Über 18 - Berufsschulzeit nicht angerechnet

Hallo,

ich habe den Betrieb gewechselt, und im neuen ist es nun das mir die Berufsschulzeit nicht anerkannt im folgenden Fall:

Arbeitszeiten sind Montag - Samstag. Allerdings ist
Mittwoch der Betrieb geschlossen aufgrund Personalmangel.
Die Berufschule ist aber am Mittwoch.
Da Mittwoch der Betrieb zu hat wird mir die Berufschule nicht angerechnet auf die Arbeitszeit. Der Besuch der Berufsschule sagte man mir gilt als Freizeit an dem Tag und ich kann hingehen oder nicht.

Mein alter Betrieb hatte zwar Mittwochs nicht geschlossen aber mir die Berufschulzeit immer angerechnet.

Habe mich bisschen erkundigt Online aber kein Beispiel für so einen konkreten Fall wie bei mir gefunden.

Gilt für Volljährige wirklich das der Besuch der Berufschule an dem freien Tag Mittwochs überhaupt nicht angerechnet wird? Das wäre ja dann eine 6 Tage Woche.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Tut mir Leid!

Viele Grüße

Hallo,
in deinem Ausbildungsvertrag ist die wöchentliche Arbeitszeit angegeben. Du bist „berufsschipflichtig“! weiter steht im Berufsausbildungsgesetz, daß der Betrieb Dich zum Besuch der Berufsschule freistellen muß. Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit. Also muß ein Ausgleich in der übrigen Arbeitszeit erfolgen. wenn Du in der Nichtbetriebszeit die Berufsschule besuchst. Kläre das noch mit der zuständigen Kammer.
wenn Du noch in der Probezeit bist, Vosicht!
Mfg

Hallo,
das kann eigentlich nicht sein. Du hast Berufsschulpflicht, die dir aber vermutlich nur als Zeitstunden angerechnet wird, also halber Tag. Ruf die IHK oder HWK je nach deinem Ausbildungsberuf an und frag dort den Ausbilddungsberater. Der kann dann evt. diplomatisch mit deinem Chef verhandeln.
Gruß Krebstin

Hallo Kairas,
wenn Deine Ausbildung eine sogenannte duale Ausbildung im Sinne der Handwerksordnung darstellt, dann gibt es gar keine Diskussionen: Berufsschule ist Pflicht!! Das heißt: Sie ist fester Bestandteil Deiner Ausbildung und Du musst da erscheinen.
Also nix mit freiwillig und Urlaubstag und selbst überlassen, da hin zu gehen!!!
Mach bitte folgendes: Du hast ja einen Ausbildungsvertrag unterschrieben, richtig? Schau da rein und lies in den paar wenigen Paragraphen nach, ob es sich bei Deiner Ausbildung (Was lernst Du überhaupt?) um einen anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Wenn ja, musst Du in die Berufsschule gehen, auch mit 18 Jahren. Die Schulpflicht und somit auch die Berufsschulpflicht endet nicht mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres! Wer sowas sagt irrt!!
Schönen Gruß und hol Dir Unterstützung von Deinem Berater bei der Handwerkskammer (Lehrlingswart), der wird für seine Unterstützung bezahlt.
Achim G.
(Schulsozialarbeiter)

Hallo Kairas,

die Berufsschulzeit wird als Arbeitszeit angerechnet. D.h. du darfst keine 6-Tage-Woche haben.
Auch die Aussage, dass du in deiner Freizeit auswählen kannst, ob du in die Schule gehst oder nicht, stimmt so nicht. Wenn du dich für die BS entscheidest, musst du immer hingehen.
Entweder checkt dein neuer Betrieb die Vorschriften nicht oder sie wollen dich ausnutzen.
In jedem Fall würde ich dir raten, dich bei dem Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle zu erkundigen, was du nun tun kannst.
Falls du einen kaufmännischen Beruf lernst, wäre das die IHK, bei einem gewerblichen Beruf die Handwerkskammer, bei einem medizinischen Beruf z.B. die Ärztekammer usw. In jeder dieser Institutionen gibt es einen Ausbildungsberater, an den man sich kostenlos wenden kann.
Viel Erfolg!
angi

Hallo Kairas,

also irgendwie ist es so ziemlich komisch, denn eigentlich steht ja im Gesetz, dass man verpflichtet ist, die Berufsschule im Laufe der Ausbildung regelmäßig zu besuchen. Und wenn da dein Betrieb geschlossen ist, kannst du ja nichts für.

