No ja, das kommt drauf an, wie fit Du in Angelegenheiten des Sozialrechts bist. Ich selber traue mir zu, in Angelegenheiten des Steuerrechts (mit dem ich mich beruflich schon ein bissele eingehender befasst habe) und in Angelegenheiten des Zivilrechts (in das ich im Studium bissele reingehorcht habe, das mir beim Gegenlesen von Übersetzungen meiner Gattin öfter mal begegnet und das mich halt auch persönlich interessiert) überall ohne anwaltlichen Beistand aufzutreten, wo ich nicht zu einem solchen verpflichtet bin - aber Sozialrecht? Nein, lieber nicht.
Schon alleine das Volumen der 12 Bände des Sozialgesetzbuchs - ein Volumen, das meines Erachtens nicht so sehr der unendlichen Komplexität der Materie geschuldet ist, sondern eher der im Vergleich zum BGB schon bemerkenswerten Unlust seiner Väter, hier mal etwas Ordentliches mit Hand und Fuß auf die Beine zu stellen; Hinterbänkler von der SPD reden und schreiben halt gerne viel - macht, dass hinter jeder Ecke eine neue Überraschung lauern kann, zumal die auf den ersten Blick ziemlich sauber erscheinende Gliederung hinter jedem Busch ein Wespennest verbergen kann.
Es sei Dir also auch hier ans Herz gelegt, den nicht so grässlich hohen Betrag für die Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht zu investieren - wenn er keine ganz linke Ratte ist, wird er sich beim ersten Gespräch dazu äußern, ob es im gegebenen Zusammenhang sowas ähnliches wie die „Einrede der Entreicherung“ gibt.
Schöne Grüße
MM