Guten Tag,
ich wüsste gerne wie sich die rechtliche Situation darstellt,
wenn ich zum Arzt gehe und eine Untersuchung in Anspruch nehme, die eine
Laboruntersuchung nach sich zieht.
Wer muss mit wem abrechnen? Kann ich darauf bestehen, dass
der Arzt alle Abrechnungen mir gegenüber in Rechnung stellt?
Beispiel:
Ich lasse mich wegen Erkältung untersuchen- ich beauftrage
also den Arzt der seine Rechnung an mich stellt.
Der Arzt hält es nun für Sinnvoll einen Abstrich zu nehmen
und diesen an ein Labor zur Auswertung zu senden. Er beauftragt also das Labor –
welches dann doch auch dem Arzt eine Rechnung stellen sollte.
Der Arzt kann dann natürlich diese Kosten wiederum mir in
Rechnung stellen, muss diese dann aber eben auch vertreten.
Zwar gibt es das „Handeln in fremden Namen“ rechtlich
scheint es mir aber, dass ich keinen Vertrag mit dem Labor eingegangen bin und
daher die Rechnung auch nicht an mich zu stellen ist…
Hintergrund der Frage:
ich habe wegen Erkältung eine Untersuchung beim Arzt in Anspruch genommen – 53,-
Euro.
Der Abstrich und die Auswertung im Labor sollen nun weitere 247,- Euro kosten, was
mir extrem überteuert erscheint, Die Rechnung wurde vom Labor direkt an mich in
Rechnung gestellt.
Da ich eine Zusammenarbeit (hohe Provisionszahlung an den
Arzt) der beiden vermute, das Labor ist für solche Geschäftsgebaren einschlägig
bekannt und zuletzt 2009 vor Gericht gestanden, wäre es gut wenn ich darauf
bestehen könnte, das das Labor mit dem Arzt und diese sodann mit mir abrechnen
muss.
Ich hätte dann nur einen Gegner, der zudem aufgrund seiner
Stellung diese Rechnung wohl auch nicht so gerne vertreten wollte.
PS: Über die immensen Kosten wurde ich von der Ärztin vorab
nicht aufgeklärt.