Über Autobahnbrücke spazieren erlaubt?

Viele Autobahnbrücken haben eine perfekte Aussicht, insbesondere für Fotografien.

Die Frage die ich mir stelle, darf man auf einer Autobahnbrücke entlang laufen? Natürlich nicht auf der Fahrbahn, aber was ist mit dem Bereich zwischen Leitplanke und Brückengeländer? Oft hier hier ein klein wenig Platz. Nach meiner Vorstellung endet die Autobahn an der Leitplanke, dementsprechend sollte das spazieren über die Brücke (zwischen Leitplanken und Geländer) kein Probelm sein.

Oder?

Hallo,

Wenn die Brücke keinen ausdrücklich ausgeschilderten Fußgängerzugang hat, dann solltest Du sie auch nicht von außerhalb betreten.

Der Abstand zwischen Leitplanke und Konstrukt ist dann eine Pufferzone für den Fall einer Kollision von Fahrzeugen mit der Leitplanke und dient somit dem Schutz der Brückenaufbauten.

mfg

nutzlos

Hallo,

ich würd’s eigentlich umgekehrt sehen: Wenn kein Schild „Zutritt verboten“ da ist, warum sollte man da nicht hin dürfen?

Generell ist das betreten von nicht eingefriedetem öffentlichem Grund in Deutschland erst mal erlaubt. Allerdings sollte man darauf achten, dass man keine Einfriedung (Wildzaun, Leitplanke, Absperrung) überwinden muss.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Generell ist das betreten von nicht eingefriedetem
öffentlichem Grund in Deutschland erst mal erlaubt. Allerdings
sollte man darauf achten, dass man keine Einfriedung
(Wildzaun, Leitplanke, Absperrung) überwinden muss.

Worauf es bei vielen AB - Brücken letztlich in irgendeiner Form hinauslaufen würde.
Mit der Beschilderung kann das so eine Sache sein, wenn allgemein kein öffentlicher Zugangsweg vorgesehen wäre. Vermutlich wird aber auch dann an möglichen " Zugangsstellen " ( Querfeldein ) meist ein Hinweisschild oder besagte Absperrung nach außen hin angebracht sein.

Viele Grüße
Lumpi

mfg

nutzlos

Die Frage die ich mir stelle, darf man auf einer
Autobahnbrücke entlang laufen?

Nein, denn:
§ 18 StVO - Autobahnen und Kraftfahrstraßen
„(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten. Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst ist jedes Betreten verboten.“

Natürlich nicht auf der Fahrbahn, aber was ist mit dem Bereich :zwischen Leitplanke und Brückengeländer? Oft hier hier ein klein :wenig Platz.

Auch da nicht.

Nach meiner Vorstellung endet die Autobahn an der Leitplanke,

Das würde bedeuten, dass eine Straße auch am Kantstein endet und Fußweg und Radweg nicht mehr zur Straße gehören, was natürlich Unsinn ist, denn die gehören selbstverständlich auch zur Straße, aber nicht zur Fahrbahn.

dementsprechend sollte das spazieren über die Brücke (zwischen
Leitplanken und Geländer) kein Probelm sein.

Das kann bei Autobahnen ganz schnell ein ziemlich großes Problem werden, nämlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Straftat.

Gruß Andreas

Nach meiner Vorstellung endet die Autobahn an der Leitplanke,

Das würde bedeuten, dass eine Straße auch am Kantstein endet
und Fußweg und Radweg nicht mehr zur Straße gehören, was
natürlich Unsinn ist, denn die gehören selbstverständlich auch
zur Straße, aber nicht zur Fahrbahn.

Rad- und Fußwege gehören ja auch zur Standardausstattung deutscher Autobahnen…
Wo ist die Autobahn mitsamt ihren Einschränkungen denn zu Ende? 1 Meter hinter den Leitpfosten? 2 Meter? Nach der Entfernung, die üblicherweise ein Rad- und Gehweg einnimmt?

DW.

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Hallo,

Wo ist die Autobahn mitsamt ihren Einschränkungen denn zu
Ende?
1 Meter hinter den Leitpfosten?

Warum 1 Meter dahinter? Laut StVO kennzeichnen die (sofern vorhanden) den Straßenverlauf.
Praktisch (eine Grundlage habe ich nicht zu bieten außer ins Grundbuch zu schauen, die StVO schweigt dazu) dürfte der „gerodete“/„gemähte“/„gepflegte“ Bereich neben der Autobahn zu dieser gehören, sofern es nicht durch Zäune o.ä. ohnehin klar begrenzt ist.

Cu Rene

Damit tendiert es doch eher zum Rat: ’ Nein ’

Hallo,

Hallo,

Praktisch (eine Grundlage habe ich nicht zu bieten außer ins
Grundbuch zu schauen, die StVO schweigt dazu) dürfte der
„gerodete“/„gemähte“/„gepflegte“ Bereich neben der Autobahn zu
dieser gehören, sofern es nicht durch Zäune o.ä. ohnehin klar
begrenzt ist.

Auch wenn es kein gerodeter Streifen auf der AB-Brücke sein sollte, so spräche bei fehlender " erlaubnisgebender " Beschilderung doch auch das Gefahrenmoment dafür, sich selbst und Andere nicht in Gefahr zu bringen.

Da braucht nur ein kleiner Gegenstand auf den Fahrstreifen liegen, der vom Verkehr hochgeschleudert werden könnte…

Aber es gibt gewiss auch eine Handvoll AB - ( Tal ) Brücken, die öffentlich bestätigt auch für " Panoramajäger " den sicheren Zugang für eine erstklassige Aufnahme bieten.

