Ueber 60 und keine Krankenversicherung?

stimmt es eigentlich, dass jemand mit ueber 60 keine krankenversicherung mehr abschliessen kann?
und das seit einem jahr nicht mehr?
und dass die gesetzlichen schon bei 55 ‚mauern‘?

fragender gruss - digi

Guten Morgen, Digi!

Über die Bedingungen der privaten Krankenversicherer kann ich Dir nur wenig sagen. Aber auch ohne Detailkenntnis läßt sich denken, daß die Versicherung selbst für eine Grundversorgung mit hoher Selbstbeteiligung und ohne irgendwelche Extras sehr teuer wird. Ohne ärztliche Untersuchung wird nichts gehen und ohne längere Wartezeit bei voller Beitragszahlung sicher auch nicht. Sofern Du überhaupt einen Versicherer findest und Du weitgehend gesund bist.

Sehr wahrscheinlich führt nur der Weg über ein mindestens 12 Monate dauerndes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis weiter. Damit wirst Du zwangsläufig Mitglied einer gesetzlichen KV oder einer Ersatzkasse. Wer Dich zu glaubhaften Bedingungen einstellt, ist völlig egal. Als Kosten dieser Maßnahme tauchen zusätzlich die vollen Beiträge (AN + AG-Anteile) für Renten- und Arbeitslosenversicherung auf.
Sollte das Beschäftigungsverhältnis nach mindestens 12 Monaten enden, kannst Du freiwilliges Mitglied bleiben.

Es wird aber nicht sinnvoll sein, die Frage der Krankenversicherung isoliert zu betrachten. Angesichts Deines Lebensalters und weil die Frage nach der KV überhaupt auftaucht, ist zu vermuten, daß über lange Zeit auch keine RV-Beiträge gezahlt wurden oder sonstigen Maßnahmen zur Alterssicherung stattfanden.

Wenn also der Weg in die private KV versperrt oder zu teuer ist, bleibt nur der beschriebene Weg in die gesetzliche KV mit den zwangsläufigen Kosten für die RV. Falls es irgendwelche Beitragszeiten in Deinem Leben gab, lasse Dir deshalb zunächst von der BfA einen Versicherungsverlauf aufstellen. Danach ist zu entscheiden, ob es sich rechnet, ein Beschäftigungsverhältnis bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zu gestalten. Ohne solche Überlegungen und nur mit Blick auf die KV verschwinden die erheblichen RV-Beiträge u. U. auf Nimmerwiedersehen. Ein paar Mark Rente wirst Du vielleicht gebrauchen können, obwohl Du über Jahrzehnte selbständig tätig warst.

Besorge Dir also die Details zu erworbenen Ansprüchen aus der RV. Erst dann kann man rechnen. Vielleicht trägt Raimund oder ein anderer Versicherungsspezi noch etwas zu den privaten KV’s bei.

Gruß
Wolfgang

hallo, digizar
nein, stimmt nicht!
Ich kann jeden 65-jährigern versichern. Wo es Probleme macht,ist ab 70. Aber auch nicht unmöglich.
Das mit den 55: es gibt seit kurzem ein Gesetz, dass einer, der bis zum 55 Lebensjahr nicht in der Sozialgemeinschaft GKV war, auch nicht mehr ´reinkommt. Soll also heissen, wenn einer in seiner gesunden Zeit sich nicht versichert hat (und dadurch viel, viel Geld gespart hat) jetzt, wenn die Kosten kommen, die Gemeinschaft nicht dafür zahlen lassen kann. Das ist mehr als gerecht.
Es betrifft natürlich dann auch die Privaten. Doch welcher Privatversicherte geht freiwillig in die schlechte Absicherung und zahlt auch noch mehr? Und zahlt im Alter auch noch enorme Beiträge? Doch nur der, der eine schlechte Beratung hatte und hat. Denn fast jeder privatkv hat hier Möglichkeiten. Aber das ist ein anderes Thema.
grüße
Raimund

Das mit den 55: es gibt seit kurzem ein Gesetz, dass einer,
der bis zum 55 Lebensjahr nicht in der Sozialgemeinschaft GKV
war, auch nicht mehr ´reinkommt.

