Übertragung - Schenkung eines Hauses, Klärung von Eigentumsverhältnissen

Hallo zusammen,
mein Fall ist sehr komplex und wahrscheinlich auch mehrere Bereiche (Erbschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Steuerrecht) aber vielleicht bekomme ich dennoch etwas Klarheit in die ganze Sache.

Meine Lage ist wie folgt.
Ich wohne mit meinem Mann und meiner Tochter in der 1. Etage (120 qm) meines Elternhauses.
Unten bewohnen mein Vater (pflegebedürftig) und meine Mutter 80 qm. Die Wohnung unten ist aufgeteilt, denn unten wohnt auch noch mein alleinstehender Onkel auf 40 qm. Die beiden Bereiche sind durch eine Brandschutztür getrennt und jeder hat einen separaten Hauseingang, Küche, Bad und Aufenthaltsräume und Schlafraum.
Es ist also ein Zweifamilienhaus, tatsächlich sind es aber 3 Wohneinheiten. Die Baugenehmigung ist für ein Zweifamilienhaus ausgesprochen worden. Wir haben es dann „etwas“ verändert. Ist bei der Bauabnahme nicht aufgefallen.
Das Haus gehört zu 1/2 meinem Onkel (keine Kinder) und zu 1/2 meinem Vater (pflegebedürftig).
Wir haben vor 12 Jahren etwas über 90.000,00 € in das Haus für den Ausbau gesteckt. Zur Sicherung wurde eine Grundschuld beim Grundbuchamt eingetragen. Mein Vater und mein Onkel waren einverstanden.
Das Haus ist noch immer nicht schuldenfrei. Die Bank weigert sich das Haus als Sicherheit zu verlieren. Deshalb kann eine Umschreibung nicht erfolgen. Was aber wenn mein Vater ins Heim muss. Er hat Vermögen in Form der Immobilie? Was ist, wenn mein Onkel plötzlich erkrankt?

Wie sollte ich vorgehen um mich abzusichern. Wenn mein Vater ins Pflegeheim kommt dann verwertet man doch zunächst das Haus. Aber wie soll ein halbes Haus verwertet werden und was ist dann mit uns. Zahlen wir dann Miete an meinen Vater (Unterhalt?)

Kann die Bank eine Überschreibung überhaupt verweigern wenn es der Wille des Eigentümers ist? Kann ich die Schulden übernehmen damit eine Umschreibung erfolgen kann?

Das Haus steht auf dem Grundstück meines Vaters und Onkels (1.850 qm groß). Der Anbau des Hauses steht auf meinem Grundstück (5.500 qm). Durch Realvereinigung wurde der Anbau damals grenzüberschreitend genehmigt.

Wie sollte ich mich verhalten, damit ich am Ende nicht als die Dumme dastehe weil sie das Haus von der Bank verwerten lassen müssen oder weil das Sozialamt zur Deckung der Heimkosten das Haus verwerten will.

Ich hoffe auf diesem Wege Hilfe zu erhalten. Auch wenn jemand mir nur zu einer Sache Auskunft erteilen kann bin ich schon sehr dankbar.

Vielen Dank…

Ja, da diese die Sicherheit verliehrt, denn vermutlich haftet neben der Grundschuld auch der Vater für das laufende Darlehen. Daher sollte man Prüfen, wie lange das Darlehn schon läuft, ggf gibt es eine Sonderkündigugsfrist-> laufzeit über 10 Jahre.

Dann könnte ich quasi das Darlehen ablösen und somit verliert die Bank das Interesse an der Sicherheit. Vorausgesetzt es steht was über Sonderkündiung im Vertrag.
Danke diesen Schritte werde ich überprüfen.
Vielen Dank

Na ganz so einfach ist das nicht, das Darlehen muss über 10 Jahren Laufen, meist machen die Banken daher oft Laufzeiten von 10 Jahren und dann gibt es eine Anschlussfinanzierung, die ist dann wieder ein neuer Vertrag.

Es gibt noch die Sache, je nach Alter des Vertrages mit einer Fehlenden oder mangelnden Wiederrufbelehrung, dies muss ein Fachmann prüfen.

Durch die Umschreibung kommt ihr aber nicht aus der Haftung für die Pflege raus, denn so dumm ist der Gesetzgeber nicht (naja nicht immer) Denn Schenkungen können zurück gefordert werden.

Ja das mit der Unterhaltspflicht ist auch schwierig. Aber wenn ich doch Eigentum habe und dafür zahle dann wird das ja berücksichtigt. Anders bei Krediten, die für „Luxus“ abgeschlossen werden. Da werden doch nur max 4 % vom Bruttojahreseinkommen also Höchstwert für Kredite berücksichtigt.
Ich zahle zwar meinen Kredit für den Umbau ab aber mir gehört es ja nicht. Ich nehme an , das wird dann nicht berücksichtigt.

Aber Schenkung und Übertragung ist was anderes meine ich. Wenn ich mir das Haus samt Schulden übertragen lasse wäre man ja dumm wenn man es zurückverlangt.