Wenn ich mich selbständig mache ohne vorher Arbeitslos zu sein, bekomme ich sehr wahrscheinlich vom Arbeitsamt das Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr.
Wenn ich nun als Einzelperson eine GmbH gründe, bekomme ich es dann auch?
Die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt wollte mir darauf keine Antwort geben!
Wenn ich mich selbständig mache ohne vorher Arbeitslos zu
sein, bekomme ich sehr wahrscheinlich vom Arbeitsamt das
Überbrückungsgeld für ein halbes Jahr.
Lt. meiner Erfahrung bekommst Du dann kein Überbrückungsgeld, weil Du mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein musst. Ist zwar Schwachsinn, aber es lebe Deutschlands Bürokratie.
Wenn ich nun als Einzelperson eine GmbH gründe, bekomme ich es
dann auch?
Hallo,
klar gibt es Überbrückungsgeld. Es reicht, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Man muss nicht arbeitslos sein (nur bei Ich-AG-Zuschuss muss man mind. 1 Tag arbeitslos sein). Ansonsten ist das unabhängig von der Gesellschaftsform.
Viel Erfolg und viele Grüße
Brigitte