Hallo Raimund,

was passiert, wenn jemand älter als 55 ist und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt?
Kommt man dann auch nicht als pflichtversichertes Mitglied in die GKV?

Gruß
Wolfgang

Hallo, Wolfgang,
nach meiner Info bleibt er in der Privaten.
Das Spielchen haben früher Selbständige gemacht, die wieder in die GKV wollten. Sie hatten lebenslang nur Krankenhaus versichert: gibt´s schon für ein paar Mark. Mit 60 gingen sie dann für ein halbes Jahr in ein Pflichtversichertes Arbeitsverhältnis und waren dann auf Kosten der Gemeinschaft für den Rest ihres Lebens Pflichtversicherte (auch als Rentner) in der Kasse. Dem hat man mit Recht einen Riegel vorgeschoben.
Wer aber zeit seines lebens Privat versichert war, der wird bestimmt nicht so etwas machen, wenn er einen guten Berater hat.
Grüße
Raimund

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hallo, Wolfgang

Über die Bedingungen der privaten Krankenversicherer kann ich
Dir nur wenig sagen. Aber auch ohne Detailkenntnis läßt sich
denken, daß die Versicherung selbst für eine Grundversorgung
mit hoher Selbstbeteiligung und ohne irgendwelche Extras sehr
teuer wird. Ohne ärztliche Untersuchung wird nichts gehen und
ohne längere Wartezeit bei voller Beitragszahlung sicher auch
nicht. Sofern Du überhaupt einen Versicherer findest und Du
weitgehend gesund bist.

Nicht ganz richtig. Klar ist ein 60iger wesentlich teuerer als ein 25iger. Doch wenn der 60-jährige keine besonderen Ansprüche stellt (1-bettzimmer, usw.) dann kann man ihn immer noch unter dem Beitrag der Kasse versichern. Das Problem liegt wo anders: ab 60…65 gehen die Kosten los. Und damit die Beitragsanpassungen! Diese Anpassungen werden mit der Altersrückstellung aufgefangen und geglättet. Da aber ein 60-jähriger Neuprivater keine Altersrückstellungen hat, nimmt er voll an den Beitragsanpassungen teil.

Sehr wahrscheinlich führt nur der Weg über ein mindestens 12
Monate dauerndes versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis weiter. Damit wirst Du zwangsläufig
Mitglied einer gesetzlichen KV oder einer Ersatzkasse.

Stimmt nicht! Wer über 55 Jahre ist und die letzten 10 Jahre nicht in der Kasse versichert war, hat kein Anrecht darauf. (hallo, Marco: wie heißt es im §?)

Wer
Dich zu glaubhaften Bedingungen einstellt, ist völlig egal.
Als Kosten dieser Maßnahme tauchen zusätzlich die vollen
Beiträge (AN + AG-Anteile) für Renten- und
Arbeitslosenversicherung auf.
Sollte das Beschäftigungsverhältnis nach mindestens 12 Monaten
enden, kannst Du freiwilliges Mitglied bleiben.

Falsch, siehe oben

Es wird aber nicht sinnvoll sein, die Frage der
Krankenversicherung isoliert zu betrachten. Angesichts Deines
Lebensalters und weil die Frage nach der KV überhaupt
auftaucht, ist zu vermuten, daß über lange Zeit auch keine
RV-Beiträge gezahlt wurden oder sonstigen Maßnahmen zur
Alterssicherung stattfanden.

Wenn also der Weg in die private KV versperrt oder zu teuer
ist, bleibt nur der beschriebene Weg in die gesetzliche KV mit
den zwangsläufigen Kosten für die RV.

Was hat die Kasse mit der Rentenversicherung zu tun? Nur, dass es Zuschüsse zum Beitrag gibt. Die gibt es auch zum Beitrag der Privaten. Mit anderen Worten: hat er 40 jahre privat Altersvorsorge betrieben, hat er eine so hohe Rente, dass er über diesen Zuschuss nur lachen kann.
Grüße
Raimund

Das Spielchen haben früher Selbständige gemacht, die wieder in
die GKV wollten. Sie hatten lebenslang nur Krankenhaus
versichert: gibt´s schon für ein paar Mark. Mit 60 gingen sie
dann für ein halbes Jahr in ein Pflichtversichertes
Arbeitsverhältnis und waren dann auf Kosten der Gemeinschaft
für den Rest ihres Lebens Pflichtversicherte (auch als
Rentner) in der Kasse. Dem hat man mit Recht einen Riegel
vorgeschoben.

Hallo Raimund,

da muß ich noch einmal nachfragen, weil ich es nocht nicht kapiert habe. Was passiert konkret, wenn ein älterer Mensch in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geht?
Wenn der AG seinen AN z. B. bei der AOK anmeldet, fragt doch kein Mensch nach dem vorherigen Versicherungsverhältnis.
Kannst Du mir eine Fundstelle für die Gesetzesänderung nennen? Ich bezweifle Deine Aussage nicht, will es nur gaaaanz genau wissen.

Danke schon einmal

Gruß
Wolfgang

freiwillige Versicherung
Hallo Wolfgang, hallo Raimund,

habe eben im Archiv gewühlt und mir bei Günter den Hinweis gemopst… ich wusste den § nämlich nicht mehr auswendig.

§ zur Versicherung ab 55. Lebensjahr SGB V. § 6 Abs. 3a

nachzulesen unter: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grob umrissen:

Also die 55 Jahre haben damit was zu tun, dass diesem Personenkreis wenn er wie in Deinem Fall immer vorher
in der PKV war nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse
zurückkehren kann - das ist neu ab 1.7.2000. Wenn er aber erst 51 ist kann er jederzeit zurück, wenn er denn krankenversicherungspflichtig wird. Die gewählte Krankenkasse wird zwar individuell prüfen ob bei Ehegattenbeschäftigung tatsächlich ein normales Arbeitsverhältnis vorliegt aber wenn das klar ist kann eine Mitgliedschaft nicht abgelehnt werden, selbst wenn der Betreffende schwer krank sein sollte. Leistungsanspruch besteht ab dem 1. Tag sofort. Den § kann auch ich Dir erst morgen im Büro liefern, wenn Dir meine Aussage so nicht genügt - melde Dich dann nochmal

nachzulesen:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Der Paragraph stand ja oben schonmal…

und genau steht da drin:

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind
versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich
versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit
versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig
waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 steht die Ehe mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
(Inkrafttreten: 1. Juli 2000)

Gruß
Marco

siehe oben *owt*
.

hallo, Wolfgang,

… fragt doch
kein Mensch nach dem vorherigen Versicherungsverhältnis.

die Zeiten sind vorbei, dass die Kassen nicht mehr nachprüfen!
Die haben eine kräftig auf die Mütze bekommen, weil sie nie nachprüften.
Den genauen Gesetzestext wird Dir Marco morgen liefern (vofür studiert der Kerl denn denn das? Soll er auch mal nachsehen… und lernt auch noch dabei!:smile:)))
Grüße
Raimund

Hallo Digi,

wie Du sicher schon bemerkt hast, waren meine Aussagen zur Eintrittsmöglichkeit in die GKV über ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unzutreffend. Die Neufassung von § 6 Abs. 3a SGB V ab 01.07.2000 war mir entgangen. Du hast somit nur die Möglichkeit, Dich privat zu versichern.

Gruß
Wolfgang

Nicht nur…
Hallo Wolfgang,

die Möglichkeit der Versicherung in der GKV würde auch bestehen, aber eben nur sehr sehr eingeschränkt.

Gruß
MArco

die Möglichkeit der Versicherung in der GKV würde auch
bestehen, aber eben nur sehr sehr eingeschränkt.

Hallo Marco,

das klingt geheimnisvoll. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Einschränkungen besteht die Möglichkeit?

Gruß
Wolfgang

Enthüllung
Hallo Wolfgang,

es heißt ja im SGB VI § 3a

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit
versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 steht die Ehe mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.

Daher:

Somit wird es deutlich, dass zum einen die Hauptbedingung, nämlich des erreichen des 55. Lebensjahres, erfüllt sein muss, zudem aber weitere Nebenbedingungen erfüllt sein müssen.

Diese sind eben, dass man genau die letzten 5 Jahre vor dem 55. Lebensjahr bzw. vor dem Alter des Wechsel durchgängig und am Stück nicht gesetzlich versichert war und min. 50% dieser Zeit auch keiner Pflicht unterlegen war.

Beispiel:
Ein ein 56jähriger Mann mit 2jährigem Auslandsaufenthalt kommt zurück nach Deutschland. Somit wäre ja nicht die letzten 5 Jahre durchgängig gesetzlich versichert gewesen.
Er hätte aber auch nicht min. 50% keiner Pflicht unterlegen.
Demnach würde keine Abweisemöglichkeit bestehen und er könnte wieder in die GKV. Wäre er allerdings 3 Jahre im ausland, hätte er schon wieder Pech gehabt, da mehr als 50%.

Gruß
MArco

…daß jemand, der über 55 Jahre alt ist und die letzten 5 Jahre überwiegend selbständig war, somit nicht versicherungspflichtig, bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wieder in die GKV kommen kann. Sehe ich das richtig?

Gruß
Wolfgang

Nein…
denn er ist ja wiederum auch versicherungsfrei gewesen und dies mit mindestens 50% der Zeit.

Diesen Leuten soll ja durch diesen Schritt auch der Zugang verwehrt bleiben.

Gruß
Marco

PS: bei guter Beratung, wie Raimund schon sagte ist dies aber auch nicht nötig. Es gibt aber leider viele, die einen SB von 5000 DM oder gar mehr haben und damit noch mehr Beiträge sparen und sich dann im Alter, aufgrund der niedrigen Rente dann auch weiter günstig versichern wollen. Die 9/10 Regelung, erhöhte Abgaben von freiwillig Versicherten, trägt diesem Trugschluss noch zusätzlich Rechnung.

.

dank an die antworter/vorredner,…!
leute, es geht hier um 60 (iw sechzig) jahre.
ab 60 nimmt einen NIEMAND mehr, keine GKV und keine Private.
wenigstens ist das meine info.
wobei ich mich natuerlich gern belehren lasse.
gruss - digi

eine ebensolches ‚guten morgen‘ aus saarbruecken kommt von digi :smile:
danke fuer die lange antwort.
es ging mir nicht um die rente, da sorge ich anderweitig vor,
was angesichts der quatscherei unserer ‚politiker‘ angebrachter scheint.

mir ging es NUR um eine nackte kv.

ich kann mir naemlich nicht vorstellen,
dass in unserem deklarierten ‚sozial‘-staat sowas moeglich waere. beitragshoehe, fristen,… sind sicher noetig.
mal segen was rauskommt bei reimund.
gruss - digi, der dich bei bester gesundheit treffen moechte. :smile:

hallo, digizar
nein, stimmt nicht!
Ich kann jeden 65-jährigern versichern.

das wuerde mich wundern, raimund.

Wo es Probleme
macht,ist ab 70. Aber auch nicht unmöglich.
Das mit den 55: es gibt seit kurzem ein Gesetz, dass einer,
der bis zum 55 Lebensjahr nicht in der Sozialgemeinschaft GKV
war, auch nicht mehr ´reinkommt.
Soll also heissen, wenn einer
in seiner gesunden Zeit sich nicht versichert hat (und dadurch
viel, viel Geld gespart hat) jetzt, wenn die Kosten kommen,
die Gemeinschaft nicht dafür zahlen lassen kann. Das ist mehr
als gerecht.

finde ich nicht plausibel; denn der hoehere beitrag wuerde
dieses risiko zeitgerecht abdecken.
sonst muessten auch umgekehrt alle die gleichen beitraege zahlen koennen.

nehmen wir ein beispiel:
beteiligung 5…10tdm.
mit auslandsschutz,
nur minimalschutz (usa, ch).
keine besonderheiten wie silberne tabletts im krankenhaus.
beste gesundheit, aerztliches attest.
mail mir mal, wennst magst.
gruss - digi