über einen vertrag an 2 orten surfen?!?!

sagt mal, ich hab da mal ne frage :wink:

ich bin hier im münchen und in stuggi hab ich noch ne wohung (meine süße)

ich bin hier 3 monate im praktikum und wie ich schon in nem anderen beitrag geschrieben teile ich mir den dsl vertrag mit meinen eltern (t-com), aber jetzt wird komisch:

  1. wenn ich über tcom drin bin blockiere ich in stuggi, ist klar, versteh ich :wink:

  2. wenn ich über gmx (von meiner süßen) mich einwähle, kann meine süße aber weiterhin surfen wird also nicht von mir geblockt??? wie telefonieren sogar über skype miteinander über einen gmx vertrag?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!

HÄÄÄÄÄÄÄÄ???

wie ist das zu erklären?

Hallo HÄÄÄÄÄÄÄÄ???,

wie ist das zu erklären?

Es ist jedem Provider überlassen ob er in seiner Datenbank nachfragt ob ein Account schon eingeloggt ist oder nicht oder nur nachschaut ob der Account gültig ist.

Wichtig ist was im Vertrag steht, es kann ein Kündigungsgrund sein was ihr da macht.

MfG Peter(TOO)

toll habe gerade gelesen, dass dies zu einer kündigungsdrohung führt und man die mehrfacheinwahl zum minutentakt bezahlt…

super, wie kann man sowas denn wissen :frowning:
ich habe aber nirgends einen minuten-takt für dsl gefunden, da es ja immer volumen oder flat ist…

ich hoff die machen wegen den 1-2 stunden keinen alarm…

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Hallo HÄÄÄÄÄÄÄÄ???,

toll habe gerade gelesen, dass dies zu einer kündigungsdrohung
führt und man die mehrfacheinwahl zum minutentakt bezahlt…

super, wie kann man sowas denn wissen :frowning:

Woher weisst du es denn jetzt ???

Steht irgendwo im Kleingedruckten, welches unterschrieben wurde oder in den AGB, welche als Vertragsbestandteil gelten.

ich habe aber nirgends einen minuten-takt für dsl gefunden, da
es ja immer volumen oder flat ist…

Tja:

ZeitpunktAusloggen - ZeitpunktEinloggen = Dauer der Verbindung.
Hat man eigentlich in der Grundschule mal gelernt.

ich hoff die machen wegen den 1-2 stunden keinen alarm…

MfG Peter(TOO)

also in nem anderen dsl forum hat mir das einer erzählt, da war ein typ der hat das wochenlang gemacht und musste dann 1,6ct/min zahlen für die doppeleinwahl! das waren bei dem am schluss nach gerichtsverfahren 350€!!!

aber wie gesagt bei mir warens max 2 stunden, das macht keine 3€ da lohnt sich der aufwand ja fast nicht, aber ich wette die schicken eine rechung oder eine kündigungsandrohung oder was weiss ich…

also: ACHTUGN BEI 1&1 und GMX!!! da geht die doppeleinwahl, aber das wird teuer!

dann lieber telekom - da ist der andere geblockt und es ist keine mehrfacheinwahl möglich! mein kumpel macht das seit 3 jahren so :wink:

Hallo HÄÄÄÄÄÄÄÄ???,

Du musst ganz dringend etwas an deinem Rechtsempfinden arbeiten. Nor weil etwas technisch nicht unterbunden ist, bedeutet es noch lange nicht, dass es erlaubt ist.

Es gibt keinerlei technische Probleme, Fabrickabwässer und Gifte in den nächsten Fluss einzuleiten…

Auch kann man mit einem Mercedesstern auf der Kühlerhaube sicher besser zielen um Füssgänger zu überfahren…

auch eine unbewachte Warenauslage, berechtigt nicht einfach zum mitnehmen der Waren ohne bazahlung…

Auch wenn der Andere kleiner und schwächer ist, darf man ihn nicht abziehen und sein Handy auch noch mitnehmen…

Mit scharfen Waffen zum Spass auf Scheiben zu schiessen ist erlaubt und auch wenn es an der Waffe keine Vorrichtung gibt, welche die verhindern würde, ist es nicht gestattet aus dem selbem grun auf Leute zu schiessen.

Es gibt jede Menge Dinge, welche nicht technisch verunmöglicht werden (können) und trotzdem nicht rechtens sind.

MfG Peter(TOO)

da geb ich dir recht :wink: aber bei solchen dingen sagen uns das normen und werte die in der gesellschaft existieren, die gibts bei dls-vertrags agbs nciht :wink: denn das steht in den agbs so durch die blume, wers nicht checkt hat pech oder wie, aber das ist 1&1/GMX philosophie, deshalb würd icha uch da nie wieder hin!

trotzdem danke!
bist ein echter sozialkritiker :wink:
grüße!

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Hallo basti,

also: ACHTUGN BEI 1&1 und GMX!!!

falsche Antwort.

Es muss heißen:

also: IMMER lesen, was man unterschreibt.

Wenn Du solch einen Vertrag unterschrieben hast, kannst Du Dich jetzt nicht beschweren, dass Dein Vertragspartner sich auch an den Vertrag hält.

Dazu sind Verträge schließlich da: Dass man sich dran hält.

Gruß, Ralf


http://www.SpassbeiderArbeit.de

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