Hallo,
wird bei der Berechnung der Übernahme von Bestattungskosten auch ein Immobiliendarlehen von den Bestattungspflichtigen berücksichtigt?
Ich meine nicht die Monatliche Tilgung + Zinsen, z.B. 1000€ im Monat, sondern die Restliche Darlehen, die noch abzuzahlen ist, z.B. 100 000€.
Wenn z.B. die 5000€, die auf den Tagesgeld geparkt sind, in der Berechnung von Sozial Amt sind dabei, aber über die 100 000 € Immobiliendarlehen nichts in der Berechnung steht, ist das ein Fehler?
Oder ist das gesetzlich so, dass der Immobilien Kredit nicht berücksichtigt wird?
Danke im Voraus