Überhöte Laborrechnung nach Arztbesuch - Vertragliche Situation, wer muss mit wem Abrechnen

Guten Tag,

ich wüsste gerne wie sich die rechtliche Situation darstellt,
wenn ich zum Arzt gehe und eine Untersuchung in Anspruch nehme, die eine
Laboruntersuchung nach sich zieht.

Wer muss mit wem abrechnen? Kann ich darauf bestehen, dass
der Arzt alle Abrechnungen mir gegenüber in Rechnung stellt?

Beispiel:

Ich lasse mich wegen Erkältung untersuchen- ich beauftrage
also den Arzt der seine Rechnung an mich stellt.

Der Arzt hält es nun für Sinnvoll einen Abstrich zu nehmen
und diesen an ein Labor zur Auswertung zu senden. Er beauftragt also das Labor –
welches dann doch auch dem Arzt eine Rechnung stellen sollte.

Der Arzt kann dann natürlich diese Kosten wiederum mir in
Rechnung stellen, muss diese dann aber eben auch vertreten.

Zwar gibt es das „Handeln in fremden Namen“ rechtlich
scheint es mir aber, dass ich keinen Vertrag mit dem Labor eingegangen bin und
daher die Rechnung auch nicht an mich zu stellen ist…

Hintergrund der Frage:

ich habe wegen Erkältung eine Untersuchung beim Arzt in Anspruch genommen – 53,-
Euro.

Der Abstrich und die Auswertung im Labor sollen nun weitere 247,- Euro kosten, was
mir extrem überteuert erscheint, Die Rechnung wurde vom Labor direkt an mich in
Rechnung gestellt.

Da ich eine Zusammenarbeit (hohe Provisionszahlung an den
Arzt) der beiden vermute, das Labor ist für solche Geschäftsgebaren einschlägig
bekannt und zuletzt 2009 vor Gericht gestanden, wäre es gut wenn ich darauf
bestehen könnte, das das Labor mit dem Arzt und diese sodann mit mir abrechnen
muss.

Ich hätte dann nur einen Gegner, der zudem aufgrund seiner
Stellung diese Rechnung wohl auch nicht so gerne vertreten wollte.

PS: Über die immensen Kosten wurde ich von der Ärztin vorab
nicht aufgeklärt.

Er wird das als Privatpatient abgerechnet haben.
Kassen- oder Privatpatient, das sind verschiedene Abrechnungsmethoden. nach GOÄ.
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/BJNR015220982.html ramses90

Ein aktuelles Thema, auch bei den gesetzlichen Kassen. Die halten es für nötig, den Ärzten Boni in Aussicht zu stellen, wenn sie die Labore weniger bemühen und der Kasse so Kosten sparen. Das birgt allerdings gewisse Risiken…

Aber ganz offensichtlich laufen da zulasten der Patienten höchst dubiose Dinge. Mit Sicherheit werden hie und da Ärzte „von interessierten Kreisen“ animiert, viel an die Labore einzuschicken, damit dort der Rubel rollt. Der Patient (oder dessen Krankenkasse) zahlt ja…!

Aus Ärztekreisen habe ich dazu folgende Antwort: das jeweilige Labor, das mit einem Auftrag bedacht wird, schreiben weder gesetzliche noch Privatkassen vor. Der Arzt darf sich das frei auswählen. Der Mauschelei ist Tür und Tor geöffnet.

Es findet sich in aller Regel noch nicht einmal eine vertragliche Vereinbarung des Labors mit dem Patienten, so dass es m.E. aussichtsreich ist, sich anwaltlich im Rahmen einer Musterklage zu wehren.

Wassndas? Ich habe gerade mein Gesetzbuch

durchgelesen, hab diesen Begriff da aber nicht gefunden.

Das ist eine Klage mit grundsätzlicher Bedeutung für Streitfälle, für die es mangels Rechtsgrundlage keine Rechtssicherheit gibt
Du darfst den Begriff gern korrigieren, mir kommt es darauf an, dass wenigstens die anderen wissen, was gemeint ist.

Musterklage ist etwas aus dem angelsächsischen Rechtssystem.

Bei uns gilt im Zivilrecht der Grundsatz „inter pares“, ein Urteil gilt also nur zwischen den Parteien. Etwas anderes, was du vielleicht meinst, ist, dass es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Rechtsfrage gibt und deswegen die Erfolgsaussicht einer möglichen Klage nur schwer abzuschätzen ist.

