Unser Architekt hat uns zusammen mit dem Bauunternehmer betrogen. Einige betrügerische Abrechnungen können wir schon nachweisen.
Der größte Punkt (höchste Kosten) war der Baustahl. In der Ausschreibung waren nur Kilogramm-Mengen genannt mit dem Hinweis - zum Nachweis-.
Wir wollten jetzt in die Lieferscheine Einsicht nehmen beim Bauunternehmer, das wurde uns verweigert, wir wurden sogar noch beleidigt.
Auch wollten wir die Statikunterlagen vom Architekten (eine Ausfertigung für Architekt zur Bauüberwachung, eine Ausfertigung für den Bauunternehmer zur Stahlbestellung und Ausführung) zurück haben.
Dies wurde verweigert.
Wir brauchen aber die Unterlagen, wenn wir jetzt die Einsichtnahme in die Bestellunterlagen einklagen, dass wir abgleichen können ob der Baustahl gemäß Statik überhaupt geliefert wurde (dies wird teilweise schon angezweifelt und die Standsicherheit des Hauses ist noch zusätzlich gefährdet.
Ich habe jetzt Anzeige wegen Unterschlagung der Unterlagen gestellt.
Und was antwortet der Staatsanwalt zuerst:
Die Statikunterlagen wären nicht vorhanden, so hätte sich die Gegenseite geäußert.
Auf meine Rückfrage, wie dann eine Bestellung und Ausführung und Bauüberwachung stattgefunden haben soll, ist die Antwort des Staatsanwaltes *1) noch abenteuerlicher.
Ich soll dem Staatsanwalt nachweisen, dass ich mit Übergabe der Statikunterlagen an den Architekten, also der wichtigsten Bauunterlage, die später zu unseren Bauunterlagen genommen werden muss, damit die Arbeiten ausgeführt werden konnten, mein Eigentum an der Unterlage nicht aufgegeben habe.
Ist so eine lebensfremde Auffassung noch zu fassen?
Das ich das Eigentum aufgebe, wenn ich dem Architekten die Arbeitsmittel die er benötigt zur Verfügung stelle, ist doch absurd.
Warum soll der Architekt nicht einen Beweis liefern, dass ich angeblich das Eigentum aufgegeben habe sollte?
Auch nach dem Prüfungschema 959 BGB kann doch die Unterlagen niemals herrenlos geworden sein.
Und den Willen, dass ich die wichtigste Unterlage nicht wieder zurück haben will, davon kann doch im Ernst niemand ausgehen.
Was kann ich machen gegen diesen lebensfremden (und oder bestochenen) Staatsanwalt unternehmen?
Danke für alle Antworten.
*1) (Anmerkung.: Er kommt aus dem gleichen Ort wie Architekt und Bauunternehmer und der Architekt hat schon versucht unseren Gutachter zu bestechen, der die Baumängel aufnehmen sollte).
@Franz_00eeff
Eigentlich ist hier so richtig überhaupt nichts erfolgt. Wir haben Baumängel ohne Ende.
Der Architekt hat aber alle Rechnungen abgezeichnet und wir als Bauherren haben ihm vertraut und gezahlt.
@ fitwieeinturnschuh
Solche Nutzer braucht niemand. Und auf deine Antwort kann ich vollumfänglich verzichten.
wenn keine Abnahme erfolgt ist und tatsächlich begründete Bedenken hinsichtlich Standsicherheit, korrekter Abrechnung und sonstiger Ausführungsqualitäten bestehen, würde ich zuerst ein Schreiben senden, dass von eurer Seite die Abnahme des Gebäudes aufgrund der Sachlage verweigert wird. Damit können alle weiteren Rest- oder Schluss-Zahlungen ausgesetzt werden. Auch an den Architekten.
Bezüglich überhöhter Forderung bei Baustahlabrechnung (kein Einzelfall in der Branche) würde ich diese aufgrund fehlenden Nachweises zurückfordern. Mehrforderungen sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Dies kann er über Statikpläne, Fotodokumentation und z.B. Stahllisten tun. Der Eigentumsübergang der Pläne ist m.E. unerheblich, die ordnungsgemäße Ausführung für die Abnahme ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Habt ihr eigentlich einen guten Fachanwalt? Angesichts der geschilderten Situation würde ich dringend zu einem raten.
Der Architekt hat schon sein gesamtes Geld bekommen , er wollte Abschlagszahlungen.
Und das gesamte Haus haben wir auch schon bezahlt, weil der Architekt sogar alle Rechnungen, trotz erheblicher Mängel abgezeichnet hat und wir haben brav bezahlt.
Wie gesagt, von zurück halten ist kein Betrag mehr offen.
Meine Frage war auch eigentlich eine Rechtsfrage, wie ich gegen die absurden Forderungen des Staatsanwaltes vorgehen kann.
Leider hat sich kein Jurist gemeldet.
Früher konnte man den Experten selbst auswählen, diese Funktionalität, ist leider genommen worden.
Schade, sehr schade.
Ihnen lieber Franz aber trotzdem Danke für ihre Antwort.
Wenn „Alle gegen Dich“ sind, dann solltest Du einen Anwalt beauftragen.
Einen, der sich ALLE Unterlagen ansieht und Euch weiterhilft. Zum Einen in der privatrechtlichen Auseinandersetzung mit Architekt und Bauunternehmer und zum Anderen in der strafrechtlichen Sache der Unterschlagung, in der Ihr mit dem Staatsanwalt aneinander geraten seid.
Hier - und nur mit Deinen Informationen - ist nicht weiter zu kommen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Du könntest mal bei der Bauaufsichtsbehörde nachfragen, welche Unterlagen dort in den Akten aufbewahrt sind. Möglicherweise kannst Du Kopien bekommen.
da war ich schon, die Unterlagen sind unvollständig.
