Nein, mußt Du nicht! Ich glaube, wenn die Schule nach 13:00
endet, braucht man nicht mehr in den Betrieb.
Glauben ist nicht Wissen und deswegen heisst w-w-w auch wer-weiss-was und nicht wer glaubt was!
Und wenn man solchen Unsinn schon behauptet, sollte man wenigstens glaubwürtige Quellen dazu angeben!
ramses90
Hi, es wäre natürlich sinnvoll gewesen auf wieviel Tage die Woche sich diese Arbeitszeit verteilt und mit wieviel Pausenzeit täglich!
So, hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arb… für Volljährige kann man nachlesen wann volljährige Azubis nach der Berufsschule wieder in den Betrieb müssen.
Beachten, dass die Berufsschulzeit von 8 - 9.00h dabei nicht als Arbeitszeit angerechnet wird, womit sich, im geschilderten Fall, der Berufsschultag auf lediglich 6 Stunden berechnet!
MfG ramses90
Nein, mußt Du nicht! Ich glaube, wenn die Schule nach 13:00
endet, braucht man nicht mehr in den Betrieb.
Glauben ist nicht Wissen und deswegen heisst w-w-w auch
wer-weiss-was und nicht wer glaubt was!
Und wenn man solchen Unsinn schon behauptet, sollte man
wenigstens glaubwürtige Quellen dazu angeben!
Die Information, dass die Antwort falsch ist, hilft dem Fragenden auch nicht weiter.
Nein, mußt Du nicht! Ich glaube, wenn die Schule nach 13:00
endet, braucht man nicht mehr in den Betrieb.
Glauben ist nicht Wissen und deswegen heisst w-w-w auch
wer-weiss-was und nicht wer glaubt was!
Und wenn man solchen Unsinn schon behauptet, sollte man
wenigstens glaubwürtige Quellen dazu angeben!
Die Information, dass die Antwort falsch ist, hilft dem
Fragenden auch nicht weiter.
ist klar im Vorteil! Wurde dem Threadersteller doch beantwortet und zwar lange vor Deinem Einwurf!
ramses90
Ein Hinweis auf eine falsche Antwort bringt dem UP wesentlich
mehr, als ein stillschweigendes Kopfschütteln.
Wenn Du so schlau sein willst, bitte um Info was an meiner Antwort falsch ist. Allerdings solltest Du auch beachten, dass es sich hier um einen volljährigen handelt.
´tschuldigung!!!
Bei uns gab es eine Betriebsvereinbarung, die ist natürlich nicht allgemein gültig. Kleinere Betriebe haben sich angeschlossen, um eine Linie zu fahren.
Du hast recht, dass interessiert keine Sau, und ich hätte das vorher klären müssen.
Muß man mich deshalb bepöbeln?
Du meinst JA,
ich meine nein…
´tschuldigung!!!
Bei uns gab es eine Betriebsvereinbarung, die ist natürlich
nicht allgemein gültig. Kleinere Betriebe haben sich
angeschlossen, um eine Linie zu fahren.
Du hast recht, dass interessiert keine Sau, und ich hätte das
vorher klären müssen.
Muß man mich deshalb bepöbeln?
Na wenn man das bepöbeln nennt, nur wenn man darauf hingewiesen wird, dass man hier Rechtsfragen mit fundiertem, belegbarem Wissen beantwortet, dann scheint es mit der Kritikfähigkeit ja nicht weit her zu sein!
Du meinst JA,
Ich meine lediglich, dass die Antwort auf die unqualifizierte Aussage, bei weitem keine Pöbelei war.
ramses90
Wenn Du so schlau sein willst, bitte um Info was an meiner
Antwort falsch ist.
Wer hat denn das wo behauptet? Es wurde lediglich die erste Antwort (von Dino81) auf diese Frage als falsch hingestellt.
Was wollte ich sagen: Dein „Die Information, dass die Antwort falsch ist, hilft dem Fragenden auch nicht weiter.“ ist ganz einfach Mist.
Wird eine Frage falsch beantwortet, reicht zumindest das Wissen, das diese falsch sei, aus, damit dem Fragesteller keine „Unannehmlichkeiten“ entstehen.
Abgesehen davon, wurde die Fragen vom selbigen ramses90 16 Minuten vor Dir direkt beantwortet.