Hallo,
eine Bekannte von mir hat eine schwerbehinderte Tochter, die sich verbal nicht äußern kann. Das Verhältnis zum Kindesvater ist das denkbar schlechteste. Zwar klagt er regelmäßig bei Gericht seine Rechte am Kind ein, kommt aber dagegen, abgesehen von den Unterhaltszahlungen, seinen Pflichten nicht nach.
Resultat: Die Tochter kam mit sichtbaren Verletzungen zur Mutter zurück. (Kratzwunden am Hals, Beulen an der Schläfe, ein sichtbarer Handabdruck durch einen Schlag am Bauch).Die Tochter war unbeaufsichtigt mit ihrer ältere Schwester und dem 11-jährigen Halbbruder im Haus, der Vater war arbeiten. Das Kind wurde unmittelbar nach Ankunft bei der Mutter dem ärztlichen Notdienst vorgestellt, am nächsten Tag zusätzlich beim Kinderarzt. Unabhänging voneinander sprachen beide Ärzte von Misshandlung, dennoch wollte keiner eine Meldung beim Jugendamt machen. Auf Anraten machte die Mutter gut sichtbare Fotos. Sie erstattete Strafanzeige bei der Polizei gegen den Vater wegen Vernachlässigung der Aufsichts- und Führsorgepflicht. Dies ist jetzt drei Monate her und die Mutter hat noch keine Rückmeldung; weder von der Staatsanwaltschaft, noch vom Jugendamt.
Wie ist das zu bewerten? Wie lange dauert es, bis die Mutter eine Rückmeldung erhält?
Was bedeutet es für den Kindesvater?
Danke…
Hi.
Ich bin kein Jurist und kann nur spekulieren. Aber so wie du es beschreibst, kann ich mir das so nicht vorstellen, das da nicht zeitnah gehandelt wird.
Wir reden von einem Kind, welches durch die Behinderung einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf.
Hat der Vater denn immer noch die Möglichkeit das Kind zu sehen?
Ich würde schnellstens beim Jugendamt vorstellig werden, oder zumindest nachfragen.
Wenn die Verletzungen nachweislich vom Vater verursacht wurden, nennt man so was Körperverletzung. Konsequenzen wird er definitiv zu tragen haben.
Wäre ich Richter, gäbe es Haft. Aber das wird dank unserem liberalen Rechtssystem wohl nicht passieren.
Wie war s mit der polizei?!
Hallo Maoming,
was du hier berichtest klingt absolut übel. Mir tut das Mädchen einfach leid!
Kann es sein, dass im Hintergrund gegen den Kindsvater bereits etwas läuft, die Mutter allerdings erst nach Abschluss etwas erfährt.
Was mir auffällt:
Wie alt ist die ältere Schwester? Strafunmündig, strafmündig oder schon erwachsen? Wie hat sie sich zu dem Vorfall geäußert und auch ihr 11-jähriger Halbbruder? 14- bis 17-jährige Jugendliche sind bedingt strafmündig und unterliegen dem Jugendstrafrecht.
Ob dieser Link https://www.betreut.de/magazin/kinder/wie-alt-sollte-ein-babysitter-sein-160/ aus dem Jänner 2012 noch wirklich aktuell ist, kann ich nicht beurteilen. Er könnte allerdings interessante Hintergründe beleuchten und aus der Seite des Vaters eine mögliche „Rechtfertigung“ darstellen.
Darin ist das Alter für Babysitter „wenigstens 13 Jahre alt“ im § 5, Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) angegeben. Die Aufsichtspflicht liegt allerdings - trotz Babysitter - nach wie vor beim Erziehungsberechtigten!
Ohne Jurist zu sein würde ich als Laie mit Hausverstand annehmen, dass Vater und Geschwister! - wenn überhaupt und vor allem vom Kind gewünscht/signalsiert! - das Mädchen nur mehr unter Aufsicht einer Mitarbeiterin des Jugendamts sehen dürfen.
Der Mutter möchte ich einfach Mut zusprechen, sich gegen jemanden, der die Aufsichtspflicht so grob verletzt, zu wehren, schon im Interesse des Mädchens.
Gruß
dafy
Servus,
was genau sollte die Polizei denn anderes unternehmen, als die Staatsanwaltschaft zu informieren? Haben die Polizeibehörden in den Niederlanden andere Kompetenzen als in Deutschland?
Rätselt
MM
Servus,
wurden sie nicht.
Sie wurden von einer Schwester oder von einem Halbbruder verursacht,
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
Kann es sein, dass es „war es mit der Polizei“ heißen sollte und nicht „wäre es“?
Gruß
dafy
Das Jugendamt wurde von der Mutter umgehend informiert. Sie kamen ins Haus, um sich einen Eindruck vom Kind zu machen und kennen auch die Bilder. Sie wollten sich auch beim Arzt und in der Schule informieren, aber von der Seite gibt es auch noch keine Neuigkeiten. Das Jugendamt beführwortet es, dass das Kind bis zur Klärung der Sache nicht zum Vater muss.
Kann sein, muss aber nicht. Ich könnte mir vorstellen, das die Kleine nur während der Arbeitszeit des Vaters unter den Fittichen der Geschwister stand. Da dieser wohl nicht 24 Std am Tag arbeitet und das Kind tageweise beim Vater verweilt(e), hätte dieser auch übergriffig werden können. Obwohl… jetzt wird es langsam spekulativ.
Ja, das („wäre es“) ist gemeint. Und das ist so unsinnig, wie es nur sein könnte.
Wenn
und
wäre es völlig verschenkte Zeit und Mühe, jetzt noch einmal bei der Polizei aufzulaufen - die hat nämlich in dem Zusammenhang bereits alles getan, was in ihrer Kompetenz liegt.
Daher meine Rückfrage, ob die Polizei Ihrer Majestät Máxima, Königin der Niederlande, vielleicht andere Kompetenzen, Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse hat als die in Deutschland. Ich bezweifle allerdings höchlich, dass sich ein königlicher Commisaris etwas anmaßen kann, was ein deutscher Polizeihauptkommissar nicht darf.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
wie du weißt, versuche ich mich immer in die forenschreibende Person zu versetzen.
Ein „war es“ wäre mir persönlich halt lieber gewesen als ein „wäre es“…
Wie dem auch sei, ich gehe wie du davon aus, dass es auch in anderen Ländern - wobei ich nicht weiß, woher joppo kommt - zur Zusammenarbeit der entsprechenden Institutionen kommt, um dem Mädchen Gerechtigkeit angedeihen lassen zu können.
Gruß
dafy
Hallo
Das finde ich ziemlich seltsam. Müssen die das nicht?
Ich würde am ehesten vermuten, dass da etwas mit dem Jugendamt nicht stimmt.
Vielleicht sind die aber einfach völlig überlastet, und das ist der Grund für alles (könnte ja sein, dass die Ärzte das wissen, und es deswegen für vergebliche Mühe halten, dem Jugendamt irgend etwas zu melden).
Falls noch nicht passiert, würde ich persönlich zum Jugendamt gehen und mir einen Eindruck verschaffen.
Viele Grüße