Hallo habe mal eine Frage zu sogenannten Übersiedlungsgut.
Wenn man aus z.B. Brasilien nach Deutschland Umzieht hat man gem. den Zollbestimmungen eine 1 Jahres Zweckbindung. D.h. in dieser Zeit darf man die Waren nicht verkaufen, verleihen etc.
Nun meine zwei Fragen:
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Was mache ich wenn ein Gegenstand der z.B. nach einem halben Jahr defekt ist und nicht mehr genutzt werden kann, darf ich diesen Entsorgen? (Nach dem Umzug natürlich)
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Gibt es die Möglichkeit auch nach seinem Umzug, Waren die ursprünglich im Sinne des Übersiedlungsgutes Steuerfrei eingeführt wurden, nachträglich vor der abgelaufenen Jahresfrist zu verkaufen und entsprechend nachträglich zu verzollen?
Angenommen man kauft sich ein Auto (in Brasilien), zieht um nach Deutschland und hat arge Geld Probleme und würde das Auto gerne Verkaufen. Geht das? Kann man das Auto nachträglich verzollen lassen? Und würde das auch mit anderen Waren gehen? Z.B. Hochwertiger Fernsehr oder ähnliches.
Grüße
Peter