Hallo,
Ich habe eine Frage an die Steuer- und Finanzfachleute unter Euch.
Angenommen der berufstätige Eigentümer eines kleinen, Handel treibenden Betriebs will diesen an die Ehepartnerin unentgeltlich abgeben. Der Betrieb wird in in der Rechtsform eines voll haftenden Einzelkaufmanns betrieben und hat eigentlich (da nebenberuflich geführt) eher unterdurchnittlich Gewinn erwirtschaftet. Der Unternehmer versteuert die Gewinne (ich betone hier, dass er das ordentlich und ohne Schmuh macht) über G+V, er bilanziert also nicht. Er hat einen Warenbestand von von >100k€. Jetzt kann der Unternehmer überraschend vorzeitig in den Ruhestand gehen. Um das Vorruhestandsgeld ungekürzt zu erhalten, darf er aber nicht mehr als 450 € im Monat hinzuverdienen.
Kann er das Unternehmen einfach so an den Partner übertragen? Der Warenbestand wird in der Steuererklärung ja nirgens erfasst. Der Betrieb soll unter der Partnerin weiterlaufen und die vorrätigen Waren sollen auch ganz normal verkauft und versteuert werden. Ein Steuerberate wird natürlich hinzugezogen werden wenn es aktuell wird.
Freue mich schon auf Eure Antworten.
Gruß Tomthall
Servus,
egal an wen das Unternehmen übertragen wird - es wird in jedem Fall eine Aufgabebilanz erstellt werden müssen.
Schöne Grüße
MM
Eigentlich eher unterdurchschnittlicher Gewinn bei einer nebenberuflich geführten Selbstständigkeit ist ja extrem dehnbahr.
Liegt der denn über 12x450€ Jahr?
Soll das Gewerbe fortgeführt werden oder langsam auslaufen? Kann die Selbstständigkeit bei der Partnerin zu Problem führen (Arbeitgeber, Sozialleistungen etc. pp.?)
Je nach Antwort sind sicher auch andere Gestaltungen möglich und sinnvoll.
Grüße
unterdurchschnittlicher Gewinn.
Der Bank ist der Gewinn zu gering und ein jährliches Umsatz- und Gewinnplus von durchnittlich 10% „nicht Erheblich“
Liegt der denn über 12x450€ Jahr?
Ja, sonst würde der Unternehmer den Laden lieber dicht machen.
Soll das Gewerbe fortgeführt werden?
Ja, noch ca. 10 Jahre evtl. führt dann oder früher ein Kind von den beiden den Betrieb weiter.
Kann die Selbstständigkeit bei der Partnerin zu Problem führen.
Nein, da z. Zzt. noch Mitarbeitender Ehepartner, sozialversicherungspflichtig nur in dem Betrieb angestellt.
Die Situation würde sich nach der Übergabe dann umkehren. Wobei dem EX-Eigentümer allerdings nur 12x450€ Jahr gezahlt werden.
Freue mich über evtl. andere Gestaltungsvorschläge.
Gruß