Uberbrückungsgeld bei GmbH?

Hallo!

Wenn ich mich selbständig mache ohne vorher Arbeitslos zu sein, bekomme ich sehr wahrscheinlich vom Arbeitsamt das Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr.

Wenn ich nun als Einzelperson eine GmbH gründe, bekomme ich es dann auch?

Die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt wollte mir darauf keine Antwort geben!

Wer weiss was?

Gruß,
celo

Hallo!

Wenn ich nun als Einzelperson :eine GmbH gründe, bekomme ich :es dann auch?

Entscheidend ist die nachhaltige Tragfähigkeit der Unternehmung, nicht deren Rechtsform.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Wenn ich mich selbständig mache ohne vorher Arbeitslos zu
sein, bekomme ich sehr wahrscheinlich vom Arbeitsamt das
Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr.

Lt. meiner Erfahrung bekommst Du dann kein Überbrückungsgeld, weil Du mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein musst. Ist zwar Schwachsinn, aber es lebe Deutschlands Bürokratie.

Wenn ich nun als Einzelperson eine GmbH gründe, bekomme ich es
dann auch?

Hat mit der Rechtsform nix zu tun, deshalb: Ja.

Gruß,
celo

Gruß zurück

Walter

Hallo, nein.
Dies ist für Ich-AG notwendig. Jedoch soviel ich jetzt weiss nicht für das Überbrückungsgeld.
Bin mir hier aber nicht 100% sicher.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
klar gibt es Überbrückungsgeld. Es reicht, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Man muss nicht arbeitslos sein (nur bei Ich-AG-Zuschuss muss man mind. 1 Tag arbeitslos sein). Ansonsten ist das unabhängig von der Gesellschaftsform.
Viel Erfolg und viele Grüße
Brigitte