Über 18 - Berufsschulzeit nicht angerechnet

Hallo,

ich habe den Betrieb gewechselt, und im neuen ist es nun das mir die Berufsschulzeit nicht anerkannt im folgenden Fall:

Arbeitszeiten sind Montag - Samstag. Allerdings ist
Mittwoch der Betrieb geschlossen aufgrund Personalmangel.
Die Berufschule ist aber am Mittwoch.
Da Mittwoch der Betrieb zu hat wird mir die Berufschule nicht angerechnet auf die Arbeitszeit. Der Besuch der Berufsschule sagte man mir gilt als Freizeit an dem Tag und ich kann hingehen oder nicht.

Mein alter Betrieb hatte zwar Mittwochs nicht geschlossen aber mir die Berufschulzeit immer angerechnet.

Habe mich bisschen erkundigt Online aber kein Beispiel für so einen konkreten Fall wie bei mir gefunden.

Gilt für Volljährige wirklich das der Besuch der Berufschule an dem freien Tag Mittwochs überhaupt nicht angerechnet wird? Das wäre ja dann eine 6 Tage Woche.

Hallo,

Habe mich bisschen erkundigt Online aber kein Beispiel für so
einen konkreten Fall wie bei mir gefunden.

Nicht alles findet sich im Internet. Und selbst wenn man etwas findet, kann es sein, daß es nicht die gewünschte Qualität hat.

Frag einfach bei der „zuständigen Stelle“ nach Berufsbildungsgesetz nach. Das ist meist die IHK oder Handwerkskammer. Ein Anruf könnte schon genügen.

Schau vorher in den § 15 des Berufsbildungsgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html
Da steht nur was von „Freistellung“, nichts von Anrechnung auf die Arbeitszeit.

Gruß
Jörg Zabel

Moin,

Gilt für Volljährige wirklich das der Besuch der Berufschule
an dem freien Tag Mittwochs überhaupt nicht angerechnet wird?
Das wäre ja dann eine 6 Tage Woche.

Tja, was ist jetzt wirklich Deine Frage?

M. W. bist Du nicht mehr schulpflichtig, also könntest Du die Berufsschule ausfallen lassen.

Hm, schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag, wenn die Konstellation so ist, wie Du sie beschreibst, hast Du - in meinen Augen - eben Pech.

Wenn Du die Prüfungen nicht bestehst, wen machst Du dann verantwortlich? Uns, da wir Dir nicht geraten haben hinzugehen, die Fa. die ausgerechnet am Mi. geschlossen hat, oder wen?

GEH hin, mach die Ausbildung!

Dies ist nur meine Meinung, juristisch magst Du da andere Möglichkeiten haben, aber denke daran, dass Du einen guten Abschluß haben möchtest.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Die Frage ist ob mir der Besuch der Berufsschule da ich Volljährig bin also nicht angerechnet wird an einem Tag wo die Firma geschlossen hat da ich sie in meiner ‚Freizeit‘ besuche.

Ich habe nicht gesagt das ich nicht zur Berufsschule gehen werde, sondern wiedergegeben was mir direkt gesagt wurde. Ich habe shr gute Noten mit Belobigung.

Danke für die Antworten.

1 Like

Hallo Kairas,

Hallo,

Deine Frage passt besser ins Brett „Arbeitsrecht“.

Laut § 15 Berufsbildungsgesetz muss der Azubi für die Berufsschule freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird dabei auf die vertragliche Arbeitszeit angerechnet, allerdings gilt diese Regelung nur, wenn sich die Arbeitszeit im Betrieb mit dem Unterricht überschneidet. Findet der Unterricht zu Zeiten statt, an denen der Azubi ohnehin nicht im Betrieb arbeitet, findet keine Anrechnung statt. Das hat das Bundesarbeitsgericht so festgelegt. (Ich suche mal nach dem AZ, das habe ich gerade nicht im Kopf.)

Eine Vorschrift für eine 5-Tage-Woche gibt es auch nicht. Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag. Mehr als 48 Stunden pro Woche brauchst Du allerdings nicht zu arbeiten.

Auch wenn Du Dich jetzt vermutlich ärgerst: Wenn sonst alles in Ordnung ist, zieh’ die Ausbildung durch. Noch ein Betriebswechsel macht sich nicht gut im Lebenslauf.

Grüße
Jeanine

(Ich suche mal nach dem
AZ, das habe ich gerade nicht im Kopf.)

Gefunden! BAG Urteil vom 26.03.2001 AZ: 5 AZR 413/99

na da steht:

  1. Seit dem Außerkrafttreten von § 9 Abs 4 JArbSchG zum 1. März 1997 fehlt es an einer Anrechnungsregelung, so daß die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten kalenderwöchentlich größer als die regelmäßige tarifliche wöchentliche Ausbildungszeit sein kann.


Das heißt also wirklich das die Berufsschulzeit nicht angerechnet wird wenn der Betrieb an dem Tag geschlossen hat bzw ich nicht im Betrieb arbeite an dem Tag.

