Also ich bin zum 01.12.2010 wieder in eine eigene wohnung umgezogen und habe jetzt im februar hartz IV beantragen müssen. Ich bin allerdings noch unter 25 und habe jetzt bedenken, das ich die wohnung behalten darf bzw 100 % des Satzes bekomme, da ich es vorher ja auch nicht beantragt habe.
außerdem liegt auch kein schwerwiegender grund für ein nicht zurückziehen ins „Elternhaus“ vor.
Hallo,
Warum schreiben Sie „wieder in eine eigene Wohnung“ umgezogen. Wo haben Sie vor dem 1.2.2010 gewohnt? Im Haushalt der Eltern?
Man wird Sie nicht auf den Haushalt der Eltern verweisen können, wenn Sie vor dem 17.2.2006 bereits eine eigene Wohnung hatten.
Hatten Sie vor diesem 17.2.2006 noch keine eigene Wohnung, dann wird geprüft, warum Sie sich eine eigene Wohnung genommen haben. Nötig wegen Arbeitsaufnahme wegen Fahrweg o.ä.
Im ganz ungünstigen Falle wird das Jobcenter die Miete für die jetzige Wohnung ablehnen. Allerdings kann ich das ohne weitere Details zu kennen, vom heimischen PC nicht beurteilen.
Hallo!
Da Du schon ausgezogen warst, könnte es gut gehen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher. Bisher ist mir kein Fall bekannt, wo nach Auszug zurück verwiesen wurde aber mein Erfahrungsschatz ist sicherlich begrenzt. Sollte es bei Dir anders verlaufen, wäre ich Dir für eine Rückmeldung sehr dankbar, da man dann auch andere Menschen darauf hinweisen könnte.
Viele Grüße