Liebe/-r Experte/-in,
ich beziehe zur zeit übergangsgeld (berufliche
reha) von der deutschen rentenversicherung und muss in diesem jahr
noch eine (freiwillige) Einkommensteuererklärung abgeben, da diese
sonst verjährt.
könntest du mir sagen, ob und wie die steuerrückerstattung auf
das übergangsgeld angerechnet wird? ich finde im netz leider keine
passende antwort dazu.
vielen dank und
grüße
isabel