Hallo
ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu einen Gesetzestext gibt.
Vielleicht gibt dein Arbeitsvertrag etwas dazu her. Oder war es eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Auch da müsste es doch irgendeine Vereinbarung betreffs der Rechte und Pflichten des Übungsleiters geben, und worin seine Aufgaben bestehen.
Was für ein Schaden ist denn eigentlich entstanden? Es ist doch nicht gesagt, dass die unangemeldeten Kursteilnehmer sich angemeldet hätten.
Allerdings weiß ich auch nicht genau, wie der Verein feststellen will, ob bei den Kursen zahlende Mitglieder teilnehmen oder nicht, wenn es der Übungsleiter nicht feststellt. Ich hatte bis jetzt bei Sportvereinen immer nur mit dem Übungsleiter zu tun. Andere Leute habe ich da nie gesehen. Trotzdem meine ich, dass der Verein es dem Übungsleiter ausdrücklich sagen müsste, was er da in der Hinsicht zu tun hat. Wenn z. B. der Verein verlangt, dass du Anwesenheitslisten führst, dann muss der Übungsleiter wohl solche führen. Anhand dieser Listen kann der Kassenwart feststellen, ob alle Kursteilnehmer angemeldet sind.
Oder warst du schon berühmt dafür, dass man bei dir keine Kursgebühren zahlen musste? War es schon mehr oder weniger Absicht, dass da jeder einfach so mitmachen durfte?
Wenn ja, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass dem Verein dadurch Schaden entstanden ist. Aber sonst weiß ich nicht so genau bzw. ob es nicht auch der Fehler des Vorstandes war oder so.
Vielleicht willst du die Situation noch etwas genauer schildern?
Viele Grüße