Folgender Sachverhalt:
Ich habe von einer Person (Nachbar-/in) aus dem selben Gebäude gehört, dass unsere Hausverwaltung in der Vergangenheit heimlich mit dem Generalschlüssel in die Wohnungen von Mietern gegangen ist (in deren Abwesenheit und ohne deren Einverständnis). Da ich dies nur vom Hören-Sagen dieser Person her weiß, kenne ich den Wahrheitsgehalt dieser Aussage nicht.
In einem Gespräch mit der Hausverwaltung ließ ich durchblicken, dass ich dahingehend Gerüchte gehört hätte.
Nun habe ich ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Identität der Person zu nennen, da ansonsten der Fall an ihre Anwälte weiter gereicht wird.
Nun meine Frage:
Muss ich tatsächlich die Identität preisgeben bzw. mache ich mich strafbar, wenn ich dies nicht tue? Ich würde natürlich nur ungern meinen Nachbarn ins Kreuz fallen und sie verraten.
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich hierbei um „üble Nachrede“ oder gar „Verleumdung“ (ich weiß halt nicht, ob die Person absichtlich eine Lüge verbreitet oder halt die Wahrheit sagt). Da beides per Gesetz keine schwere Straftat ist, dürfte man als „Mitwisser“ straffrei davon kommen, oder?
Gruß Skubi