Übernahmeprotokoll ?

Meine Tochter ist vor zehn Jahren in eine Wohnung gezogen und hat da ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter ( Wohnungsverwalter ) gemacht. Mit dabei war als Zeuge ihre Mutti. Bei der Übergabe waren einige Mängel aufgeschrieben wurden, unteranderem Waschbecken, Lüfter und Jalousie. Was alles nicht in Ordnung gebracht wurde. Jetzt nach zehn Jahren möchte meine Tochter wieder ausziehen. Vom Wohnungsverwalter wurde jetzt gesagt, dass das Waschbecken meiner Tochter ihre Schuld wäre. Sie fragte nach dem Übernahmeprotokoll, es wäre nicht mehr vorhanden. Ist der Vermieter in der Beweispflicht oder muss meine Tochter das Waschbecken ersetzen. Sie hatte beim Einzug kein Übergabeprotokoll bekommen.

Hallo,

zunächst einmal ist es äußerst bedauerlich, dass man nicht auf die Aushändigung einer Kopie des Übernahmeprotokolls bestanden hat.

Andererseits ist es der Vermieter, der in der Beweispflicht ist.
Hätte er ein Protokoll, dass keinen Schaden des Waschbeckens bei Übergabe enthält, dann wäre allerdings der Mieter in der Pflicht, die Unrichtigkeit des Protokolls zu beweisen.

Der Mieter ist nun in einer recht entspannten Situation:
Da es kein Protokoll gibt, das als Anscheinsbeweis den Zustand bei Mietbeginn aufzeigt, kann er bei jedem nicht offensichtlich frischem Schaden sagen: „Das war schon“. Der Vermieter müsste das Gegenteil beweisen!

Ein dezenter Hinweis auf die damals als Zeuge anwesende Mutter dürfte allerdings jedwedem Begehren den Wind aus den Segeln nehmen.

Hier kannst du noch was zu dem Thema nachlesen:

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