Über Grundstücksgrenze pflanzen / Zaun errichten?

Hallo zusammen,

ein Bekannter hat folgendes Problem: Auf seinem vor etwa 25 Jahren erworbenen Grundstück (Hessen) steht ein ca. 10m breiter und 4 m. hoher Geräteschuppen aus gewellten Faserzementplatten, welchen er selbst weiternutzt. Der Schuppen steht etwa 30 - 35 cm von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt.

„Aus optischen Gründen“ hat der Nachbar vor ca. einem Jahr ein Metallgitter auf seinem eigenen Grundstück errichtet, welches allerdings in etwa 1,5m Höhe an den Schuppen angelehnt ist und mit wildem Wein bepflanzt wurde, welcher am Schuppen meines Bekannten hoch wachsen soll, um die Wand zu verdecken.

Der Wein wuchs bereits durch Ritzen und unter dem Dach in den Schuppen hinein. Zudem besteht die Gefahr, dass die Äste, wenn sie dicker werden, die Platten zerstören. Trotz mehrmaliger Aufforderungen hat der Nachbar die Sachen nicht entfernt. Mein Bekannter selbst hat darauf hin bereits die in den Schuppen hinein und über das Dach hinweg rankenden Äste geschnitten.

Nun drohen sie erneut hinein zu wachsen.
Mein Bekannter möchte nun - nach Ankündigung dem Nachbarn gegenüber - das Metallgitter und die Ranken vom Schuppen entfernen. Ich gehe mal davon aus, dass das sein gutes Recht ist?

Alternativ hat der Nachbar nun wohl angeboten, einen Sichtschutzzaun zu errichten, „aber einen guten, hochwertigen“, also teuren. Und mein Bekannter soll die Hälfte der Kosten tragen. Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, kann er hälftig an Kosten eines „ortsüblichen“, also etwa 1,20m hohen Maschendrahtzauns, beteiligt werden. Liege ich da richtig?

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht so gut aus. Aber soweit ich weiß, kann man Wein ganz gut mit Rankgittern kontrolliert wachsen lassen. Vielleicht ist ja eine günstigere Variante, dem Nachbarn zu erlauben, diese fachgerecht am Schuppen anzubringen. Ansonsten finde ich haben weder er, noch sein Wein etwas auf dem fremden Grundstück zu suchen…aber wie gesagt, ist keine Aussage mit rechtlichem Hintergrundwissen.

lG änne

es kann beim unerlaubten Betreten eines fremden Grundstückes zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommen.
Liebe Grüße
Ihr Experte