Übertragung Mietkaution an neuen Vermieter

Hallo, liebe Wissende!

Folgender Sachverhalt:
Der Mieter erfährt durch ein Schreiben seines Vermieters am 18.01., dass die angemietete Wohnung verkauft wurde. Besitzübergang war der 31.12. des Vorjahres. Die seinerzeit geleistete Mietkaution zzgl. Zinsen leitet der alte Vermieter an den neuen weiter.

Dem Schreiben liegt eine Einverständniserklärung bei, die der Mieter unterschreiben und an den alten Vermieter zurücksenden soll mit ungefähr folgendem Inhalt:

Ich habe den Übergang des Mietvertrages auf … (Name des neuen Vermieters) zur Kenntnis genommen und bin mit der Übertragung der Kaution zzgl. Zinsen auf den neuen Eigentümer und Vermieter nach Besitzübergang einverstanden. Ich nehme ferner zur Kenntnis, dass der neue Eigentümer und Vermieter im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, und entlasse insoweit … (Name des alten Vermieters) hiermit aus seiner gesetzlichen subsidiären Haftung als Altvermieter für die Rückzahlung der Kaution.

Der Mieter hat diese Einverständniserklärung am 21.01. unterschrieben und an den alten Vermieter zurückgesendet.

Frage: Kann der Mieter diese Einverständniserklärung noch im Nachhinein widerrufen, so dass der alte Vermieter z. B. im Falle einer Insolvenz des neuen Vermieters dem Mieter gegenüber doch noch für die Kaution haftbar zu machen ist?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

Jacqueline

Die Kaution ist nicht Teil von Insolvenzmasse. Das Geld gehört ja offiziell weiterhin dir. Daher dürfte zumindest theoretisch die Kaution gesichert sein.

Natürlich kannst du eine Einverständniserklärung Widerrufen. Dann würde dir allerdings der alte Vermieter die Kaution auszahlen müssen und du müsstest sie dem neuen bezahlen.

Das heißt, in der Sache hätte sich nichts geändert. Das ist keine juristische Aussage von mir, sondern meine Überlegungen zu :smiley:

Man hätte das nicht zu unterschreiben müssen. Denn der neue Vermieter haftet in jedem Fall für die Kaution, selbst wenn er sie vom alten Vermieter nicht erhalten haben sollte !

Und zwar nur der neue Vermieter. Der ist ab Verkauf für alles mietrechtliche verantwortlich.

Man kann diese Vereinbarung nicht widerrufen. Vertrag ist Vertrag.
Und die wenigen Gründe zu widerrufen sehe ich hier nicht.