Hallo Community!
Wenn eine Wohnung unbefristet Vermietet ist und der Vermieter
die Wohnung nach 2 Jahren Wohnezeit zwecks Eingenbedarf
kündigen will, geht dieses dann so einfach, auch wenn unter
Umständen davon abzusehen war, dass nach 2 Jahren eventuell
der Sohn oder die Tochter gerne einziehen würde?
VLG
Hallo Björn,
wenn der VM einen berechtigten Eigenbedarf erklärt hat der Mieter keine Chance, diese Eigenbedarfskündigung zu verhindern. Er kann den Temrin hinaus zögern, aber wenn er sich auf einen Rechtsstreit einlässt, muss er eben auch die Kosten aus dem Streitwert einer Jahresmiete beachten.
Die Frage, ob der VM erkennen kann, dass er in zwei Jahren Eigenbedarf hat ist zu diskutieren müssig. Wer Kinder hat, muss damit rechnen, dass sie im eigenen Bestand eine Wohnnung möchten oder dass sie überhaupt nicht bei den Eltern zur Miete wohnen wollen. Dies kann sich von einem Tag zu anderen ändern.
Grüsse Günter