Über Kaufpreis stillschweigen vereinbart?

Hallo,

Eine Stadt hat ein altes Industriegelände aufgekauft und brüstet sich damit, dass das ein riesen Gewinn für die Region sei. Nun wurde über den Kaufpreis stillschweigen vereinbart. Hat man als Büger nicht das Recht zu wissen, wofür Steuergelder ausgegeben werden bzw. wie viel?

Vielen Dank!

Hallo,

meines Wissens gilt das Recht auf Auskunft derzeit (leider) nur für Bundesbehörden.

Kommunen haben hier noch Freiräume.

Grüße
Lumpi

Hallo,

Kommunen haben hier noch Freiräume.

jain. Das Gesetz gilt auch für die Kommunen der meisten Bundesländer, viele Länder hatten ein Informationsfreiheitsgesetz sogar vor dem Bund.
Bayern und Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen? allerdings nicht.
Nichtsdestotrotz bekommt man auch in den Kommunen der Bundesländer, die das Gesetz verabschiedet haben, oft keine Informationen mit dem Verweis, es handle sich um betriebsrelevante oder persönliche Daten. Da hilft nur nachfragen, bohren und Beschwerde einlegen.

Gruß
orangegestreift

Hallo,

Hat man als Büger nicht das Recht zu wissen, wofür
Steuergelder ausgegeben werden bzw. wie viel?

Wenn die Stadt das nicht aus einer schwarzen Kasse bezahlt hat, muß dieser Posten nicht irgendwo im Haushaltsplan erscheinen?

Gruß:
Manni

Na ich als Verkäufer würde mich bedanken, wenn jeder Hans erfahren dürfte, wie viel ich kassiert habe. Vermutlich gibt es darum eine Verschwiegenheitsklausel, ohne die es eben nicht zu diesem offenbar vorteilhaften Geschäft gekommen wäre.

Bei der jährlichen Rechnungslegung tauchen die Kosten in einem größeren Ausgabenblock mit auf.

smalbop