Hallo!
Das elektronische Zeiterfassungssystem des AG gibt allen AN
(Azubis) automatisch Überstunden, wenn die AN an einem
Berufsschultag zur Arbeit gehen.
Diese Regelung wird nun geändert und einem AN werden die noch
bestehenden 24 Überstunden (aus normaler Mehrarbeit) gelöscht
und zusätzlich 56 negative Stunden eingeschrieben,
nachträglich wegen dieser Änderung für ein Jahr.
Ist das rechtens?
Danke
Steve
Hi Steve,
wenn es sich um eine fehlerhafte Berechnung handeln sollte, so
wäre es gerechtfertigt, die zuviel gezahlten Stunden derart
wieder auszuglciehen indem man eine Negativzahl im Zeitkonto
einträgt, die wieder ausgegelichen werden muss. Man hätte auch
das zuviel gezahlte Geld wieder zurück verlangen können.
In der Tat behauptet der AG, es sei ein Fehler gewesen. Was sich in den Antworten hier als cleverer Schachzug abzeichnet. Schließlich war diese Regelung das einzige, was die Azubis dazu bewegt hat, zu arbeiten anstatt zur Schule zu gehen. Der Mehraufwand für die Azubis ist natürlich enorm, da war die zusätzliche Freizeit an weniger produktionsintensiven Tagen ein großer Bonus, zumahl ein Großteil der Freizeit für das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes genutzt werden muss.
Aber darum scheint es nicht zu gehen.
Man kann die Überstunden doch evtl. anhand der
Lohnabrechnungen nachvollziehen:
Leider sind Urlaubstage und Überstunden nicht auf den Lohnabrechnungen vermerkt.
Man nehme seine Berufschulunterlagen/Berichtshefte und
schreibe auf, wieviel Schulstunden jeweils angefallen sind.
Eventuell muss man auch Stundenzettel für die Arbeit ausfüllen
und hat dann die Kopien vorrätig.
z.B.Berufsschultag 7 Unterrichtsstunden-Stunden = bis 14:00
Uhr = 6 Zeitstunden + Stundenzettel4 Zeitstunden = 10
Zeitstunden = 2 Überstunden
(Beispiel für volljährige Azubis)
Kommt man dan nach eigener Berechnung für den Monat auf
insgesamt 10 Überstunden an Berufsschultagen, so sind die
anderen „normale“ Überstunden.
Es ist sehr aufwendig- ich weiß… aber man erhält durch die
eigenen Notizen sdann eine Kontrolle, ob die Berechnung des AG
stimmt.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dss an JEDEM Berufsschultag 2
Überstunden gab, so erhält man 56 Stunden (bei 1 Schultag pro
Woche im Schnitt)
Die Regelung, dass alle Stunden nach der Berufsschule
Überstunden sind, kann nur auf nicht volljährige Berufsschüler
ab einer bestimmten Berufasschulstunden-Anzahl zutreffen. (Zu
meiner Zeit galten 6 Schulstunden als 8 Zeitstunden für nicht
volljährige)
Wenn der Azubi dann mindestens 18 ist, gilt diese
„Minderjährigen-Regelung“ nicht mehr.
Ab dann gelten nur noch „echte Zeitstunden“.
Zählen dann die Pausen mit? Der Unterricht geht mit 3 Pausen zu je 20 Minuten über 7,75 Stunden (9 Unterrichtsstunden) täglich, die Fahrt zur Arbeit im günstigsten Fall (eigener PKW) dauert 20 Minuten.
Es scheint ein Chaos zu sein, aber kann durchaus korrekten
Hintergrund haben.
Wwenn ein Azubi volljährig wird, müsste für ihn ab diesem Tag
die „Minderjährigen-Regelung“ an der Stempeluhr umgestellt
werden. Wenn das aber nicht individuell möglich ist, muss also
erst nachträglich ein „Zurückrechnung“ der unberechtigt zuviel
gezahlten Überstunden erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte das jetzt wenigstens einigermaßen
verständlich ausdrücken.
Oh, ja. Danke. AN sind mal wieder die schwächeren. Eine Menge Stress, kurz vor der Zwangsausschulung und dann 90 Stunden nachträglich vom Stundenkonto gestrichen.
Ich kenne natürlich weder den Ausbildungs- noch den
Tarifvertrag, auch der 18. Geburtstag ist nicht bekannt. In
diesen wird angegeben, wie die Schulstunden zu bewerten sind
und ob die Bewertung auch über den 18. Geburtstag hinaus gilt.
Dazu finde ich leider keine Angaben im Ausbildungsvertrag, der AG orientiert sich am Tarifvertrag, jedoch nicht verbindlich.
Vielleicht kann man jetzt anhand der eigenen Daten einmal
versuchen, nachzurechnen ?
Gruß
BJ
Danke für die schnelle Hilfe!
Steve