Ubefr. Wohnung nach 2J. durch Verm. kündigen

Hallo Community!

Wenn eine Wohnung unbefristet Vermietet ist und der Vermieter die Wohnung nach 2 Jahren Wohnezeit zwecks Eingenbedarf kündigen will, geht dieses dann so einfach, auch wenn unter Umständen davon abzusehen war, dass nach 2 Jahren eventuell der Sohn oder die Tochter gerne einziehen würde?

VLG
Björn

Auch hallo.

Wenn eine Wohnung unbefristet vermietet ist und der Vermieter
die Wohnung nach 2 Jahren Wohnzeit zwecks Eigenbedarf
kündigen will, geht dieses dann so einfach, auch wenn unter
Umständen davon abzusehen war, dass nach 2 Jahren eventuell
der Sohn oder die Tochter gerne einziehen würde?

‚Einfach so‘ scheint das wohl nicht zu gehen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entsc… -> Suche nach ‚unbefristet and Mietvertrag and Eigenbedarf‘)

HTH
mfg M.L.

Hallo Community!

Wenn eine Wohnung unbefristet Vermietet ist und der Vermieter
die Wohnung nach 2 Jahren Wohnezeit zwecks Eingenbedarf
kündigen will, geht dieses dann so einfach, auch wenn unter
Umständen davon abzusehen war, dass nach 2 Jahren eventuell
der Sohn oder die Tochter gerne einziehen würde?

VLG

Hallo Björn,

wenn der VM einen berechtigten Eigenbedarf erklärt hat der Mieter keine Chance, diese Eigenbedarfskündigung zu verhindern. Er kann den Temrin hinaus zögern, aber wenn er sich auf einen Rechtsstreit einlässt, muss er eben auch die Kosten aus dem Streitwert einer Jahresmiete beachten.

Die Frage, ob der VM erkennen kann, dass er in zwei Jahren Eigenbedarf hat ist zu diskutieren müssig. Wer Kinder hat, muss damit rechnen, dass sie im eigenen Bestand eine Wohnnung möchten oder dass sie überhaupt nicht bei den Eltern zur Miete wohnen wollen. Dies kann sich von einem Tag zu anderen ändern.

Grüsse Günter

‚Einfach so‘ scheint das wohl nicht zu gehen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entsc…
-> Suche nach ‚unbefristet and Mietvertrag and
Eigenbedarf‘)

HTH
mfg M.L.

In dem Beschluss steht ja etwas von „in Verbindung mit der Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung“. Woher weiss ich denn ob die Wohnung in einem Gebiet mit gefährdeter Wohnungsversorgung liegt oder ist dies ohne Belangen? Dazu lese ich, dass es Fristen gibt. Gibt es denn eine Frist die besagt, dass wenn eine Wohnung unbefristet vermietet ist, es eine „Kündigungssperrfrist“ gibt? Dort habe ich nämlich etwas von 10 Jahren gelesen.

VLG
Björn

‚Einfach so‘ scheint das wohl nicht zu gehen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entsc…
-> Suche nach ‚unbefristet and Mietvertrag and
Eigenbedarf‘)

HTH
mfg M.L.

In dem Beschluss steht ja etwas von „in Verbindung mit der
Verordnung über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter
Wohnungsversorgung“. Woher weiss ich denn ob die Wohnung in
einem Gebiet mit gefährdeter Wohnungsversorgung liegt oder ist
dies ohne Belangen? Dazu lese ich, dass es Fristen gibt. Gibt
es denn eine Frist die besagt, dass wenn eine Wohnung
unbefristet vermietet ist, es eine „Kündigungssperrfrist“
gibt? Dort habe ich nämlich etwas von 10 Jahren gelesen.

VLG

Hallo Björn,

dieses Urteil ist nicht auf unbefristste Mietverhältnisse bezogen sondern auf den Sachverhalt, dass eine Mietwohnung in Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Hier gibt es dann Sperrfristen.

Vorliegend bei der Frage geht es um einen Mietvertrag - unbefristet

  • den der VM kündigt, weil er Eigenbedarf für eines seiner Kinder hat. Die Frage war nun, da der Eigenbedarf vorhersehbar war, ob der VM trotzdem jetzt kündigen kann. Klar, kann er.

Er hätte sogar einen unbefristeten Mietvertrag abschliessen können und umgehend nach dem Einzug der Mieter die Eigenbedarfskündigung erklären können. Zwar keine feine Art, aber soche Fälle trifft man in den Jahren der Mietberatung durchaus auch.

Grüsse Günter