Nein. Mir ist nicht mal jetzt ganz klar, worum es geht bei der Dienstleistung. Aber das kann man ja mal offen lassen.
Fakt ist wohl, dass eine Entschädigung vereinbart wurde und diese gezahlt wurde. Das ist „eine Art“ Schuldeingeständnis, denn ohne Grund hätte die Firma ja wohl nichts überwiesen. Klar, Buchungsfehler
Dennoch …
Zurück zum Thema: Es wurde etwas vereinbart zwischen Firma und Geschädigtem. Die Bank hat damit nichts zu tun. Und wird das hoffentlich auch nicht tun. Die Firma hat, wenn sie etwas will, sich an den Geschädigten zu halten. Und der hätte natürlich auch von sich aus den zu viel bezahlten Betrag rücküberweisen können.
Versicherungen sehe ich im Moment keine im Spiel. Und wie es vor Gericht aussieht, weiß man immer erst hinterher. Aber wie gesagt: Wer was will, der muss zum einen klagen, zum anderen beweisen. Das wäre im Moment die Firma.
Von wem weiß man eigentlich von dem Vorgang? Hat die Bank sich gemeldet und gesagt: Da hat jemand geschrieben und will Geld? Dann entweder die Füße stillhalten und warten oder mit der Firma in Verbindung setzen und denen sagen, dass der Ansprechparter nicht die Bank ist.
???