Hallo zusammen,
ist es rechtens , wenn nach 4 Jahren die Versicherungsanstalt die überbezahlte Betriebsrente
zurück fordert ?
Gilt nicht hier genauso das Gesetz der 1 jahresfrist ? ( verjährt )
Anmerkung: Titel korrigiert
DDD, Mod
Hallo zusammen,
ist es rechtens , wenn nach 4 Jahren die Versicherungsanstalt die überbezahlte Betriebsrente
zurück fordert ?
Gilt nicht hier genauso das Gesetz der 1 jahresfrist ? ( verjährt )
Anmerkung: Titel korrigiert
DDD, Mod
Servus,
von welchem Land sprichst Du, wo
gilt?
Schöne Grüße
MM
Hi!
Ähm
Es sind derer drei.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Und noch schlimmer:
Die Ansprüche aus Januar 2013 verjähren erst mit Ablauf von 2016.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
VG
Guido
Ja, diese Forderung ist rechtens. Möglicherweise kann man mit der Einrede der Verjährung die rechtliche Durchsetzung dieser Forderung vereiteln.
Wäre also die Frage zu klären, wann die Frist für die Verjährung begann.
Im Sozialrecht sogar 4 und darunter fällt doch die Betriebrente. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__50.html
Und wenn der Erstattungsanspruch bereits durch Verwaltungsakt festgesetzt war, gilt nach § 50 Abs. 4 Satz 3 SGB X die Regelung des § 52 Abs. 2 SGB X und damit verjähren die Ansprüche erst 30 Jahre nach Rechtskraft des Erstattungsbescheides. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__52.html
ramses90
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob das für jedes denkbare Modell der Betriebsrente gilt, weshalb ich vorsichtshalber mal nur auf das BGB Bezug genommen habe.
Aber danke für die Ergänzung.
VG
Guido