Über Arbeitsberaterin beschweren - Wo ?

Meine Arbeitsberaterin geht absolut mies mit den Arbeitslosen um. Sprüche wie „dazu sind Sie ja sowieso zu dumm“ usw sind bei ihr an der Tagesordnung. Gesetze und Vorschriften ignoriert sie oder biegt sie nach ihrem eigenen Geschmack,wie sie´s gerade braucht.So gehts nicht nur mir,sondern auch noch vielen anderen ihrer „Kunden“.Ich habe mich schon mehrmals bei ihren direkten Vorgesetzten beschwert. Aber leider schenken die einem keinen Glauben,weil die Beraterin im Kollegenkreis eine „Schleimerin“ (sorry!) ist und dort äußerst beliebt ist. Kann ich mich irgendwo übergeordnet beschweren,wo der Sache auch nachgegangen wird ?

Gruß
Marco

Hallo,
versuch es bei der vorgesetzten Dienststelle, dem Landesarbeitsamt.
Evtl. bleibt dir nichts anderes übrig, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen - dabei gilt:
a) je mehr Unterschriften, desto glaubwürdiger
b) es wird dir persönlich nichts bringen
c) wenn du das nächste mal zu der Beraterin gehst: …

Gruß
HaWeThie

Hallo Marco - mit ging es ähnlich. Die bereits beschriebenen Maßnahmen bringen dir wahrscheinlich nichts - ausser dass du dich noch mehr ärgerst - weil es nichts bringt!
Meiner Beraterin habe ich mal seeehr deutlich meine Meinung über sie gesagt, ab da war es etwas besser, und ich habe dann jedes Mal im Stillen das selbe gedacht: Le… mich …!
Seither gehts besser.
Gruß Fritz

Meine Arbeitsberaterin geht absolut mies mit den Arbeitslosen

um. Sprüche wie „dazu sind Sie ja sowieso zu dumm“ usw sind
bei ihr an der Tagesordnung. Gesetze und Vorschriften
ignoriert sie oder biegt sie nach ihrem eigenen Geschmack,wie
sie´s gerade braucht.So gehts nicht nur mir,sondern auch noch
vielen anderen ihrer „Kunden“.Ich habe mich schon mehrmals bei
ihren direkten Vorgesetzten beschwert. Aber leider schenken
die einem keinen Glauben,weil die Beraterin im Kollegenkreis
eine „Schleimerin“ (sorry!) ist und dort äußerst beliebt ist.
Kann ich mich irgendwo übergeordnet beschweren,wo der Sache
auch nachgegangen wird ?

Gruß
Marco

a) da kenne ich genug Leute,die auch schon ihre Bekanntschaft gemacht haben und mir sicher gerne ihre Unterschrift geben

b) weiß ich, aber ich habe momentan nichts zu verlieren.

c) ob sie mir im Moment nicht hilft oder später auch nicht,kommt ja wohl aufs selbe raus…

Gruß
Marco

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Hallo Marco,

Falls Du Dich falsch beraten oder gar ungerecht behandelt fühlst, hast Du das Recht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Diese kannst Du z.B. an den Direktor des Amtes persönlich richten. Schildere darin sachlich und mit Datumsangaben Deine Probleme. Du kannst auch verlangen, dass ein anderer Berater für Dich zuständig wird. Das ist sogar sinnvoll, da eine sachliche Arbeit eventuell nicht mehr möglich ist. Beschwerden werden im Regelfall sehr ernst genommen.

Im Arbeitsamt sitzen auch nur Menschen, die im Regelfall mit den vielen Kunden überfordert sind. Gut, wie überall kann auch mal eine Pfeife dabei sein. Bleib daher immer sachlich, wenn es mit einem Berater nicht weiter geht, verlang einen anderen Ansprechpartner, mit dem Du wieder sachlich reden kannst. Ich glaube nicht, dass man speziell Dir etwas Böses will - einzele gezielt zu verfolgen, dafür haben die Leute im Amt auch keine Zeit.

Die besten Grüße

Christian

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