Übertriebene Geldzahlung von Jugendlichen an Jugendlichen

Hallo. In die Schule meines Sohnes geht ein 14 jähriger Junge der angeblich Geld wie Heu hat. Nun kauft er anderen Kids Zigaretten, Tabak etc für Unsummen an Geld ab… Schachtel Zigaretten für 150 Euro und so weiter. Machen sich die Kuds strafbar wenn sie von ihm, für solche Kleinigkeiten, tausende von Euros bekommen? Oder fällt das unter die Taschengeldregelung? (Von dem er ja genug haben muss, da er ansonsten nicht diese Summen zahlen könnte). Und mache ich als Elterteilich strafbar, wenn ich da nicht einschreite? Schon mal danke für Antworten

Schau halt mal nach:

Übersetzt: wir wissen es nicht. Kommt drauf an, woher er das Geld hat und warum.

Strafbar macht sich da natürlich niemand, aber ich würde tatsächlich mal mit den Eltern reden. Vielleicht wissen sie ja gar nichts davon?
Gruß
anf

Moin,

Wer sagt, dass er legal in den Besitz des Geldes gekommen ist? Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Aus meiner unjuristischen Sicht: das hängt doch davon ab, ob und wie die Eltern die Verwendung des Geldes (mal angenommen, legales Taschengeld) vorher bestimmt haben.

Ulrich

Glaubst Du deinem Sohn eigentlich alles was er so erzählt ?

Und tritt dein Sohn auch als „Verkäufer“ auf und schleppt Geldbündel in seinen Hosentaschen nach Hause ?

dann könntest du tatsächlich ein Problem haben, wenn du davon weißt und nichts unternimmst es zu unterbinden !
Zigaretten dürfen nicht an „Kids“ legal abgegeben werden. Mit Taschengeld an sich hat es Nullkommanix zu tun.

Informiere die Schulleitung, wenn die Sache einigermaßen plausibel ist.

MfG
duck313

Kontakt zum Klassenlehrer suchen, und den zunächst mal hierauf ansprechen. Kann sein, dass dein Sohnemann da tolle Geschichten erzählt, um die Herkunft von Dingen zu verschleiern, an die er nicht ganz legal gekommen ist. Kann ebenfalls sein, dass besagter anderer Junge hier Dinge verteilt, an die er nicht so ganz legal gekommen ist. Ehrlich gesagt würde ich die Variante, dass besagter Junge Geld wie Heu hat, und davon regelmäßig und unbehelligt massenhaft teure Tabakwaren kauft und verteilt, als „eher unwahrscheinlich“ ansehen.

Hallo!

Besitzt Dein Sohn tatsächlich Bargeld, das nicht von Dir oder vom Rasenmähen beim Nachbarn stammen kann? Falls ja, muss die Herkunft des Geldes geklärt werden. Ist vorhersehbar höchst unerfreulich. Möglicherweise beging Dein Sohn eine Straftat und erzählt Märchen über die Herkunft des plötzlichen Wohlstands. Oder der erwähnte 14-Jährige nutzt Geld aus Straftaten, um damit anzugeben.

Wie naiv muss man sein, um dabei an Taschengeld zu glauben? Es gibt zwar idiotisch handelnde Eltern, aber so dämlich, einen 14-Jährigen mit Geld zu überhäufen, dass er mehrstellige Beträge einfach verschleudern kann, ist niemand.

Wer nicht vollkommen weltfremd ist oder einfach nichts wissen und sehen will, kann versuchen, sich bei Nachfragen auf eigene Dummheit zu berufen. Verantwortungslos ist es allemal. Wenn Dein Sohn über nennenswerte Geldmittel verfügt, die nicht legalen Ursprungs sein können, Du weißt davon, unternimmst aber nichts (letztlich zum Schutz Deines Kindes), lässt sich daraus ziemlich sicher ein juristischer Strick drehen mit für Dich möglicherweise teuren Folgen. Aber das kann nicht Deine erste Sorge sein. Das Spiel muss unbedingt beendet werden. Umgehend!