Der Architekt hatte nur Teile der Statik und Wärmeschutzberechnung (seines Statikers), die nicht zum Haus passt und Schallschutzberechnung mit der der Schallschutz nachweislich nicht erreicht ist (auch von seinem Statiker, da die Berechnung fehlerhaft ist, wie im Nachhinein festgestellt wurde) eingereicht mit einem Post-it-Zettel mit seiner Handschrift als Anlage.
Er hätte aber eine Erklärung beifügen müssen, dass das Haus gemäß Statik gebaut wurde.
Nur - die Statik wurde für ein Haus in Porotonziegel gebaut- und der Architekt hat es in KSS Rohdichte 1,8 ausführen lassen (mit unzulässiger Restverwertung von KS-Steinen, Fugenbreiten bis 5 cm anstatt 5mm) anstatt der ausgeschriebenen Rohdichte 2.0, die aber den Schallschutz schon nicht erreicht hätte (Steine 17, 5cm und XL-Steine).
Alle schlagen hier immer Rechtsanwälte vor. Ich dachte hier ist ein Forum, so Fachwissen vorliegt.
Dann irgend jemand auch nachvollziehen, dass ein Bauherr der schon alle Rechnungen -wegen Abzeichnung durch den Architekten bezahlt hat- das Geld ausgeht für die Rechtsanwälte, die nach der mängelbehafteten Bausumme bezahlt werden?
Ich hoffe es meldet sich noch ein Jurist, der mir sagt wie ich gegen diesen anscheinend korrupten Staatsanwalt vorgehen kann.
Stimmt.
Aber zum Fachwissen gehört auch, dass man seine Grenzen kennt.
Du möchtest hier eine fachlich fundierte Antwort und nicht „ich schreibe Dir mal, was Du hören möchtest …“
Bedenke, dass Deine Angelegenheit kompliziert erscheint, da muss sich jemand an Hand von ALLEN Unterlagen ein Bild machen und dann abwägen, was möglich ist. Das geht nicht mal so nebenbei und an Hand weniger Zeilen einer Fragestellerin. Zu dem von Dir genannten „Betrug“ (ist es wirklich einer - oder glaubt Ihr das nur?) sind bisher noch keine Fakten von Dir geschrieben wurden. Und diese Arbeit kann niemand „mal so nebenbei“ und für lau machen.
Doch, das kann ich - hab schon zwei Häuser gebaut. Und ich hatte da immer eine Rechtschutzversicherung im Rücken - ich wollte nicht an der falschen Stelle sparen. Dass Dir jemand zum Nulltarif hilft, ist im „richtigen Leben“ recht selten.
Ich verstehe nicht, dass Du Dich jetzt auf den Staatsanwalt konzentrierst. Dein Hauptproblem scheint doch die juristische Auseinandersetzung mit Architekt/Bauunternehmer zu sein. Ich fürchte, Du hast den Staatsanwalt als „großen Bruder, der die bösen Buben verhaut und alles wieder richtet“ gesehen und bist jetzt enttäuscht.
Du kannst gerne eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn stellen und abwarten, was passiert, aber konzentriere Dich auf das Eigentliche. Sieh zu, dass der Prozess gegen Architekt und Bauunternehmer für Dich positiv ausgeht.
Das Beweissicherungsverfahren wird vom Anwalt für Baurecht gestartet, er ist in der Endphase der Formulierung.
Ich wollte nur parallel die strafrechtliche Sache verfolgen.
Und der Staatsanwalt stellt absurde Forderungen.
Also ist der Tipp Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen und wo, bei der Generalstaatsanwaltschaft die die Aufsicht über den Bezirk hat.
Oder muss das bei der Staatsanwaltschaft vor Ort sein, wo der Staatsanwalt schon auf so absurde Ideen kommt, ich müsse nachweisen, wenn ich dem Architekten das Arbeitsmittel, die Statik zur Verfügung stelle, ich damit nicht mein Eigentum aufgegeben hätte.
Ich hoffe es meldet sich noch ein Jurist.
Ich vermute, dass zur Eigentumsaufgabe eine Herrenlosigkeit gehört und jeder sich die Sache aneignen kann (wie z.B. beim Sperrmüll auf der Straße.
Und wenn überhaupt, dass der Architekt machweisen muss, dass ich angeblich das Eigentum aufgegeben habe.
Warum schreibst Du das erst jetzt? Es hätte die Sache einfacher gemacht.
Punkt 1: Besprich die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde mit Deinem Anwalt! Nicht dass der Schuss nach hinten los geht und seine Argumentationen behindert.
Punkt 2: Die Dienstaufsichtsbeschwerde geht an den Vorgesetzten der Person über die sich beschwert wird.
Punkt 3: Überhaupt solltest Du jegliches Vorgehen bei der Strafanzeige mit Deinem Anwalt besprechen. Auch wenn er Fachanwalt für Baurecht ist, sollte er Dir die bzw. Deine grundsätzlichen Möglichkeiten im Strafrecht erklären (können).
die auseinandersetzung mit dem staatsanwalt nutzt dir genau gar nichts. wozu soll der zweite kriegsschauplatz denn gut sein?
geld bekommt man in zivilprozessen, nicht durch strafanzeigen. ein anwalt hätte dir das erklärt. aber manchem ist ja nicht zu helfen, der will partout nicht hören bis es zu spät ist. mancher schmeißt lieber einen prozess in die tonne, der vielleicht zu gewinnen wäre, aber einen anwalt hält er für zu teuer - ohne überhaupt zu wissen, was der kostet. haus bauen? ja klar. rechtsschutzversicherung? gar einen anwalt bezahlen? nein, bei 200.000 euro für das haus sind die zusätzlichen 200€ nicht mehr zu stemmen.