Hallo, liebe Wissende!
Folgender Sachverhalt:
Der Mieter erfährt durch ein Schreiben seines Vermieters am 18.01., dass die angemietete Wohnung verkauft wurde. Besitzübergang war der 31.12. des Vorjahres. Die seinerzeit geleistete Mietkaution zzgl. Zinsen leitet der alte Vermieter an den neuen weiter.
Dem Schreiben liegt eine Einverständniserklärung bei, die der Mieter unterschreiben und an den alten Vermieter zurücksenden soll mit ungefähr folgendem Inhalt:
Ich habe den Übergang des Mietvertrages auf … (Name des neuen Vermieters) zur Kenntnis genommen und bin mit der Übertragung der Kaution zzgl. Zinsen auf den neuen Eigentümer und Vermieter nach Besitzübergang einverstanden. Ich nehme ferner zur Kenntnis, dass der neue Eigentümer und Vermieter im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, und entlasse insoweit … (Name des alten Vermieters) hiermit aus seiner gesetzlichen subsidiären Haftung als Altvermieter für die Rückzahlung der Kaution.
Der Mieter hat diese Einverständniserklärung am 21.01. unterschrieben und an den alten Vermieter zurückgesendet.
Frage: Kann der Mieter diese Einverständniserklärung noch im Nachhinein widerrufen, so dass der alte Vermieter z. B. im Falle einer Insolvenz des neuen Vermieters dem Mieter gegenüber doch noch für die Kaution haftbar zu machen ist?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Jacqueline