Ansonsten bleibe ich " allgemein " bei dem Rat, es dringlich zu unterlassen.
Die Absicht mit einer guten Panoramaaufnahme wäre mit einem Fahrzeugschaden auf einer solchen Brücke nicht zu vergleichen.

So ein unglücklicher KFZ-Fahrer wäre dazu angehalten, das liegengebliebene FZG zu verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit zu bringen.
( … bzw. den beispielhaften Zwischenraum dafür zu nutzen, rasch bis zur nächsten Notrufsäule zu gelangen… )

Cu Rene

mfg

nutzlos

wie immer…

Es geht hier nicht um irgendeinen Ratschlag. Du hast behauptet das Betreten einer Autobahnbrücke ausserhalb der Fahrbahn sei eine Straftat. (Dein Durcheinanderwerfen von Autobahn und Autobahnbrücke, Fahrstreifen und Fahrbahn, usw. ignorieren wir mal wohlwollend).

Das hätte ich nur gerne einmal belegt gehabt.

DW.

Also Bitte mal sachlich interpretieren…

wie immer…

HALLOOOO…

Es geht hier nicht um irgendeinen Ratschlag. Du hast behauptet
das Betreten einer Autobahnbrücke ausserhalb der Fahrbahn sei
eine Straftat.

WO habe ich DAS behauptet ???

(Dein Durcheinanderwerfen von Autobahn und

Autobahnbrücke, Fahrstreifen und Fahrbahn, usw. ignorieren wir
mal wohlwollend).

GIB Beispiele, die eine allgemeine Zugangsberechtigung " querfeldein " „wasserdicht“ von außen legitimieren würden.

Das hätte ich nur gerne einmal belegt gehabt.

Ich auch…ansonsten rate ich weiterhin allgemein ab , einfach „Goodwill“ eine AB - Brücke betreten zu wollen für …

…Naja, ein gutes Panorama-Motiv ist noch lange kein Grund…

( Punkt )

DW.

Jepp

Nutzlos

Ein ernsthaft ambitionierter…
Hallo,

… Photograph kann sich ja noch ernsthaft mit dem Wartungsteam der jeweiligen Brücke in Kontakt begeben.

Dann kann es doch noch mit der Aufnahme möglich sein.

Nicht als Erwartung, sondern als Möglichkeit zu sehen.

mfg

nutzlos

Die Frage die ich mir stelle, darf man auf einer
Autobahnbrücke entlang laufen?

Nein, denn:
§ 18 StVO - Autobahnen und Kraftfahrstraßen
„(9) Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten.
Kraftfahrstraßen dürfen sie nur an Kreuzungen, Einmündungen
oder sonstigen dafür vorgesehenen Stellen überschreiten; sonst
ist jedes Betreten verboten.“

Natürlich nicht auf der Fahrbahn, aber was ist mit dem Bereich :zwischen Leitplanke und Brückengeländer? Oft hier hier ein klein :wenig Platz.

Auch da nicht.

Nach meiner Vorstellung endet die Autobahn an der Leitplanke,

Das würde bedeuten, dass eine Straße auch am Kantstein endet
und Fußweg und Radweg nicht mehr zur Straße gehören, was
natürlich Unsinn ist, denn die gehören selbstverständlich auch
zur Straße, aber nicht zur Fahrbahn.

Jo. Die „amtliche“ Breite einer Bundesfernstraße ist in sog. Regelquerschnitten festgelegt. Dieser endet jeweils 1,50 m außerhalb der Außenkante des befestigten Standstreifens und somit ca. 1 m hinter der Leitplanke. Da aus Kostengründen niemand Brücken breiter baut als unbedingt notwendig, kommt anschließend sofort das Geländer. Der so entstehende Fußweg von 1 m zwischen Leitplanke und Brückengeländer entspricht auch der erforderlichen Fluchtwegbreite.

Folglich gehört dieser Fluchtweg zum Regelquerschnitt der Autobahn und darf also von Fußgängern nur im Notfall betreten werden und das konsequenterweise dann eben nur, wenn sie aus dem Auto flüchten müssen.

Gruß
smalbop

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Hallo,

an meinem Vorgarten steht auch kein Schild, und trotzdem darfst du den nicht betreten…

Grüße
miamei

Hallo,

unter der Annahme, dass Dein Vorgarten/Vorplatz keine Einfriedung (Zaun/Hecke/…) hat:

Bastelt Euer Briefträger immer Papierflieger aus der Post und wirft Sie dann auf 5m in den Briefkasten?
Rufen die Zeugen Jehovas bei Dir vorher an und fragen ob Sie klingeln dürfen?
Wenn spielenden Kindern der Ball in den Vorgarten rollt, müssen die dann auch anrufen, damit Du den Ball wieder zur Grenze zurückrollst?
Welchen Tatbestand willst Du jemand vorwerfen, der ihn betritt?

Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, aber mein Stand ist, dass ich ein Grundstück, bei dem nicht äusserlich erkennen kann, dass ein Betreten nicht gewünscht ist (Einfriedung, Schild, …) erst einmal legal betreten darf.

Kommt dann der Besitzer zur Türe raus und sagt er möchte das nicht, dann muss ich natürlich gehen.

Felder oder landwirtschaftlich genutzte Wiesen darf ich natürlich auch nicht betreten, da ich hier ein Schaden anrichten würde. Einen Wald schon.

Viele Grüße
Lumpi

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