Danke für die Hinweise.
Aber ich denke nicht, dass ich da etwas zusammenwürfle.
Wahrscheinlich ist es nicht transparent geworden. Also muss ich doch etwas mehr Details freigeben.
Weiterbildung, nicht Fortbildung.
Fortbildung = allenfalls tageweise, damit bekommt man keine Ermächtigung/Zulassung für eine Zusatzbezeichnung.
Denn z.B. für eine Zusatzbezeichnung muss man eine 5 jährige Weiterbildung (beinhaltet mehrere Funktionsbereiche einer Fachabteilung) bekommen.
Wenn man diese nicht bekommt (trotz Weiterbildungspflicht seitens des Chef (ja, man könnte ihn auch bis zur Ärztekammer zerren!)), aber sich diese Fachbereichsabschnitte einzeln auswärtig und entgeltlos aneignet (z.B. Herzultraschall (= stellt nur einen Abschnitt aus dem Katalog dar + offiziell die Prüfung für die endgültige Zusatzbezeichnung noch nicht absolviert) stellt sich doch die Frage, ob ich nun diese Kompetenz anwenden muss und anderen beibringen muss oder nicht.
Und ja, für die Position braucht man diese Kompetenzen nicht aufbringen, fragt auch weder 1 Chef, noch 1 Krankenhausleitung nach, denn Uni-Abgänge und gerade Arztgewordene müssen diese Aufgaben übernehmen, weil die ja um einiges günstiger sind!.
Ja, „müssen“, da diese dafür eingesetzt werden.
Da ich mir das aber nicht länger angucken konnte und keine Patienten in Gefahr bringen wollte und v.a. unnötige Röntgenbelastung i.S. Computertomografie, habe ich nun meinen entgeltlos Einsatz gebracht.
Doch: Überbahmeverschulden
ist hier auch korrekt denke ich, da diese Kollegen ohne Fachkompetenz diese Schichten übernehmen + ich dann in derselben Schicht „indirekt“ auch für deren Patienten zuständig sein könnte/ bin, da ich „formal“ ja diese Untersuchungen (wenn auch ohne 100%ige Garantie ) umsetzten könnte. Deswegen stellt sich ja meine Frage.
Nun bin ich ja froh, wenn meine Patienten keinen Schaden davon tragen, aber für die Patienten anderer will ihn nicht haften; könnte ich zeitlich auch kaum umsetzen.
Weder habe ich zudem die Position dafür, noch bin ich der Ansprechpartner (diese sind schön zu Hause und bekanntlich kann man zu Hause keine Hand an Patienten legen), noch bin ich in der Entgeltgruppe. Aber es geht mir um das Wohl der Patienten.
Hoffe, wurde jetzt etwas transparenter.