Üble Nachrede / Verleumdung - Muss Mitwisser sagen, wer was gesagt hat?

Folgender Sachverhalt:

Ich habe von einer Person (Nachbar-/in) aus dem selben Gebäude gehört, dass unsere Hausverwaltung in der Vergangenheit heimlich mit dem Generalschlüssel in die Wohnungen von Mietern gegangen ist (in deren Abwesenheit und ohne deren Einverständnis). Da ich dies nur vom Hören-Sagen dieser Person her weiß, kenne ich den Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht.

In einem Gespräch mit der Hausverwaltung ließ ich durchblicken, dass ich dahingehend Gerüchte gehört hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Identität der Person zu nennen, da ansonsten der Fall an ihre Anwälte weiter gereicht wird.

Nun meine Frage:
Muss ich tatsächlich die Identität preisgeben bzw. mache ich mich strafbar, wenn ich dies nicht tue? Ich würde natürlich nur ungern meinen Nachbarn ins Kreuz fallen und sie verraten.

So wie ich es verstanden habe, handelt es sich hierbei um „üble Nachrede“ oder gar „Verleumdung“ (ich weiß halt nicht, ob die Person absichtlich eine Lüge verbreitet oder halt die Wahrheit sagt). Da beides per Gesetz keine schwere Straftat ist, dürfte man als „Mitwisser“ straffrei davon kommen, oder?

Gruß Skubi

Wie darf ich das verstehen?

Du wärst in dem Fall nicht Mitwisser, sondern Zeuge, und als Zeuge ist man verpflichtet auszusagen. Genau das würde die Hausverwaltung wohl erreichen wollen, wenn sie den Fall an die Anwälte weiterreichen würden. Sie würden es aber wahrscheinlich lieber ohne so einen Aufwand klären wollen, indem sie mit der betreffenden Person reden. Aber dafür müssten sie erstmal wissen, wer sie ist.

Da man nicht davon ausgehen kann, dass diese Person das Gerücht nur dir erzählt, finde ich die Haltung der Hausverwaltung verständlich. Sowas können sie nicht auf sich sitzen lassen.

Damit fallen üble Nachrede und Verleumdung ja wohl weg, weil dies eher in Frage käme, wenn die Gerüchte gegenüber dritten geäußert würden.

Nein. Aber: IANAL