seitens des Arbeitgebers.
Ich bin der Auffassung dass kein Aufwandsausgleich beantragt werden kann wenn es keinen Aufwand in Form von Entgeltzahlung seitens des Arbeitgebers gab.
Gruss
Czauderna