Wer hat es dir denn gesagt, dass es nicht angerechnet wird? Erkundige dich mal bei der IHK und bei deinem Klassenlehrer. Die können dir da bestimmt weiter helfen.

Gruß

Ich glaube du verwechselst ein paar Dinge
Wie ich deinen Zeilen entnehme hast du einen Ausbildungsvertrag mit Arbeitszeit von Montag-bis einschließlich Samstag. Mit Ausnahme „Mittwoch“, weil bei deinem AG an diesem Tag die Arbeit ruht. Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb verbringst.
Deine Berufsschulzeit ist Ausbildungszeit und wird dir anerkannt aber nicht auf die Arbeitszeit. da dein AG am Mittwoch seinen Laden dicht hat. Oder soll dir dein Arbeitgeber deinen Berufsschultag als Arbeitszeit und damit mit Löhnung anrechnen. ???. Dann sind deine Kollegen/innen benachteiligt (Null Money)!
Deiner Berufsschulpflicht hast du nachzukommen.
Du kannst deinen neuen AG nicht mit deinem alten vergleichen. Die Gepflogenheiten eines Betriebes richten sind nach den Gegebenheiten des Marktes und sind Zielorientiert gestaltet
Lese deinen Arbeitsvertrag mal richtig durch.

All the Best

Hallo,

zunächst ist zu klären, ob Berufsschulpflicht besteht. Das kann je nach Bundesland und bereits erreichtem Schulabschluss bzw. bisherigen Schuljahren bei Ausbildungsbeginn sehr unterschiedlich sein.

Wenn Berufsschulpflicht besteht, bin ich der Meinung, dass die Zeit angerechnet werden muss.

Vielleicht hilft dieser Link:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Auch über 18 bist du Berufsschulpflichtig, d.h.der Arbeitgeber hat dich zum Besuch der Berufsschule freizustellen! Du kannst also nicht wählen ob du zur Schule gehst oder nicht. Die Schulzeit muss auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Da du leider nicht schreibst wo du arbeitest kann ich dir nur sagen: wende dich an die zuständige IHK oder Handwerkskammer, die können dir weiterhelfen, indem sie dir sagen in welchem gesetz es steht. Solltest du in einer Gewerkschaft sein, können auch die dir weiterhelfen.

Hallo,

ich finde die Frage sehr amüsant. Dein Betrieb
versucht hier eine clevere, aber unzulässige
Regelung durchzusetzen.
Berufsschulzeit ist IMMER! Arbeitszeit.
Auch bei Volljährigen. Wäre das nicht so,
würden die Berufsschullehrer ständig vor
leeren Klassen stehen. Und die Auszubildenden
hätten einen lauen Tag.
Dir steht es nur nicht zu nach dem Unterricht zu
Hause zu bleiben. Da müsstest Du nochmal in den Betrieb.
Würdest Du tatsächlich die Berufsschule nicht besuchen,
würdest Du gar nicht zur Prüfung zugelassen werden!
Der Besuch der Berufsschule ist Teil der Ausbildung.
Die Kammern achten da sehr genau auf die Einhaltung.
Eine Fehlzeit von 50% pro Jahr schließt die Teilnahme
an der Prüfung aus!
Lange Rede kurzer Sinn.
Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht!
Der Betrieb muss Dir einen anderen Tag freigeben.

Viel Erfolg

Nach neuem Stundenplan ist von 08:00 bis 16:00 Schule.
Werde nochmal mit dem Betrieb reden aber ich mache mir da keine großen Hoffnungen.

Danke für die Antwort!

Hallo,

das ist ein kompletter Arbeitstag. Die müssen den Anrechnen. Wenn Dein Betrieb sich weigert, wende Dich an den Ausbildungsberater Deiner Kammer. Der wird dem Betrieb schon sagen was rechtens ist und was nicht.

Viel Erfolg

Da Dein Betrieb am Mittwoch nicht arbeitet, kann es durchaus sein, dass sie das so machen dürfen.

Aber dieser Fall ist zu konkret. Ich weiß es wirklich nicht.