Übergabeprotokoll

Zum Mietvertrag mit starren Renovierungsklauseln wurde einige Zeit später ein vorformuliertes
Übergabeprotokoll gemacht. Die Namen der Anwesenden, Adresse Zählerstand etc. wurden durchgehend handschriftlich verfasst. Das Übergabeprotokoll besteht aus vielen rechteckigen Kästchen, die man ausfüllen oder ankreuzen kann. Es ist immer eine Vorformulierung bezüglich Küche, Bad usw. und dann darunter Bemerkung: Da kann man dann etwas reinschreiben. In dem Kästchen Schönheitsreparaturen kann man ankreuzen, Wohnung wird renoviert übergeben. Mein Vermieter hat dann noch ins Kästchen geschrieben, Die Wohnung muss bei Auszug fachmännisch renoviert übergeben werden.
Es wurde lediglich zur Unterschrift vorgelegt und nicht besprochen. Ich ging davon aus, dass sich das fachmännische auf die Schönheitsreparaturen im Mietvertrag beziehen. Also ich renoviere zeitanteilig z.B. nach 3 Jahren und übergebe dann die Wohnung fachmännisch renoviert. Handelt es sich hier um eine wirksame Individualabrede? Muss ich wirklich renovieren?

Das kommt darauf an was im Mietvertrag steht!
Das Übergabeprotokoll kann den Mietvertrag nicht aushebeln!
Im Übergabeprotokoll hat der Wohnungszustand,mit oder auch ohne Mängel und Zählerständen zu stehen und sonst nichts!
Der VM versucht im geschilderten Fall mit dem Übergabeprotokoll die unzulässigen starren Renovierungsklauseln aussser Kraft zu setzen!
Nicht darauf einlassen!
Eigenes Protokoll erstellen und die Wohnung mit Zeugen übergeben die das Protokoll auch unterschreiben.
Der VM hat danach bis zu 6 Monate Zeit um die sogennannten versteckten Mängel beim Mieter geltend zu machen.
Darf die aber nicht einfach selbst oder durch eine Firma beheben lassen, sondern muss dem Mieter die Möglichkeit geben diese selbst zu beheben. ramses90

Alles richtig was Ramses schreibt. Ich würde aber den Mietvertrag einem Fachanwalt oder dem Mieterschutzbund zur Prüfung vorlegen. Die wissen genau welche Klauseln aktuell sind und welche veraltet sind , die nicht mehr wirksam sind . Die Klausel, die Wohnung muß renoviert übergeben werden halte ich schon mal für übertrieben und unwirksam. Was ist, wenn ein Mieter in die frisch renovierte Wohnung einzieht und er nach 1 Jahr wieder auszieht muß er sie dann wiederum renovieren ? Lass den Mietvertrag prüfen .