Die Frage rührte auch daher da mir der Betrieb auferlegt hat den Führerschein zu machen und ich nicht weiß wie ich das nach der Arbeit machen soll (8:00 Schule bis 19:30 Feierabend) da ich lange Fahrtwege habe. Würde die Zeit angerechnet werden hätte ich früher von der Arbeit gehen können da ich ja weit über 40 Stunden die Woche bin.

Vielen Dank für Hilfe an alle ihr habt mir weitergeholfen!

Eine Vorschrift für eine 5-Tage-Woche gibt es auch nicht. Der
Samstag ist ein ganz normaler Werktag. Mehr als 48 Stunden pro
Woche brauchst Du allerdings nicht zu arbeiten.

Auch wenn Du Dich jetzt vermutlich ärgerst: Wenn sonst alles
in Ordnung ist, zieh’ die Ausbildung durch. Noch ein
Betriebswechsel macht sich nicht gut im Lebenslauf.

Grüße
Jeanine

Musste leider den Betrieb wechseln da der alte nach einem Jahr Insolvent gegangen ist, der Betriebswechsel ging nicht von mir aus. Eventuell kommt ein Wechsel während der Probezeit von meiner Seite aus dieses mal dann nicht ganz so schlimm. Ich warte erstmal ab wie sich die Sachen entwickelt mit den Noten, da mir gute Noten wichtiger sind als noch auf Betriebswillen unbedingt den Führerschein zu machen (war Bedigung für den Ausbildungsplatz).

Heul nich
Hi,

Musste leider den Betrieb wechseln da der alte nach einem Jahr
Insolvent gegangen ist, der Betriebswechsel ging nicht von mir
aus. Eventuell kommt ein Wechsel während der Probezeit von
meiner Seite aus dieses mal dann nicht ganz so schlimm.

Doch - weil nämlich jeder flüchtig Deinen Lebenslauf überfliegende sieht „Holla, schon während der Lehre dreimal gewechselt“ und keinen weiteren Gedanken an „Insolvenz“ verschwendet, sondern sofort die Absage schreibt.

da mir gute Noten wichtiger sind als noch auf Betriebswillen
unbedingt den Führerschein zu machen (war Bedigung für den
Ausbildungsplatz).

Und jetzt komm ich zum Betreff: Wenn der Führerschein Bedingung für den Job war - ja Himmel nochmal, dann heul nicht, sondern mach den Lappen. Wenn Du das unter der Woche zeitlich nicht schaffst, dann nimm 2 Wochen Urlaub und geh in ne Ferienfahrschule.

*wink*

Petzi

War kein heulen sondern habe nur erklärt warum ich sowas überhaupt Frage.

Mit der Ferienfahrschule ist ein guter Tipp fürs nächste Jahr.

1 Like

Hi,

sorry, da hast Du mich wohl missverstanden :smile:

Das „heul nicht“ bezog sich nicht auf die Insolvenz des ersten Ausbildungsbetriebs (sowas ist richtig sch***), sondern darauf, dass es für die neue Ausbildungsstelle „Bedingung“ war, dass Du den Führerschein machst - und nun jammerst.

Klar, das ist entweder stressig, den am Abend und Wochenende zu machen oder ärgerlich, wenn man dafür seinen Jahresurlaub „opfern“ muss. Aber hey, da musste fast jeder mal durch und grad wenn das die Bedingung für den Job ist, dann musst halt mal die Zähne zusammenbeissen und das durchziehen und nicht fröhlich von „nächstes Jahr dann mal“ schreiben.

Also wäre ich Dein Chef und würde mich drauf verlassen, dass mein Azubi alsbald seinen Führerschein macht und der täte da blöd rumtun, dann täte ich unter Umständen bei nächster Gelegenheit blöd rumtun. Aber: vielleicht ist Dein Chef ja viel netter als ich :smile: Also sprich mit ihm, schildere Dein Problem, dass Du ja gerne Deiner Verpflichtung nachkommen möchtest und den Führerschein machen aber dass Du das derzeit zeitlich nicht auf die Reihe kriegst. Und dann musst halt schauen, ob ihm das doch nicht so wichtig war oder ob Ihr eine Lösung findet (die natürlich auch heissen kann „kein Entgegenkommen vom Chef, beiss die Zähne zusammen und mach den Lappen“)…

*wink*

Petzi

Hallo,

Gilt für Volljährige wirklich das der Besuch der Berufschule
an dem freien Tag Mittwochs überhaupt nicht angerechnet wird?
Das wäre ja dann eine 6 Tage Woche.

M. W. bist Du nicht mehr schulpflichtig, also könntest Du die
Berufsschule ausfallen lassen.

Das kann auch anders sein. Schulrecht ist Ländersache. Es gibt Landesschulgesetze, die eine Berufsschulpflicht für alle Auszubildenden (egal ob volljährig oder nicht) vorschreiben.

Gruß
Jörg Zabel