Hallo, wenn man über gelb fährt(rollt ca. 15-20km/s) und mit dem vorderen Rad ganz klar die Halte liene noch wärend des Gelb zustandes überquert und geblitzt wird dann ca. 15m weiter nochmal vom selben Blitzer geblitzt wird, was kann man dann machen wenn man die Post von der Polizei bekommt?
Ist man dann schuldig?
Hat man Rechte auf die man zurück greifen kann? ist über gelb fahren auch schon verboten?
Wie würdet Ihr so einen Brief schreiben, so das es auch dem Polizisten ohne wiederrede einleutet nicht etwas absichtlich strafbares gemacht zu haben?
Probezeit… ?
Arbeitsverlust?
Danke vorweg für die Antworten
15m weiter nochmal vom selben Blitzer geblitzt wird,
es gibt immer zwei Bilder!
was kann man dann machen wenn man die Post von der Polizei bekommt?
Die schreibt nicht, sondern das Ordnungsamt/Bußgeldstelle.
Ist man dann schuldig?
Der Fahrer kann ggf. mMn schuldig sein!
Hat man Rechte auf die man zurück greifen kann?
Ja! Bildchen zeigen lassen u.a.m.
ist über gelb fahren auch schon verboten?
MMn nicht!
Wie würdet Ihr so einen Brief schreiben, so das es auch dem Polizisten ohne wiederrede einleutet nicht etwas absichtlich strafbares gemacht zu haben?
Schade ums Papier und die Zeit!
Da es noch dauern könnte, bis der Halter/Fahrer des Fahrzeuges, Post von der Behörde kommt (vieleicht kommt auch gar keine!!!), kann er ja die Zeit nutzen und mal Ausschau nach einem Fachanwalt halten!
wenn man über gelb fährt(rollt ca. 15-20km/s) und mit
dem vorderen Rad ganz klar die Halte liene noch wärend des
Gelb zustandes überquert […]
ist über gelb fahren auch schon verboten?
„Überschreitet der Fahrzeugführer nämlich die höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h nicht, dann reicht die Dauer der Gelbphase von 3 Sekunden aus, um je nach der im Augenblick des Umschaltens von Grün auf Gelb gegebenen Entfernung zur Ampel entweder das Fahrzeug bei mittlerer Bremsverzögerung vor der LZA anzuhalten oder die LZA noch bei Gelb zu passieren. Zeigt die Ampel beim Vorbeifahren bereits Rot, so ist der Fahrzeugführer schneller als 50 km/h gefahren oder er hat bei Erscheinen von Gelb pflichtwidrig nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gebremst.“
„§ 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO ordnet allerdings bei einem Wechsellichtzeichen der Farbe Gelb an: ‚Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten‘. Das Berufungsgericht geht jedoch selbst zutreffend davon aus, daß dieses Gebot nicht uneingeschränkt gilt. Steht Rot bevor, so muß nur derjenige Kraftfahrer anhalten, der dies noch mit einer mittleren, das heißt normalen Betriebsbremsung kann“
Was aber bei 15-20 km/h wohl gegeben ist.
ohhmann, ich bin zwar in dem brett nicht sonderlich aktiv, aber das posting hätte eine abmahnung verdient, wenn wir sowas hätten. nur um das niveau zu halten.
darf ich aus erfahrung sagen, was mir passiert ist? wegen faq…?
mit transporter (von belangen wegen langen radstand) kreuzung überfahren, mit vielleicht 20-30 km/h). verkehr kommt zum stillstand, weil fahrrad fahrer trotz rotlicht die kreuzung überfuhr (kam von rechts über die zu überquerende straße). hinterachse löst blitzer aus – habe netten brief an die behörde geschrieben mit bitte um rücksicht usw. zeichnung gemacht, was los war…
null chance, hab gezahlt, war zum glück ohne fahrverbot!
Das größte Kriterium dürfte sein , wann der PKW die erste Kontaktschleife auslöste und welche Farbe die Signalanlage dann zeigte.
