. . . soll also schreiben: Erhebe hiermit den Einwand der Entreicherung? Ist das so klar und verständlich ausgedrückt?
MfG
. . . soll also schreiben: Erhebe hiermit den Einwand der Entreicherung? Ist das so klar und verständlich ausgedrückt?
MfG
Bitte wörtlich, so wie ich geschrieben habe: „Einrede der Entreicherung“. Und diesen Begriff bitte nur verwenden, wenn - wie gesagt - der befragte Anwalt bestätigt hat, dass die Einrede der Entreicherung im Sozialrecht genau so heißt wie im Zivilrecht. Ich kenne den Begriff wie gesagt nur im Zusammenhang mit § 818 Abs 3 BGB, und hier geht es um Sozialrecht.
Wenn der Begriff im Sozialrecht anders heißt oder überhaupt anders funktioniert, oder wenn der befragte Anwalt sich dazu nicht geäußert hat, schreibst Du bitte nur das, was er vorgeschlagen hat.
Schöne Grüße
MM