Übergabe der Mietsache/Hauptmieter WG - Wenn der Vermieter eine Grundreinigung verlangt

Hallo liebe wwl’er

Wenn Frau F Haupmieterin einer 75qm Wohnung ist und diese mit 2 Parteien teilen würde, sie nun aber den Mietvertrag kündigt, eine der verbleibenden Parteien den Mietvertrag übernimmt. Wie verhielte es sich in folgendem Fall:

Vermieter Herr V fordert von Frau F eine komplette Grundreinigung der Wohnung, des weiteren verschiebt er ständig den Übergabetermin für die Wohnung - obwohl sie am Übergabetag arbeiten muss, sagte ihr, sie solle doch bitte bereits eine Woche vor eigentlichem Auszugsdatum unentgeltlich die Wohnung übergeben usw.

Nun steht aber in Frau F Mietvertrag, die Wohnung wäre besenrein zu übergeben. Gleichzeitig gibt es aber eine Klausel über Schönheitsreparaturen, die folgendes besagen würde:

Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Pflegen der Fußböden (Laminat), Streichen von Innentüren und Fenstern (alles Plastik bzw. Türen mit Beschichtung), sowie das Streichen der Heizkörper innerhalb der Wohnung wäre auf Kosten des Mieters innerhalb des Mietverhältnisses eine Verpflichtung.
Arbeiten sind handwerksgerecht durchzuführen.

Worauf müsste Frau F hier achten? Ist laut Mietvertrag eine Grundreinigung aller Räume hier erforderlich?

Danke für Eure Meinung :slight_smile:

Huhu,

eine Wohnung ist immer Besenrein zu übergeben, eine Grundreinigung muss nicht gemacht werden.

Wenn der bisherige Untermieter mit Zustimmung des Vermieters ( anders geht es gar nicht) den Mietvertrag übernimmt und nahtlos fortführt, dann findet m.E. nach gar keine Übergabe statt.
Es ist ein Wechsel des Hauptmieters, der Person des Hauptmieters.

Der neue Hauptmieter übernimmt alle Pflichten aus dem bisherigen Mietvertrag und er schuldet dann bei seinem Auszug die Reinigung und die Schönheitsreparaturen.

Wie sollte man den eine mind. teilweise (Untermierterzimmer) bewohnte Wohnung reinigen (na gut, das ginge und eigentlich sollte sie ja immer sauber sein). Aber renovieren (falls überhaupt nötig) ? Das Zimmer ist doch möbliert und bewohnt.

Einen solchen Fall kennt kein Mietvertrag. Das muss man nach dem gesunden Menschenverstand einvernehmlich regeln. Dem Vermieter entsteht kein Schaden.
Er kann sich ja an den neuen Hauptmieter halten, der haftet auch für Schäden, die der ausgezogene alte Mieter hinterlassen hat. Jedenfalls gegenüber dem Vermieter !

Und ob laut Vertrag die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen überhaupt wirksam sind, kann man ohne den genauen Wortlaut nicht sagen.

MfG
duck313

Zunächst mal, ob die Verträge schon unterschrieben sind.
Denn so einfach kann man nicht aus dem Vertrag.
Eigentlich kündigt Frau F, dann macht der Vermieter einen neuen Vertrag mit einer der anderen Parteien. Oder auch nicht! Er kann ja auch jemand anderem die Wohnung geben.

Wenn also sowohl Kündigung als auch Neuvertrag wirksam sind, dann sollte Frau F den Vertrag einhalten, also besenreine Übergabe. Wenn die Verträge noch nicht in trockenen Tüchern sind, dann hat der Vermieter leider ein gewisses Druckmittel in der Hand.

M.E. schon. Man kann den Vertrag gar nicht fortsetzen, es handelt sich ganz einfach um einen ganz neuen Mietvertrag. Und selbstverständlich kann der Vermieter auf einer förmlichen Übergabe gestehen, warum auch nicht?
Im Gegenteil sollten das alle Beteiligten sogar tun. Damit eventuelle Schäden auch dem zugerechnet werden, der sie zu vertraten hat. Wie willst Du das nach Jahren und mehreren Nachfolgemietern denn machen?
Gruß
anf

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Doch.
Man tauscht im Vertrag den Namen des Mieters aus. Punkt.
einvernehmlich kann man das machen.
Und warum sollte man es nicht.
Weil der Vermieter „Raffzahn“ auch gleich neue Bedingungen, Miethöhe usw. ausmachen will ?

Nochmal, es findet keine echte ( höchstens eine fiktive) Übergabe statt. Die Wohnung ist und bleibt bewohnt, nur von dem bisherigen Untermieter. Er wird neuer und alleiniger Hauptmieter.
keine Übergabe, keine Reinigung, keine Renovierung.
Das muss einmal der jetzige Untermieter = neuer Hauptmieter übernehmen, wenn er einst mal auszieht.

Intern könnte der sich natürlich absichern, wenn es in den übrigen Räumen große Schäden hat, die der bisherige Mieter zu vertreten hat.
Aber man darf doch annehmen, der übernimmt die ganze Wohnung und wird sie für sich selbst entsprechend malermäßig aufbereiten wenn es nötig wäre.

Das ist dann rechtlich trotzdem ein neuer Vertrag. Punkt.

Gruß
anf

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Nach meinem Rechtsverständnis ist das ein neuer Vertrag (zu alten Bedingungen).

Genau das dürfte regelmäßig der Wunsch des Vermieters sein. Sei es auch nur die Anpassung mittlerweile obsoleter Renovierungsklauseln.

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Welcher Wortlaut muss denn vorhanden sein? Fällt eine Grundreinigung unter eine Schönheitsreparatur?

Frau Fs Wohnung ist in einem wirklich guten Zustand. Sie hat auch ihre Bohrlöcher verschlossen und gemäß des Mietvertrags neu gestrichen. Nur eine Grundreinigung aller Räum sieht sie nicht wirklich ein.

Grundsätzlich müssen beide Parteien folgendes zur Kenntnis nehmen --> ist vom Berliner Mieterverein:

Wer muss die Schönheitsreparaturen tragen?
Nach dem Gesetz (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist eigentlich der Vermieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Die gesetzliche Regelung ist aber nicht zwingend. Deshalb stehen in fast allen Mietverträgen Vertragsklauseln, die die Schönheitsreparaturen auf Mieter abwälzen. Aber viele dieser formularvertraglich vereinbarten Klauseln sind unwirksam, dann muss der Mieter nicht renovieren. Im Gegenteil – in vielen Fällen muss der Vermieter selbst renovieren, denn es gilt das Gesetz.

Eine formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungsverpflichtungen belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen, ist mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar. Denn sie würde dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflichtung auferlegen, als der Vermieter dem Mieter ohne vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schulden würde (BGH v. 23.6.2004 – VIII ZR 361/03).

Hübsch. Aber um die geht es hier doch gar nicht.
Hast Du evt. was besser zur Frage passendes?
Gruß
anf

Kommt drauf an, was genau diese ‚Grundreinigung‘ sein soll. Kannst Du das mal näher ausführen?
Gruß
anf