Mich würde halt nur mal interessieren ob es irgendwo im
Dschungel des SGB’s einen Paragrphen gibt, der vorschreibt,
das alle U25 Leute zurück ins Elternhaus müssen sobald sie
hilfebedürftig sind
Das steht so direkt nicht in dem § zu den Kosten der Unterkunft (zu dem du schon den link hast) drin, aber folgendes:
_"(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
- der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
- der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen."_
Wenn die ARGE meint, dass z.B. das im fett betonten Teil auf jemanden zutrifft, dann schicken die denjenigen nicht zu den Eltern, sondern zahlen einfach die Kosten der Unterkunft nicht, womit dann derjenige halt ein Problem hat. Er kann auch woanders hin als zu den Eltern, aber auch dort wird ihm ohne Umzugsgenehmigung keine KdU bezahlt. Also bleiben letztendlich nur die Eltern übrig.
Ist es jetzt verständlicher?
Das eine Kündigung erfolgt, das wusste ja Person A nicht und
man kann ja nun nicht von jedem erwarten bis zu seinem 25
Lebensjahr im Elternhaus wohnen zu bleiben nur weil die Gefahr
besteht, den Job zu verlieren…
Dann muss man das der ARGE halt so rüber bringen. Dürfte ja kein Thema sein, nachzuweisen, wann der Mietvertrag unterschrieben wurde und wann die Kündigung kam. Wenn allerdings die Kündigung vor dem Unterschreiben des Mietvertrages kam, dann haben A und B ein Problem.