Über gelb gefahren aber trozdem geblitzt

Habt Ihr alle einen sitzen?
Die verdammte Str. bzw Kreuzung war leeeeer, freiii, keiner vor hinter am anderen Ende von Osten aus gesehen oder Norden, Westen und Oberkante Bordstein.
Es Hat vorher geregnet, bzw hat es in diesem Fall geregnet (diese Geschichte bezieht sich ja nicht um „Mich“ und der Fahrer wollte nicht bremsen da er Hinten etwas Beladen hatte, die Str hatte gefälle in Fahrtrichtung und der Fahrer WEIL er keinen hätte schaden können sich doch gedacht hat, den gelben nimmst du… Jo, jetzt nach SEINER entjungferung würde Er, Sie, Es es auch nie wieder machen…

Was wollt Ihr von mir? Habe ich den Euro eingeführt? habe ich beschlossen Deutschlandweit Rauchmelder zu installieren?
Er/Sie/Es ist nur über gelb gefahren und ihr sollt Ihm/dir/mir nur HELFEN wenn Ihr könnt.

Moment, das musst du mir nochmal genauer beschreiben, also ich habe auch zwei Bilder und was soll ich jetzt deiner meinung nach machen?
Was sind die wichtigen Faktoren?

Damit würdest du der Polizei helfen aber sonst … ist ja genau das Gegenteil

Hallo,

Da waren die Problematiken im Thread bereits ausreichend benannt…
Darf ich mal anmerken, , das der Lenker nach 25 Sek.Gelbansicht arge Probleme hätte ?

ich werfe da jetzt mal einen rein…

" Lenker war Chancenlos…" es lampte erst gelb, als er an der Ampel war…passt aber nicht zu seiner Einlassung…absolut nicht…

Was wollen wir dann machen ? Diskutieren oder anerkennen ?

Lass mich mal ein Unhold sein…

Nenne Fakten gegen Gesetz und Realität…

In diesem Sinne …

mfg

nutzlos

Dunkel ist mir Deiner Worte Sinn.

Du hast gefragt „ist es verboten, bei Gelb über eine Ampel zu fahren?“
und ich habe geantwortet „laut StVO ja, aber die Rechtsprechung ergänzt dahingehend, dass das nur gilt, wenn man keine Vollbremsung dafür hinlegen muss.“

Damit würdest du der Polizei helfen

Bedeutet das, Du glaubst, die Polizei kenne die StVO nicht? Nun, ich habe meinen „Hotzenplotz“ gelesen und weiß daher, dass die Polizei auf die rege Mithilfe der Bevölkerung angewiesen ist. Dann kann das ja nicht verkehrt sein.

aber sonst … ist ja
genau das Gegenteil

Rembrandt?

Ich habe nur auf den ersten Teil Deiner Frage geantwortet. Meine Ansicht zum zweiten Teil (IANAL):

Wie würdet Ihr so einen Brief schreiben, so das es auch dem Polizisten ohne wiederrede einleutet nicht etwas absichtlich strafbares gemacht zu haben?

Der Polizist wird ohnehin davon ausgehen, nichts strafbares gemacht zu haben.
Was die hypothetisch betroffene Person betrifft, so hilft die Frage „Absicht oder nicht?“ in Deinem Sinne nicht weiter. Wer ohne Absicht einen Regelverstoß begeht, wird bestraft - er hätte nämlich besser aufpassen müssen. Eine Möglichkeit, dem Bußgeld zu entgehen, besteht IMHO wenn überhaupt dann, wenn der Verstoß mit Absicht geschah, z.B. um einer Gefahrensituation auszuweichen oder weil was mit Blaulicht von hinten kommt und seitlich kein Platz war. Das sollte dann aber auch belegbar sein.

Gruß,
KHK

hallo
es kommt darauf an, wie groß die zeitdifferenz zwischen den beiden bildern ist, an der die geschwindigkeit messbar ist. je kleiner, desto schlechter.

faustregel: einmal blitz= geringeres problem, da nur die hinterachse ausgelöst hat. kann bedeuten, dass das fz bei grün mit der vorderachse legal in die kreuzung eingefahren ist - dann durch etwas an der weiterfahrt gehindert wurde, und die hinterachse bei der weiterfahrt ausgelöst hat.
sehr wahrscheinlich bei lkw, oder fz mit ähnlich langem radstand.

beispiel: man fährt bei grün in eine kreuzung ein, und nach dem passieren der schleife mit der ersten achse kommt bei rot von der seite ein rettungswagen, und schaltet das m-horn erst kurz vor der kreuzung ein. das ist bei uns in der stadt üblich.
man bleibt also stehen, um die vorfahrt zu gewähren, und in der zwischenzeit schaltet die ampel auf rot. bei der weiterfahrt löst die hinterachse dann aus.

zweimal blitz= so gut wie keine chance

jana