Frage Deinen Sprössling nach Namen und Klasse des vermeintlich reichen Bengels. Ob mit oder ohne dessen Namen nimmst Du sofort Kontakt mit der Schule auf und schilderst, dass Dein Sohn über Geld mutmaßlich illegalen Ursprungs verfügt, das er vorgeblich von einem anderen Schüler erhielt. Wenn die Schule nichts unternimmt, gehst Du umgehend zur Polizei - zum Schutz Deines Kindes und zu Deinem Schutz.

Gruß
Wolfgang

Interessant. Hast Du irgendeine Idee, was für einer das sein könnte? Mir fällt da so gar nichts zu ein.
Gruß
anf

Wenn ein Erziehungsberechtigter weiß oder als durchschnittlich verständiger Mensch hätte wissen müssen, dass der minderjähriger Sprössling Straftaten begeht und der Erziehungsberechtigte lässt die Sache laufen und weiter Straftaten begehen, wird es eine Handhabe gegen solche Eltern geben. Zugegeben, die Rechtsgrundlage kann ich auf Anhieb nicht nennen, aber das werden ggf. Geschädigte und deren Rechtsanwälte sicher erledigen.

Gruß
Wolfgang

Es geht um keine Straftat,der andere hat nen Schuß weg und keinen Bezug zu Geld…habe die Nachrichten des anderen gelesen…der bekommt einfach mal so 3000 Euro von seinen Eltern

Sagt wer?

Selbst wenn es so wäre, würde ich mit dem Klassenlehrer sprechen.

Schöne Grüße
Ann da Cava

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Erscheint unglaubwürdig. Selbst wenn es der Wahrheit entspräche, wäre ein Gespräch mit der Schule fällig. Die Eltern des 14-Jährigen handeln nicht im Sinne des Kindeswohls und die anderen Kinder/Jugendlichen und deren Eltern sind von solchem Irrwitz ebenfalls betroffen.

Spontan fällt mir bei Deiner Schilderung der Fall Magnus Gäfgen ein, der wegen Mordes verurteilt wurde. Der damals junge und unreife Typ wollte im Kreis der Sprösslinge wohlhabender Eltern mithalten können und wurde dafür zum Entführer, Erpresser und Mörder. Auch ohne solche Auswüchse halte ich es für die Entwicklung eines jungen Menschen für abträglich, wenn er sich durch Geld hervortun will. Gilt auch für die Kinder/Jugendlichen im Umfeld solcher Fehlgeleiteten.

Gruß
Wolfgang

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Ah so.
Und welchen Straftatbestand erfüllt dieses Wissen?
Das nebenbei nur in Deiner Einbildung existiert? Bislang gibt es grad mal Gerüchte und wilde Vermutungen, das ist alles!

Kein Wunder. Sie existiert nicht. Du hast ganz einfach Unsinn erzählt.

Gruß
anf

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Warum nicht gleich Völkermord? Oder Atomwaffenbau?

Hast Du’s vielleicht mal 'ne Nummer kleiner?

Gruß
anf

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Es ging mir - meinem Beitrag durchaus zu entnehmen - um fehlgeleitete Jugendliche, die sich mit Geld der Eltern hervorzutun versuchen. Ebenso um solche jungen Menschen, die irgendwelches Theater von angeblichem Reichtum vorspielen. Da läuft in der Prägung irgendetwas grob schief. Gäfgen ist nur ein Beispiel, wobei ich seine Straftat zur Geldbeschaffung für sein Theaterspiel vom Wohlstand nur erwähnte, weil sie untrennbar mit dem Namen verbunden ist.

Gruß
Wolfgang

Was natürlich sofort und automatisch zu ‚Mord‘ führt.

Ja. Nur ist es eben - ganz anders als Deine Behauptungen aussagen - in keiner Weise strafbar, wenn man nichts unternimmt. Im Gesetz (https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html) findet man eine Liste von Straftaten, die man melden muss. Voraussetzung ist bei dieser überschaubaren Liste, dass man "glaubhaft erfährt ". Das liegt natürlich überhaupt nicht vor, wenn wie hier genau nichts über irgendwelche Straftaten (und schon gar keine, die auf der Liste genannt werden) bekannt ist sondern ausschließlich der Phantasie entspringt.

Dass man sich vielleicht moralisch dazu verpflichtet fühlt, etwas zu unternehmen ist ein ganz anderes Thema. Eines, das in ein ganz anderes Brett gehört.
Gruß
anf