Hallo,
haftet der Vorgestzter, wenn seine Mitarbeiter ueber 10 Stunden arbeiten? Kann es sein das er sogar mit eigenem Geld haftet?
Gibt es etwas im Internet dazu?
Gruss Andy
Hallo,
warum soll der Untergebene denn nicht mehr als 10 Stunden arbeiten? Kann er doch, wenn er will oder wenn es ihm angeordnet wird!
Es sei denn, es ist ein Jugendlicher, Schwanger oder ähnliche besondere Umstände.
Ich habe schon oft länger als 10 Stunden gearbeitet, wenn ich dafür jemanden haftbar machen könnte, das wäre ja traumhaft!
Gruß, Bernd
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Hallo,
warum soll der Untergebene denn nicht mehr als 10 Stunden
arbeiten? Kann er doch, wenn er will oder wenn es ihm
angeordnet wird!
Kann er nicht ganz so einfach: § 4 ArbZG besagt, daß die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es sei denn, es ist ein Jugendlicher, Schwanger oder ähnliche
besondere Umstände.Ich habe schon oft länger als 10 Stunden gearbeitet, wenn ich
dafür jemanden haftbar machen könnte, das wäre ja traumhaft!Gruß, Bernd
Hallo,
haftet der Vorgestzter, wenn seine Mitarbeiter ueber 10
Stunden arbeiten? Kann es sein das er sogar mit eigenem Geld
haftet?
Gibt es etwas im Internet dazu?
Gruss Andy