ein 64jähriger Rentner hat die Möglichkeit durch eine selbständige Tätigkeit die Rente aufzubessern. Die Tätigkeit erfordert die Verwendung des eigenen Fahrzeuges. Gibt es irgendwo anerkannte Fahrzeugkostenwerte, so dass er jeweils vorab ermitteln kann, ob er noch einen Auftrag annehmen kann, bevor er eine rentenschädliche Zuverdiensthöhe erreicht? Und wenn er dann evtl. doch mehr Einnahmen hat, muss er dann darauf RV Beiträge zahlen, welche ja seine Rentenhöhe wohl nicht mehr steigern? Da er freiwilliges Mitglied einer GKV ist ergeben sich ja noch weitere Abgaben? Wie kann er ermitteln, ob sich der Arbeitsaufwand dann überhaupt für ihn lohnt?
da die Möglichkeit besteht, dass ein 64 jähriger Rentner schon die reguläre Altersrente erreicht haben könnte, sollten Sie uns informieren was für eine Rente Sie zur Zeit erhalten.
in der Krankenversicherung zahlt er auf alle Einnahmen 14,9% zur Krankenversicherung. Hinzu kommen noch Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 2%). Wenn die gesamten Einnahmen unter 875 Euro liegen, gibt es Sonderregelungen (Mindestbeiträge).
Für die Sozialversicherung sind immer die steuerrechtlichen Einkünfte (= Einnahmen abzüglich betriebliche Kosten) maßgebend. § 15 SGB IV
Bei Bezug einer Altersrente sind keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen.