Überzahlte Nebenkosten zurückerstatten lassen?

Grüß Gott erstmal,
stellt Euch mal vor da gibt es eine kleine Hausgemeinschaft von Eigentumswohnungenbesitzer.
Die Hausverwaltung rechnet fleißig ab und die Eigent. Nickens ab.
Jetzt stellt man fest das die Nebenkosten deutlich zu Hoch umgelegt wurden.
Die Hausverwaltung Nein nein das ist alles so in Ordnung. Das kommt vom Abgleichen.
Jetzt kommt die neue HVW und sagt beruhigt euch das Geld ist doch nicht weg, das liegt jetzt blos als Bodensatz auf unserem Girokont…In dem Fall meines Freundes sind das rund 1000€ für die letzten 4 Jahre.
Könnte man dem Verwalter jetzt sagen, pass mal auf ihr habt XX,xx % zuviel Abgebucht, (Rg. vs. ges. Haus)
ich möchte den gleichen %satz vonmeinen Zahlungen zurück?
Schließlich istdas ja ein haufen Kohle.

Du solltest mal prüfen, ob das wirklich der Fall ist. Der „Bodensatz“ wird doch im jeweilen Abrechnungsjahr mit eingerechnet. Wie eine Vorauszahlung. Auf gar keinen Fall kann sich das über die Jahre summieren.
Gruß
anf

Hallo anf,
tut es aber, der „Bodensatz“ entspricht praktisch den Überzahlungen.
Kann aber auch Zufall sein da es der Kontostand vom 31.12. war.

Und was meinst Du mit „eingerechnet“?
Gruß
pd

Das bedeutet, dass das, was im Jahr zuvor zu viel bezahlt wurde, bei der jeweils nächsten Abrechnung als Guthaben, also als ‚schon bezahlt‘ natürlich berücksichtigt werden muss.

Der Bodensatz wird das sein, was von allen gemeinsam zu viel bezahlt wurde. Nicht allein das von Euch. Das wäre ungesetzlich.
Gruß
anf

Hier hat ein Verwalter über einen solchen Fall berichtet --> Überzahlung einfach erstatten, geht nicht

@allnetflat: Von ungesetzlich habe ich in dem Beitrag nichts gelesen.

hausverwaltung-usedom.de/Blogbeitrag-Nebenkosten%20in%20der%20Jahresabrechnungen%20%20der%20WEG%20wurden%20falsch%20abgerechnet-11.html

[Link editiert vom www Team]

Ich auch nicht. Mit dem hier besprochenen Fall hat Dein Link allerdings leider auch genau nichts zu tun.
Gruß
anf

Es ist egal, wer das bezahlt hat, soweit es darüber einen Beschluss gab. Das hat eben nichts mit ungesetzlich zu tun. Und der Beitrag passt zu 100%.

Entweder so lassen oder Beschlüsse ändern

Und wo nimmst Du den in diesem Thread her?
Gruß
anf

daher

Und was genau steht in diesem Beschluss? Dass überzahöungen aus den Vorjahren verfallen? Dass sie gesammelt werden bis zum St.Nimmerleinstag? Dass sie keinerlei Berücksichtigung bei der nächsten Abrechnung erhalten? Dass sie einfach unter den Tisch fallen?

Sorry, das ist schlicht Unsinn. Und das wäre ungesetzlich, weil hier eine Einbehaltung ohne jegliche Gegenleistung bestünde. Zu JEDER ordnungsgemäßen Abrechnungen gehört die Berücksichtigung von Guthaben.

Und Dein link ist in keiner Weise verleichbar. Dort geht es darum, ob sofort oder später zurückgezahlt werden darf. Das hat mit der Berücksichtigung der Vorauszahlungen der Vorjahre GENAU NICHTS zu tun.

Wobei ich hier immer noch nicht glaube, dass es dieses angeblich über Jahre angesammelte Guthaben überhaupt gibt.
Gruß
anf

Du liest aus dem Sachverhalt -> Überzahlungen, ohne das es dafür einen Beschluss gibt
Ich lese aus dem Sachverhalt -> falsche Abrechnungen, welche per Beschluss in der Welt sind

Das kann nur der Fragesteller beantworten

Danke, aber in Zahlen sieht das so aus:

Rg. Energielieferant abzüglich der vom HV in Rechnung gestellten Beträge ergibt in den
letzten Jahren eine Überzahlung von
312,26€ 164,86€ 628,56€ 1.067,67€ 459,95€

Beantwortet das die Frage: Wobei ich hier immer noch nicht glaube, dass es dieses angeblich über Jahre angesammelte Guthaben überhaupt gibt.

Nö.
Es geht darum, ob die übrig gebliebenen 312,26€ im Folgejahr als Vorauszahlung angerechnet wurden oder nicht. Das geht aus der Auflistung in keiner Weise hervor.
Gruß
anf

Sorry, aber das ist doch gar nicht das Thema!
Gruß
anf

nein sind sie nicht - wir wissen es nicht.
evtl. auf dem Kto. als Bodensatz liegengeblieben?
(jede Zahl oben stellt ein Jahr dar, immer das Ende eines Abrechnungsjahres)
und nur den Vergleich zum Energielieferanten - nichts weiter.

Dann schaut halt ENDLICH mal in die Abrechnung. Da taucht nämlich auf, was zu zahlen ist, was an Vorauszahlungen geleistet wurde und was noch zu zahlen ist. Und auch, was zukünftig monatlich vorauszuzahlen ist (wenn sich dort etwas ändert).
Gruß
anf

haben wir gemacht - aber da findest du nix. gar nix.
sonst würde ich auch hier nicht fragen.

In JEDER Abrechnung muss das oben genannte zu finden sein. Ansonsten ist sie schlicht falsch und unter Umständen komplett ungültig.



Was ziemlich interessante Möglichkeiten für den Mieter eröffnen könnte.
Gruß
anf