Es gibt das Recht des Widerspruches und der verkehrsrechtlichen Beratung. ( Das sollte bei keinem Anwalt auf Anhieb 190 € kosten )
Weil ich es nicht weiss, ab wann es ein Rotlichtverstoß werden würde, könnte der bereits erwähnte Fachanwalt ( Verkehrsrecht ) hier schon mal aufklären. ( nach Möglichkeit die Anlage vor dem Gespräch so fotografieren, das der Anwalt die Gegebenheiten / technische Installation genau erkennen kann )
Der Brief ist ja schon da, darin ist entsprechend auch der Vorwurf benannt. ( Es gibt doch bestimmt auch eine Rechtsbelehrung im Anhang des Schreibens, wie lange z.B. Widerspruch eingelegt werden könnte…wenn es noch paßt, zunächst den Anwalt fragen )
Die Hoffnung sollte weniger in Richtung Mitleid / Kulanz der Behörden ob der Situaltion und Folgen gehen, sondern eher auf die Möglichkeit eines Messfehlers / fehlerhafter Auswertung gehen.
M.W. nach wäre es erst eine ahndungspflichtige Angelegenheit, wenn wirklich ein Rotlichtverstoß gegeben wäre.
In diesem Fall kann je nach Job nur noch das Gespräch mit Chef / Kollegen helfen, ob vorübergehend eine Fahrgemeinschaft oder Beurlaubung ( auch unbezahlt )gewährt werden könnte.
Weitere Möglichkeiten bezüglich der FE wurden bereits von den Vorrednern genannt und können aus der Ferne nicht eingeschätzt werden.
Willst du das ich Arbeitslos werde? willst du das?
Willst du deine Steuergelder für mich loswerden?
Freundchen pass auf…
Nein spass, Erstmal gehts hier nicht um „Mich“
Wenn es aber um „Mich“ gehen würde so würde ich natürlich hier nach jemanden suchen der mir aus der Sache durch eigene erfahrung raus hilft. Was habe ich zu verlieren? Fragen soll ja nichts kosten.
Lieber dreist fragen als seinen Lappen zu verlieren und dann in der Firma unbrauchbar zu werden.
hi,
macht vll. sinn, dass sie mal über ihr „opferverhalten“ nachdenken.
nicht sie sind das „opfer“ sondern sie haben die regeln verletzt und vll. auch andere dadurch gefährdet.
mfg
mpu24
hallo selbst schuld, da hat man sich über den tisch ziehen lassen. genau für solche fälle ist der zweite blitz. uns wenn zwischen dem ersten und zweiten blitz ein „längerer“ zeitraum liegt, bedeutet das, dass ein rückstau war.
zwar darf man dann nicht in die kreuzung einfahren, aber es kann ja auch was unvorhersehbares passieren, was zum abbremsen veranlasst. und da läge die beweiskraft schon beim kläger. dieser prozess wäre niemals verlorengegangen.
Hallo, wenn man über gelb fährt(rollt ca. 15-20km/s) und mit
dem vorderen Rad ganz klar die Halte liene noch wärend des
Gelb zustandes überquert Damit die Geschwindigkeit gemessen werden kann
was kann man dann
machen wenn man die Post von der Polizei bekommt?
Ist man dann schuldig?
Zugeben, dass man geschlafen hat.
Hat man Rechte auf die man zurück greifen kann? ist über gelb
fahren auch schon verboten?
Ja klar (siehe Vorredner)
Gelb ist wie Rot, nur dass man bei Rot klar erkennen kann, jetzt hat man die Toleranzgrenze überschritten, es geht an den Lappen.
Wie würdet Ihr so einen Brief schreiben, so das es auch dem
Polizisten ohne wiederrede einleutet nicht etwas absichtlich
strafbares gemacht zu haben?
Doch, du bist absichtlich bei Gelb weitergefahren, obwohl du anhalten konntest.
Hallo, wenn man über gelb fährt(rollt ca. 15-20km/s) und mit
dem vorderen Rad ganz klar die Halte liene noch wärend des
Gelb zustandes überquert und geblitzt wird dann ca. 15m weiter
nochmal vom selben Blitzer geblitzt wird, was kann man dann
machen wenn man die Post von der Polizei bekommt?
Auf dem Bild ist auch eine Kontrolleuchte zu sehen, die mit der Rotphase der Ampel synchronisiert ist.
Ist man dann schuldig?
Ja. Auch aus den bereits genannten Gründen. Wer mit 15-20 km/h über die Haltelinie fährt, hätte vorher bremsen können und müssen.
Hat man Rechte auf die man zurück greifen kann? Ist über gelb
fahren auch schon verboten?
Wäre „gelb“ der Fall gewesen, hätte es jedenfalls nicht geblitzt.
Probezeit… ?
Arbeitsverlust?
Beides keine Gründe für besondere Nachsichtigkeit seitens der Behörde, sondern eher für besondere Vorsicht seitens des Verkehrsteilnehmers.
