Übernahmeverschulden im Gesundheitswesen

Hallo Gruppenmitglieder.
Erscheint vielleicht als eine komische Frage, wenn man nicht gerne viel von sich preisgeben möchte und versucht eine Grundsatzfrage zu klären:

Darf ein Chef, der zwar für eine Weiterbildung verantwortlich ist, diese aber zu keinem Zeitpunkt ermöglicht und wenn sich dann diese Person erst nach einer drastischen Arbeitszeitverkürzung über Jahre das Wissen entgeltlos anderswo angeeignet hat (und man selber ohne diese Qualifikation sogar vor diesem Chef in der Abteilung eingestellt war) , darf dich dieser Chef zu der Umsetzung des neu erlernten zwingen???

Einstellung + Umsetzung der Position ohne diese Qualifikation möglich.
Muss ich diese Qualifikation für andere Kollegen durchführen, damit sie ihre Arbeit adäquat weiter machen können (diese sind mir offiziell auch nicht unterstellt, noch bekomme ich eine adäquate Vergütung)!

Gibt es einen Medizinrechtler unter uns?

Du hast Dich also mittels Eigeninitiative auf eigene Kosten fortgebildet und nun möchte Dein Chef, der nichts zu dieser Fortbildung beigetragen hat, davon profitieren, richtig?

Natürlich kann er nicht daran partizipieren, ohne zumindest mehr Geld/eine höhere Position anzubieten.
Ob es dem Betriebsklima allerdings dienlich ist, sich zu verweigern, steht auf einem anderen Blatt.
Evtl. solltest Du über eine neue Anstellung nachdenken.

Was sagt die Stellenbeschreibung?
Reden wir von einer Weiterbildung oder einer Fortbildung?
https://www.personal-wissen.net/mitarbeiterfuehrung/fortbildung-oder-weiterbildung-ein-gravierender-unterschied-297/

Hi.
In dem Falle wären beide wichtig.

Im Vordergrund steht aber eine 0,0 Weiterbildung.

Angeeignet habe ich soweit alles selbständig +auf eigene Kosten +Freizeit (bei dem Jahrhundert-Sommer in DE) Rahmen entgeltloser Hospitation und auch Fortbildungen.

Hmmmpppfff…

Stellenschreibung schließt diese Kompetenzen definitiv nicht ein!

Danke für die Unterstützung.

Weitere Details würden definitiv ein Mobbing bestätigen, auch wenn dieser Begriff t.w. inflationär benutzt wird.

Aber die Kollegen (nicht die eigene Abteilung ) sind einfach zu gut, als dass man die Mannschaft verlieren möchte. Deswegen noch keine Kündigung eingereicht.

Ich habe die Frage immer noch nicht im Detail verstanden und bin mir nicht sicher, ob du die Begriffe richtig verwendest. Du springst jetzt wieder zwischen den Begriffen Fort- und Weiterbildung hin- und her. Genauso wie du den Begriff des Übernahmeverschuldens hier einfach so reingeworfen hast und nicht klar ist, ob der überhaupt richtig ist. (Genau wie bei dir wohl Qualifikation und Qualifizierung durcheinander gehen und Position statt Person?

Geht es etwas konkreter?

Von welcher Berufsausbildung reden wir und von welcher Fort- bzw. Weiterbildung?
Dann schreibst du mal, dass die Qualifzierung der Kollegen erforderlich ist, damit die ihre Arbeit machen können, aber für deinen Job ist sie nicht nötig?

Danke für die Hinweise.
Aber ich denke nicht, dass ich da etwas zusammenwürfle.
Wahrscheinlich ist es nicht transparent geworden. Also muss ich doch etwas mehr Details freigeben.

Weiterbildung, nicht Fortbildung.
Fortbildung = allenfalls tageweise, damit bekommt man keine Ermächtigung/Zulassung für eine Zusatzbezeichnung.
Denn z.B. für eine Zusatzbezeichnung muss man eine 5 jährige Weiterbildung (beinhaltet mehrere Funktionsbereiche einer Fachabteilung) bekommen.
Wenn man diese nicht bekommt (trotz Weiterbildungspflicht seitens des Chef (ja, man könnte ihn auch bis zur Ärztekammer zerren!)), aber sich diese Fachbereichsabschnitte einzeln auswärtig und entgeltlos aneignet (z.B. Herzultraschall (= stellt nur einen Abschnitt aus dem Katalog dar + offiziell die Prüfung für die endgültige Zusatzbezeichnung noch nicht absolviert) stellt sich doch die Frage, ob ich nun diese Kompetenz anwenden muss und anderen beibringen muss oder nicht.

Und ja, für die Position braucht man diese Kompetenzen nicht aufbringen, fragt auch weder 1 Chef, noch 1 Krankenhausleitung nach, denn Uni-Abgänge und gerade Arztgewordene müssen diese Aufgaben übernehmen, weil die ja um einiges günstiger sind!.
Ja, „müssen“, da diese dafür eingesetzt werden.

Da ich mir das aber nicht länger angucken konnte und keine Patienten in Gefahr bringen wollte und v.a. unnötige Röntgenbelastung i.S. Computertomografie, habe ich nun meinen entgeltlos Einsatz gebracht.

Doch: Überbahmeverschulden
ist hier auch korrekt denke ich, da diese Kollegen ohne Fachkompetenz diese Schichten übernehmen + ich dann in derselben Schicht „indirekt“ auch für deren Patienten zuständig sein könnte/ bin, da ich „formal“ ja diese Untersuchungen (wenn auch ohne 100%ige Garantie ) umsetzten könnte. Deswegen stellt sich ja meine Frage.

Nun bin ich ja froh, wenn meine Patienten keinen Schaden davon tragen, aber für die Patienten anderer will ihn nicht haften; könnte ich zeitlich auch kaum umsetzen.
Weder habe ich zudem die Position dafür, noch bin ich der Ansprechpartner (diese sind schön zu Hause und bekanntlich kann man zu Hause keine Hand an Patienten legen), noch bin ich in der Entgeltgruppe. Aber es geht mir um das Wohl der Patienten.

Hoffe, wurde jetzt etwas transparenter.

Erläuterung :
Mit „adäquater Patientenversorgung“ war patientengerechte Versorgung gemeint (also Meiden von unnötigen Röntgenstrahlen, zeitnaher+rascher diagnostischer Maßnahmen, die viele weitere Therapieoptionen mit sich bringen etc…