Situation: Versicherungsnehmer (Ehefrau) ist verstorben.
Ehemann, der als weiterer Fahrer bei der Versicherung eingetragen war,
will denselben SFR übernehmen (langjährige, unfallfreie Fahrpraxis).
FRAGE: Muß die KFZ-Versicherung den erreichten Schadenfreiheitsrabatt
unter diesen Umständen auf den Ehepartner übertragen?
Danke, Merger.
Nur zur Klarheit: Das SFR-Übertragungsrecht gilt aber nur im Todesfall
des Versicherten (Ehepartners)?
Zusatzfrage:
Wie sieht es bei Übertragung unter Lebenden aus? Fall: Versicherter ist Ehemann, der seinen SFR
auf die Ehefrau übertragen wollte, die ebenfalls als Fahrzeugnutzerin gemeldet ist;
beide mehr als 30 Jahre unfallfreie Fahrpraxis. In dem Fall lehnte die KFz-Versicherung
ab. Begründung: Das sei gem. ihren Vertragsbedingungen nicht vorgesehen.
Ist das rechtens?
Nur zur Klarheit: Das SFR-Übertragungsrecht gilt aber nur im
Todesfall
des Versicherten (Ehepartners)?
Nein, das geht auch so, man muss seine Frau nicht extra umbringen.
Zusatzfrage:
Wie sieht es bei Übertragung unter Lebenden aus? Fall:
Versicherter ist Ehemann, der seinen SFR
auf die Ehefrau übertragen wollte, die ebenfalls als
Fahrzeugnutzerin gemeldet ist;
beide mehr als 30 Jahre unfallfreie Fahrpraxis. In dem Fall
lehnte die KFz-Versicherung
ab. Begründung: Das sei gem. ihren Vertragsbedingungen nicht
vorgesehen.
Ist das rechtens?
Es kann sein das dies so in den Vertragsbedingungen steht. Bei den Versicherern mit denen ich zusammenarbeite ist dies kein Problem, der SF-Rabatt kann umgeschrieben werden.
Man sollte wohl bedenken das man das nicht wieder rückgängig machen kann.
Danke, Merger.
Nur zur Klarheit: Das SFR-Übertragungsrecht gilt aber nur im
Todesfall
nein - dies ist auch zwischen Lebenden möglich und nicht nur auf den Ehegatten.
des Versicherten (Ehepartners)?
Zusatzfrage:
Wie sieht es bei Übertragung unter Lebenden aus? Fall:
Versicherter ist Ehemann, der seinen SFR
auf die Ehefrau übertragen wollte, die ebenfalls als
Fahrzeugnutzerin gemeldet ist;
beide mehr als 30 Jahre unfallfreie Fahrpraxis. In dem Fall
lehnte die KFz-Versicherung
ab. Begründung: Das sei gem. ihren Vertragsbedingungen nicht
vorgesehen.
Ist das rechtens?
Dies kommt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an.
Dies ist oft bei Direktversicherungen der Fall.
Dann hilft nur eins, den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und bei einem anderen Versicherer die Rabatt-Übertragung durchführen lassen.
Grundsätzlich wird die Versicherung die schadenfreien Jahre immer nur in der höhe übertragen können, die der neue Versicherte, die SF-Klassen auch selbst hätte erreichen können. Für einen 23 Jährigen wäre das also höchstens die SF5 und für einen 30 Jährigen die SF12. Alle SF Jahre darüber würden dann jedoch verfallen.