Übernahme von Unternehmen , rechtliche Selbstständigkeit, Fusion oder Konzern?

Hallo,

häufig liest man in Zeitungen von Übernahmen anderer Unternehmen.

Folgendes Beispiel: Unternehmen A übernimmt Unternehmen B.

Alle Standorte von Unternehmen B, firmieren unter den Namen von A, die Gesellschaftsform bleibt bestehen.

Wird hier die rechtliche Selbstständigkeit aufgegeben?

Was genau versteht man unter rechtliche Selbstständigkeit?

Handelt es sich hier um eine Fusion oder ein Konzern?

Danke im Voraus.

Hallo,

hier muß man ganz weit ausholen. Es gibt natürliche Personen (also Menschen) und juristische Personen. Letzteres sind das, was als Unternehmen oder landläufig (aber nicht unbedingt zutreffend) als Firma bekannt ist. Beispiele dafür sind die Robert Bosch GmbH, die Deutsche Bank AG, die Henkel KGaA, aber auch der Kiosk von Franz Meier, der in der Rechtsform des (eingetragenen) Einzelkaufmanns betrieben wird.

Von einer Übernahme spricht man, wenn eine natürliche oder juristische Person (im weiteren gehe ich vom zweiten Fall aus) die Anteile (die Mehrheit oder alle) an einem anderen Unternehmen erwirbt. Bleibt die übernommene juristische Person erhalten, haben wir also eine Konstruktion, bei der ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist. Bei einer solchen Konstruktion spricht man dann (rechtlich auch nicht ganz korrekt) von einem Konzern.

Die andere Alternative ist, daß die beiden Unternehmen zu einem verschmolzen wird. Das ist dann das, was landläufig als Fusion bezeichnet wird. Aus zwei Unternehmen wird also eines. In diesem Fall verschwindet eine juristische Person, d.h. die rechtliche Selbständigkeit eines der beiden Unternehmen erlischt.

Was nun in Deinem Fall passiert ist, läßt sich ohne weitere Informationen nicht sagen. Es ist durchaus möglich, daß Unternehmen B weiterhin besteht, aber mit der Marke des Unternehmens A am Markt auftritt. Es kann aber auch sein, daß die beiden Unternehmen fusioniert wurden. Wobei mir auch nicht ganz klar ist, was Du mit der Formulierung „die Gesellschaftsform bleibt bestehen“ meinst. Gesellschaftsform ist nämlich kein Begriff, der üblicherweise verwendet wird. Den müßtest Du also noch erklären.

Gruß
C.