Übergabeprotokoll wurde nicht unterschreiben

Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Monaten eine Eigentumswohnung gekauft, die im Mietverhältnis steht. Die Mieterin wusste beim Einzug vor 3 Jahren das die Wohnung verkauft wird. Ich habe ordnungsgemäß gekündigt, und die Mieterin hat eine neue Wohnung gefunden. Vor einigen Tagen war die Übergabe. Ich habe mit zwei Handwerkern und mit der Mieterin (und ihrer Seites zwei Personen) die Wohnung auf Mängel angeschaut. Folgende Punkte wurden ins Übergabeprotokoll aufgenommen. Bad: 2 Fliesen durchbohrt, Fliese hat einen Sprung, Seitenschale hat einen Sprung, Handtuchhalter teilweise defekt, Schlafzimmer: Dübel an der Deck nicht entfernt, Decke teilweise nicht gestrichen. Garten: teilweise kein Rasen mehr vorhanden, Müll und Weihnachtsbaum muss entsorgt werden, Hecke nicht geschnitten. Im Mietvertrag steht: Gartenpflege und Wohnung muss weiss gestrichten übergeben werden. (Im Übergabeprotokoll vor 3 Jahren, wurde wenig notiert, u. a. wurde notiert, folgende Gegenstände wurden übergeben: Seifenschale, Handtuchhalter…)

Es waren noch mehr Mängel ersichtlich die ich nicht aufgeführt habe z. b. Wände schattig gestrichen, rote Farbe schaut teilweise noch durch , und noch einiges mehr… dies wurde von mir nicht vermerkt. Im Nachhinein hätte ich es tun sollen… (ich wollte mich auch gutmütig zeigen)

Ich habe der Mieterin das Protokoll ausgehändigt mit meiner Unterschrift der beiden Personen die ich mitgebracht hatte. Sie hat nicht unterschrieben, und hat sich mit dem Protokoll aus dem Staub gemacht.

Im Vorfeld hatte ich das Übergabeformular 2x ausgefüllt, somit habe ich noch eine Anfertigung für mich.

Meine Frage: Macht es Sinn den Rechtlichen Weg zu gehen? Ich hatte auch im Vorfeld 3x in Schriftlicher Form per Einwurf mit 2 Unterschriften darum geben, Zugang in meine Wohnung zu bekommen, da einige Sachmängel vom „alten“ Eigentümer noch sind, und ich diese mit den Handwerkern anschauen wollte) . Alle 8 Vorschlagstermine wurden von der Mieterin abgelehnt. (3x wurden die Handwerkertermine abgesagt) ich bin insgesamt 6 x ca. 50 km zur Wohnung gefahren mit den Handwerkern, ohne Erfolg, dies war jetzt sehr schnell erklärt)

Welche Rechte habe ich?

Habt ihr einen Rat für mich was ich tun könnte?

Ich halte es für keine Gute Idee die Mieterin in die Wohnung zu lassen, da sie sich in den letzten 6 Monaten nicht wollwollend gezeigt hat. Einen Kompromiss einzugehen ist leider mit ihr nicht möglich. Ich vermute auch das Sie ein paar Handgriffe macht und nach 20 Minuten ist sie wieder verschwunden.

Aber dennoch was würdet ihr tun? (Rechtschutz habe ich)

Oder soll ich gar nix machen und meine Nerven schonen :smile:

Ich danke euch sehr für eure Meinungen!

Viele Grüsse

Seien Sie froh, dass Sie noch so recht harmlos aus dieser Sache herausgekommen sind. Es hätte schlimmer sein können.
Ich habe neulich ein Gerichtsurteil gelesen in der Zeitung, AZ habe ich nicht, dass seit neuerem auch das Durchbohren der Fliesen zwecks Anbringen von… zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehören sollen Ein Wohnung ist auch nicht weiß gestrichen zu übergeben , sondern in „hell“. Dunkle Farben wie rot etc wäre nicht erlaubt.
Wegen Besichtigungsterminen mit Handwerken müssen Sie sonst notfalls über einen Anwalt eine einstweilige Anordnung erwirken lassen, dann haben Sie eine wirkliche Handhabe

In diesem Zusammenhang ohne Vermieterrechtsschutz kann ich aus eigenen leidvollen Erfshrungen Ihnen nur anraten, auf den Klageweg zu verzichten, soweit wie möglich in Eigenarbeit die Wohnung wieder in Schuss zu bringen und die Faust nur in der Hosentasche zusammen zu ballen.Hilft nichts anderes, es sei denn, sie wollen unter Umständen Ihr eigenes Geld verbrennen sinnlos.

Vielen lieben Dank, für Ihre Einschätzung. Hat mir geholfen :smile:

Ich habe eine Rechtschutzversicherung das wäre nicht das Problem…

Die Klausel „Wohnung muss weiß gestrichen übergeben werden“ ist m.E. ungültig und macht wohl die ganze Vereinbarung unwirksam !

Und „stellenweise kein Rasen mehr“ ist Pech, kann man aber nicht dem Mieter anlasten, denn der muss zwar mähen aber weder vertikutieren oder gar Grassamen nachsäen.

Und noch eins, Löcher in Fliesen können zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören, wenn sie nämlich zur Montage von Dingen gehören, die üblicherweise zu einem Bad gehören, aber nicht vorhanden waren.
Immer je nach Anzahl, Lage und Fall.
Fliesenbruch dabei ist schon anders, das darf nicht passieren, außer sie war defekt(hohl) verlegt.

MfG
duck313

siehe meine antwort oben

Und hat diese auch Vermietung mit drin?, denn oft ist Mietrechtsstreitigkeiten ausgeschlossen.

Dann kommt dazu, dass ihr schlechte karten haben Dürfte, sieh dazu die andern Antworten.

dazu ist sie auch nicht verpflichtet.

was willst du denn erreichen?

selber schuld. kein termin = kein zutritt.
du hast natürlich anspruch auf einen termin und hättest das einklagen können. nachträglich wird das aber schwierig. vielleicht schadensersatz, aber kannst du die umstände und den schaden nachweisen?

verstehe ich nicht. ist sie nun draußen oder nicht? meinst du für nachträgliche reparaturen? wurde eine frist gesetzt? wurden die schlüssel schon übergeben? was ist mit der kaution?

schäden müssten natürlich schon beseitigt werden - aber was ist ein handtuchhalter nach drei jahren noch wert? und das durchbohren von fliesen ist - je nach ort - kein schaden. wenn keine gültige vereinbarung von schönheitsreparaturen zu finden ist wird es mit decke streichen schwierig. die nicht bemängelten wände kannst du eh vergessen. heckenschnitt ist geschmacksache. müll muss natürlich weg.