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Na gut, dann drücken wir es eben so aus.
Ich habe 6 Jahre lang in einer Stufenklage, zusammen mit 27 anderen ehemaligen Franchisenehmern gegen einen Franchisegeber geklagt, der alle auf diesselbe windige Art besch!ssen hat.
Aber jeder musste für sich bis zum BGH und zurück klagen…
Das ist ein Unding und die Verbraucherschutzorganisationen laufen längst Sturm…!

Auch hier im vorliegenden „Fall“ wird jeder Patient u.U. auf diesselbe Art um sein Geld gebracht… es ist nicht nachzuvollziehen, warum es im Zivilrecht keine Analogien geben sollte!

Die Gerichte stöhnen unter der Last der unerledigten Fälle, aber man rückt nicht ab vom Irrsinn „inter pares“.

Hallo,

was du schreibst, widerspricht sich aber mit dem Ärztebudget. Ich kenne mich da nicht gut aus, gebe ich zu, nur als Patient: es ist manchmal ziemlich schwierig, dem Hausarzt Leistungen wie Physiotherapiestunden aus dem Verschreibungsblock zu leiern. Besonders am Ende des Quartals.

Ich hatte Ende letzten Jahres ein Muskelproblem. Ich hatte mich selbst schon etwas schlau gemacht, kannte auch Lauffreunde, die ähnliches schon hatten. Deshalb wollte ich Physiotherapie. Nach einer ersten oberflächlischen Diagnose (Ischias), die falsch war (dachte ich damals und das hat sich auch bestätigt), eingeschränkt durch: „Ich komme ja aus dem internistischen Bereich.“ wollte mich der Hausarzt an einen Orthopäden überweisen. Der hätte aber auch nur 5 Minuten Zeit für mich gehabt (außerdem frühstens in vier Wochen). Ich wusste, dass ein Physiotherapeut der richtige Ansprechpartner für mich wäre, nicht nur für die Therapie, sondern auch schon für die Diagnose (weil ein Physio sich nämlich erstmal 30 Minuten Zeit nimmt, um überhaupt rauszufinden, was wirklich kaputt ist).

Dann kam: Ja, aber mein Budget … wenn sie älter wären (hä?) oder es etwas Chronisches wäre, dann könnte ich eher … Hallo?! Ich wollte ja, dass es NICHT chronisch wird. Ich habe meine 6 Physiotherapiestunden bekommen, habe dort eine genaue Problemanalyse bekommen und vor allen Dingen, eine Anleitung wie ich auch nach den Stunden und später zur Vorbeugung einer Wiederholung mir selbst helfen kann (Übungen, Massage mit Rollen).

Ich überlege mir nun, den Hausarzt zu wechseln, allerdings ist er, der jahrelang in einem KH als Internist gearbeitet hat, tatsächlich auf anderen Gebieten sehr gut. Aber geärgert hat es mich.

Okay, lange Rede kurzer Sinn: meine Erfahrungen widersprechen dem, was du sagst. Allerdings kann es da Unterschiede zwischen Labor/Physio geben, das weiß ich eben nicht, auch Unterschiede bei Privat- und Kassenpatienten.

Grüße
Siboniwe

Das hat der Hausarzt für die Kassenpatienten. Die übrigens pauschal pro Quartal abgerechnet werden. Und wenn am Ende des Jahres einer der Töpfe (z.B. Medikamente) leer ist, zahlt das der Arzt selber aus eigener Tasche.
Die Privatpatienten sind On-Top. Und damit dringend benötigt, um überhaupt die Praxis bezahlen zu können.

Das Gesundheitssystem ist einfach nur ein Haufen…
Gruß
damals

Hallo zusammen,

danke für eure Eingaben - ich hatte mir aber eigentlich erhoft, dass es jemanden gibt, der mir die rechtliche Situation bewerten kann

Wer muss oder darf mit wem abrechnen?
Kann ich darauf bestehen, dass der Arzt alle Abrechnungen mir gegenüber in Rechnung stellt?

Ich denke ich werde die Rechnung einfach bestreiten, da meines Erachtens durch die Nichtaufklärung der imensen kosten keine wirksamer Vertrag mit mir zustande gekommen ist, sprich die Ärztin hatt nicht in meinem Sinne gehandelt.

Ausserdem werde ich das ganze wegen verdacht auf Betrug bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

schönen Abend

Ein guter Artikle zu dem Thema findet sich hier…

UNd ein Video zu den seriösen geschäftsgebaren mancher Labore…