Außerdem gibt es auch weiterhin Taxis, Busse, Bahnen, Fahrräder…
Hallo, wenn man über gelb fährt(rollt ca. 15-20km/s)
dann ist man mit seinem Spaceshuttle wahrscheinlich zu tief geflogen… 20km pro Sekunde *grusel*
und mit
dem vorderen Rad ganz klar die Halte liene noch wärend des
Gelb zustandes überquert und geblitzt wird dann ca. 15m weiter
nochmal vom selben Blitzer geblitzt wird, was kann man dann
machen wenn man die Post von der Polizei bekommt?
Bei der affenartigen Geschwindigkeit solltest du auf keinem der Bilder zu erkennen sein…
Gehen wir von km pro Stunde aus, hätte man wohl seine Anhaltepflicht verletzt und einen Rotlicht verstoss genieriert.
Ist man dann schuldig?
ja
Hat man Rechte auf die man zurück greifen kann? ist über gelb
fahren auch schon verboten?
Man hat das Recht Einspruch einzulegen, was aber wohl kaum was nützt.
Und ja… da es mindestens 3 Sekunden lang gelb ist, hat man eben Pech gehabt. Mit viel Glück ist der Rotlichtverstoss unter einer Sekunde und dann nicht ganz so hart bestraft wie bei über einer Sekunde.
Wie würdet Ihr so einen Brief schreiben, so das es auch dem
Polizisten ohne wiederrede einleutet nicht etwas absichtlich
strafbares gemacht zu haben?
Es wäre mitnichten falsch, denn es wären noch eigenes Fahrzeug und Verkehrssituation zu berücksichtigen.
( lassen wir die Anzeigedauer " Gelb " auch nicht aus den Augen )
Da kann doch theoretisch die Frage aufkommen: Wie lang wäre der Bremsweg incl. Reaktionszeit des speziellen KFZ / LKW
Dann noch Verkehrssituation, Entfernung zur Ampel / Speed, als das Gelblicht angezeigt wurde.
Es spräche nicht für den Lenker, wenn die Ampel schon länger gelb zeigte und die Speed so niedrig war. Da würde auch ein " Honiglecker "
( einen direkt auf der Pelle haben )als unrealistischer Grund erscheinen, wenn die Ampel schon länger auf gelb stand…
Also Grob:
Fahrzeug / angemessene Speed / Verkehrsdichte und Witterung ließen dem Lenker keine Möglichkeit, rechtzeitig auf die Signalanlage zu reagieren ( Wechsel in die Gelbphase ), ohne einerseits nachfolgende FZG nicht zu gefähreden, andererseits problemlos vor der Haltelinie ( unter Berücksichtigung erwähnter Kriterien ) zum stehen kommen zu können.
hallo selbst schuld, da hat man sich über den tisch ziehen
lassen. genau für solche fälle ist der zweite blitz. uns wenn
zwischen dem ersten und zweiten blitz ein „längerer“ zeitraum
liegt, bedeutet das, dass ein rückstau war.
mir sind die Konsequenzen nicht klar, die sich daruas ergeben sollen, dass man nachweisen kann, langsam über die rote Ampel gefahren zu sein?
zwar darf man dann nicht in die kreuzung einfahren, aber es
kann ja auch was unvorhersehbares passieren, was zum abbremsen
veranlasst. und da läge die beweiskraft schon beim kläger.
dieser prozess wäre niemals verlorengegangen.
Wann darf nman nun nicht in die kreuzung einfahren? Wann und wo soll nun noch was passieren, wofür der Kläger die Beweislast trägt?
genau für solche fälle ist der zweite blitz. uns wenn
zwischen dem ersten und zweiten blitz ein „längerer“ zeitraum
liegt, bedeutet das, dass ein rückstau war.
Interessant! Aber das 2. Bild ist immer noch dafür da zu entscheiden, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
und da läge die beweiskraft schon beim kläger.
dieser prozess wäre niemals verlorengegangen.
Neuerdings Jura studiert?
Nach §11 StVO darf man selbst bei grüner Ampel nicht in den Kreuzungsbereich hineinfahren, wenn der Verkehr stockt. Wird man geblitzt, droht Bussgeld auf Grund eines Haltelinienverstosses.
Und wieso sollte die Verwaltung nach erlassenem Verwaltungsakt klagen?
Klagen würde maximal der geblitzte Verkehrsteilnehmer, wo wir wieder an dem Punkt angelangt sind, dass er beweisen müsste…