Über GmbH-Liq. Finanzamt gesondert informieren?

Hallo,

eine kleine Frage an die Experten:

Auch wenn’s vielleicht spitzfindig klingt, aber mich würde sehr interessieren, ob ein Geschäftsführer einer GmbH, deren Auflösungsbeschluss gefasst wurde, bzw. dann daraufhin der Liquidator der GmbH i.L. das Finanzamt über den Sachverhalt „Gesellschaft ist aufgelöst“ informieren muss.

Oder obliegt es dem Finanzamt - da es ja auch Gläubiger der GmbH ist (Steuern…) - den Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger selbst zu lesen?

Vielen Dank und viele Grüße!

Mark

hallo,

nicht nur das. für den liquidationszeitraum ist eine liquidationsbilanz zu erstellen und einzureichen. wurde nix liquidiert, da vorher in laufendem geschäft schon alles ausgeglichen ist, dann ist per stichtag eine abschlussbilanz zu erstellen. die bilanzen (handelsbilanziell) sind auf steuerbilanzen umzuleiten und steuererklärungen sind zu erstellen.

gruss vom

showbee

Hallo,

nicht nur das. für den liquidationszeitraum ist eine
liquidationsbilanz zu erstellen und einzureichen.

Vielen Dank für Deine Antwort!

Die Liq.eröffnungsbilanz auch? Ich dachte, nur die Schlussbilanzen, also die Schlussbilanz der werbenden GmbH zum Datum der Auflösung und dann jeweils kalenderjährlich die Schlussbilanzen der GmbH iL bis zur endgültigen Löschung?

Viele Grüße,
Mark