Hallo liebe wwl’er
Wenn Frau F Haupmieterin einer 75qm Wohnung ist und diese mit 2 Parteien teilen würde, sie nun aber den Mietvertrag kündigt, eine der verbleibenden Parteien den Mietvertrag übernimmt. Wie verhielte es sich in folgendem Fall:
Vermieter Herr V fordert von Frau F eine komplette Grundreinigung der Wohnung, des weiteren verschiebt er ständig den Übergabetermin für die Wohnung - obwohl sie am Übergabetag arbeiten muss, sagte ihr, sie solle doch bitte bereits eine Woche vor eigentlichem Auszugsdatum unentgeltlich die Wohnung übergeben usw.
Nun steht aber in Frau F Mietvertrag, die Wohnung wäre besenrein zu übergeben. Gleichzeitig gibt es aber eine Klausel über Schönheitsreparaturen, die folgendes besagen würde:
Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Pflegen der Fußböden (Laminat), Streichen von Innentüren und Fenstern (alles Plastik bzw. Türen mit Beschichtung), sowie das Streichen der Heizkörper innerhalb der Wohnung wäre auf Kosten des Mieters innerhalb des Mietverhältnisses eine Verpflichtung.
Arbeiten sind handwerksgerecht durchzuführen.
Worauf müsste Frau F hier achten? Ist laut Mietvertrag eine Grundreinigung aller Räume hier erforderlich?
Danke für Eure Meinung