hallo, habe einen neue tätigkeit und bin dann aus alg II raus. wie ist mit bezug aus dem anfangsmonat der tätigkeit wo ich erst am ende des monats bezahlt werde?
Anmerkung: Titel sinngemäß gekürzt
DropDeadDiva, Mod
hallo, habe einen neue tätigkeit und bin dann aus alg II raus. wie ist mit bezug aus dem anfangsmonat der tätigkeit wo ich erst am ende des monats bezahlt werde?
Anmerkung: Titel sinngemäß gekürzt
DropDeadDiva, Mod
Lies mal hier rein. Man kein also eine nicht rückzahlbare Unterstützung beantragen für diese Zeit(wenn man keinerlei Rücklagen mehr hat)
http://elo-forum.info/index.php/Thread/238-Überbrückung-der-Zahlungslücke-ALGII-erste-Lohnzahlung/
MfG
duck313
Hallo!
Dass solche Frage überhaupt auftaucht, ist erstaunlich. Das Problem der Überbrückung zwischen letzter Zahlung vom Amt/Jobcenter und Eingang des ersten Lohn/Gehalts wird häufiger vorkommen. Lassen Ämter Leistungsbezieher in Not laufen und sagen von sich aus nicht, welche Möglichkeit der Überbrückung es gibt? Wenn es so sein sollte, muss man fragen, für wen solche Ämter arbeiten. Ich dachte bisher, es handelt sich um Dienstleister für Bürger.
Gruß
Wolfgang
Nachfrage: Ist es denn nicht so, dass ALG II im Voraus gezahlt wird? Dann erübrigt sich doch die Frage ala, wovon soll ich diesen Monat leben? Mit der Rückzahlung wusste ich auch nicht, danke für den Link.
Data
Ja, im Voraus bspw. für Mai. Außer, sie fängt im Mai an zu arbeiten, dann zahlt ja der Arbeitgeber für Mai.
Das letzte Geld bekam sie dann Anfang April für den letzten arbeitslosen Monat April, und im Mai kann sie dann bis zum 31. warten, bis sie wieder Geld kriegt.
logo?
Stümmt, hatte einen Knoten im Kopf.