Übungsleiter haftbar für Nichtmitglieder

Hallo,

nach der Beendigung einer Tätigkeit als Übungsleiter verlangt der Verein nachträglich Entschädigung für Kursteilnehmer die sich nicht in dem Verein angemeldet haben.

Bin ich als Übungsleiter dazu verpflichtet darauf zu achten, dass alle Kursteilnehmer sich ordnungsgemäß im Verein angemeldet haben?
Wenn ja, wo finde ich evtl einen Gesetzestext dazu.

Danke

Hallo

ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu einen Gesetzestext gibt.
Vielleicht gibt dein Arbeitsvertrag etwas dazu her. Oder war es eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Auch da müsste es doch irgendeine Vereinbarung betreffs der Rechte und Pflichten des Übungsleiters geben, und worin seine Aufgaben bestehen.

Was für ein Schaden ist denn eigentlich entstanden? Es ist doch nicht gesagt, dass die unangemeldeten Kursteilnehmer sich angemeldet hätten.

Allerdings weiß ich auch nicht genau, wie der Verein feststellen will, ob bei den Kursen zahlende Mitglieder teilnehmen oder nicht, wenn es der Übungsleiter nicht feststellt. Ich hatte bis jetzt bei Sportvereinen immer nur mit dem Übungsleiter zu tun. Andere Leute habe ich da nie gesehen. Trotzdem meine ich, dass der Verein es dem Übungsleiter ausdrücklich sagen müsste, was er da in der Hinsicht zu tun hat. Wenn z. B. der Verein verlangt, dass du Anwesenheitslisten führst, dann muss der Übungsleiter wohl solche führen. Anhand dieser Listen kann der Kassenwart feststellen, ob alle Kursteilnehmer angemeldet sind.

Oder warst du schon berühmt dafür, dass man bei dir keine Kursgebühren zahlen musste? War es schon mehr oder weniger Absicht, dass da jeder einfach so mitmachen durfte?
Wenn ja, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass dem Verein dadurch Schaden entstanden ist. Aber sonst weiß ich nicht so genau bzw. ob es nicht auch der Fehler des Vorstandes war oder so.

Vielleicht willst du die Situation noch etwas genauer schildern?

Viele Grüße

Danke erstmal für die Antwort :smile:

es geht dabei nicht um mich sondern um meine Tochter (17).
Es gab starke Differenzen zwischen Vorstand und Ihr. Sie wurde rausgeworfen und dem Verein sogar verwiesen. Da noch ein Honorar für einen geleisteten Monat ausstand hat sie sich natürlich darüber beschwert und wollte das Geld für geleistete Arbeit haben.
Darauf hin kam der Vostand und meinte, dass mehrere beim Kindertanzen anwesenden Kursteilnehmer (Kinder) seit Monaten kein Beitrag bezahlt haben. Dabei wurde von der Jugendbeauftragten Anfang des Jahres eine Anwesenheitskontrolle gemacht. Eigentlich hätte da schon auffallen müssen, dass einige Kinder gar nicht angemeldet seien. Nun hat der Vorstand des Vereines meiner Tochter eine Rechnung über diese ‚‚nicht bezahlten‘‘ Kursgebühren gestellt

Ich vermute da, und das unterstelle ich dem Verein, dass sie so um das Honorar herumkommen wollen, mit einer angeblichen ‚‚Selbstverständlichkeit‘‘ Der Vorstand hat sogar darauf hingewiesen, dass es nicht im Arbeitsvertrag stehen muss.

Daher würde ich gerne eine solche mögliche Gesetzespassage gerne finden die dem Vereinsvorstand sowas ermöglichen könnte.

Woher soll die Übungsleiterin wissen, wer Beitrag bezahlt hat und wer nicht? Hat sie darüber während des Kurses eine Info bekommen?

Bei uns im Fußballverein gibt es ca. 10 Nachwuchstrainer - keiner von denen hat mit der Beitragskassierung zu tun, das machen andere im Vorstand. Die kümmern sich dann auch um das „Eintreiben“ der Mitgliedsbeiträge - manhcmal auch über den Weg der Trainer, die dann eben Bescheid bekommen und das Thema beim Training ansprechen können…

Beatrix

Wie bereits von Simsy_Mone erwähnt, dürfte es dafür kein Gesetz geben, sondern es müsste entsprechende Passagen in einer Satzung o.ä. vereinsintern geben.

Beatrix

Aha, es steht also nicht im Arbeitsvertrag.

Wenn es so eine Gesetzespassage nicht gibt, dann kannst du sie schlecht finden.

Ich würde anstelle der Tochter einen eingeschriebenen Brief an den Verein schicken. Darin sollte kurz die Situation geschildert werden, und dass noch das Honorar in Höhe von … für die und die Zeit aussteht, und dass man bis zum (ca. in zwei Wochen) spätestens die Zahlung des Honorars erwartet, und dass man ansonsten rechtliche Schritte einleiten wird.
Dem könnte der Verein noch abhelfen, wenn er das genaue Gesetz und den genauen Paragraphen nennt, in dem angeblich stehen soll, dass ein Übungleiter nicht bezahlt werden muss, wenn die Kursteilnehmer ihre Beiträge nicht zahlen.

Es geht also noch nicht mal darum, dass die Kinder nicht angemeldet waren, sondern dass sie ihren Beitrag nicht bezahlt haben? - Und dafür soll der Übungsleiter haften? Das ist doch lachhaft.
Ich bin kein Jurist und kenne mich mit Vereinrecht nicht besonders aus, aber so ein Gesetz kann es überhaupt nicht geben.

Viele Grüße

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Ich danke euch recht herzlich für die Antworten und eurer Meinung.
Es ist so in etwa wie ich schon vermutet habe, dass der Verein hier versucht anstelle des ausstehende Honorar für meine Tochter zu zahlen, sie mit einem einschüchternden Brief sie dahin zu bewegen versucht darauf zu verzichten.
Meine Tochter war selber Kursteilnehmerin in einem anderen Kurs, wo der Übungsleiter dort krumme Dinge drehte und als meine Tochter und weitere sogar mit Anwalt dies dem Vorstand meldeten wurde sie rausgeworfen.

Na, von so einem Verein kann man dann ja nur weitere krumme Dinge erwarten.